Hochschwab Straße





























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Landesstraße B24 in Österreich

B24-AT.svg
Karte

Verlauf der B 24

Basisdaten
Straßenbeginn:
Gußwerk
Straßenende:
Erzhalden
Gesamtlänge:
50,0 km

Bundesland:



Steiermark





Die Hochschwab Straße ist eine etwa 50 km lange ehemalige Bundesstraße in der Steiermark. Sie verbindet die beiden Ortschaften Gußwerk (Mariazeller Straße B 20) und Palfau (Erlauftal Straße B 25). Die Straße führt durch das Salzatal, vorbei an den Orten Greith im Salzatal, Weichselboden, Gschöder (alle Katastralgemeinden von Mariazell) und Wildalpen nach Erzhalden bei Palfau. Weitere markante Punkte sind der Hochschwab (2277 m ü. A.) und das Hochkar (1808 m ü. A.).



Geschichte |


Durch einen Beschluss des steirischen Landtages vom 4. November 1889 wurde der östliche Streckenabschnitt zwischen Gußwerk und der Prescenyklause zu einer Bezirksstraße I. Klasse aufgewertet.[1] Am 24. April 1893 beschloss der steirische Landtag, auch den restlichen Streckenabschnitt zwischen der Prescenyklause und Großreifling zu einer Bezirksstraße I. Klasse aufzuwerten.[2]


Durch das Gesetz vom 13. September 1923 wurde die Bezirksstraße Gußwerk - Großreifling zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen. In diesem Falle zahlte der Bund 50 % der Baukosten, das Land Steiermark zahlte 30 % und die Bezirke mussten innerhalb ihres Gebietes jeweils 20 % der Baukosten selbst tragen. Die Bundesstraßenverwaltung war für die Bauausführung und die Abrechnung der Baukosten verantwortlich.[3]


Ab dem 1. Jänner 1931 wurde die Kostenaufteilung dahingehend geändert, dass die Bezirke nur noch 5 % der Kosten selbst tragen mussten, während das Land Steiermark 45 % der Baukosten übernahm.[4] Auch nach dem 1. April 1938 wurde diese Straße weiterhin als Konkurrenzstraße geführt.[5]


Die Dreimärktestraße gehört seit dem 1. Jänner 1950 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[6] Später wurde sie umbenannt.



Quellen |




  1. Kundmachung des k.k. Statthalters von Steiermark vom 21. September 1890. LGBl. Nr. 33/1890.


  2. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 3. November 1893. LGBl. Nr. 46/1893.


  3. Gesetz vom 13. September 1923, betreffend die Bildung einer Konkurrenz für die Erhaltung und Instandsetzung der Bezirksstraße 1. Klasse Gußwerk - Großreifling in den Bezirken Mariazell und St. Gallen. LGBl. Nr. 123/1923.


  4. Gesetz vom 11. Juni 1931 über die Abänderung des Gesetzes vom 13. September 1923. LGBL. Nr. 49/1931.


  5. Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(b).


  6. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis C.





 B24 
Die Hochschwab Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.

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