Aufgebot (Militär)
Das militärische Aufgebot ist der Aufruf an alle Wehrfähigen eines Landes oder an einen bestimmten (definierten) Teil von ihnen zur Verteidigung ihres Landes. Im Hoch- und Spätmittelalter setzte es sich aus Angehörigen der waffenpflichtigen Bürgerschaften von Städten und Dörfern zusammen. Insbesondere für Zünfte galten detaillierte Bestimmungen wegen des Waffendienstes. Aufgebote wurden meist im Verteidigungsfall, aber auch in begrenztem Maß für offensive Handlungen aufgerufen. Als herausragendes Beispiel für schlachtentscheidenden Einsatz von Aufgeboten gilt die Schlacht bei Rudau im Jahre 1370. Hier widerstanden die Kämpfer der Königsberger Zünfte den massiven Attacken der litauischen und tatarischen Reiterei und gaben so den Ausschlag für den Sieg. Der Militärschriftsteller Johann Friedrich von Flemming verwendet in seinem Werk Der Vollkommene Teutsche Soldat 1726 den Ausdruck auch für normale Werbung von Soldaten (Kapitel 8, § 1). Der Begriff wird bis in die neueste Zeit