Abgabekategorie
Die Abgabekategorie regelt in der Schweiz die Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel, also ob ein Arzneimittel mit oder ohne Rezept, und in Apotheken oder Drogerien oder außerhalb dieser abgegeben werden darf. Zuständig für die Vergabe der Abgabekategorie ist die Swissmedic; die Verordnung über die Arzneimittel (VAM) definiert die Kategorien. Maßgeblich ist aber letztlich die tatsächliche Auflistung des Arznei- oder Heilmittels, nicht aber die Beschreibung der Kategorie. Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Kriterien für die Kategorisierung 3 Abgabekategorien 3.1 Kategorie A (einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung) 3.2 Kategorie B (Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung) 3.3 Kategorie C (historisch, Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalpersonen) 3.4 Kategorie D (Abgabe nach Fachberatung) 3.5 Kategorie E (Abgabe ohne Fachberatung) 4 Weblinks 5 Einzelnachweise Bedeutung | Arzneimittel der Abg