Oberlehrer




Oberlehrer ist eine Amtsbezeichnung für Lehrer. Umgangssprachlich wird das Wort auch abwertend im Sinne von „Besserwisser“ benutzt.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Amtsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland


  • 2 Amtsbezeichnung in der Schweiz


  • 3 Amtsbezeichnung in Österreich


  • 4 DDR-Bezeichnung


  • 5 Schimpfwort


  • 6 Nachweis





Amtsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland |


Der Oberlehrer folgte dem „Lehrer“ an den Volksschulen und weiterführenden Schulen als Amtsbezeichnung im deutschen Sprachraum der letzten Jahrhunderte. In Deutschland ist diese Amtsbezeichnung selten geworden.


In der jüngeren Bundesrepublik Deutschland wurde diese Amtsbezeichnung durch die Reform der Bundesbesoldungsordnung abgeschafft. Der Oberlehrer war zuvor ein Aufstiegsamt für Schullehrer an Haupt-, Real-, Sonder- und Berufsschulen (Hauptschuloberlehrer, Sonderschuloberlehrer, Realschuloberlehrer, Berufsschuloberlehrer) gewesen. Der Aufstieg zum Oberlehrer ist heute nur noch für technische Lehrer (Fachlehrer) und im Polizeidienst möglich. Diese erhalten damit ein Beförderungsamt der Besoldungsstufen A 10 bis A 11.


In Bayern gibt es noch das Beförderungsamt „Realschuloberlehrer“ in A 14, die den Ministerialbeauftragten für die Realschulen als Sachbearbeiter zugewiesen sind (8 Beamte), sowie bei der Bereitschaftspolizei mit der Amtsbezeichnung Polizeirealschuloberlehrer.[1]


Im Justizdienst gibt es Oberlehrer, die in der Regel eine Ausbildung als Grund-, Haupt- oder Realschullehrer aufweisen können. Oberlehrer im Justizvollzugsdienst befinden sich in der Besoldungsstufe A 13.[2]



Amtsbezeichnung in der Schweiz |


In der Schweiz ist die Bezeichnung „Oberlehrer“ bereits seit dem späteren 19. Jahrhundert nicht mehr in Gebrauch.



Amtsbezeichnung in Österreich |


In Österreich ist der Titel bei pragmatisierten Lehrern noch in Verwendung.



DDR-Bezeichnung |


Zu DDR-Zeiten war der „Oberlehrer“ keine Amtsbezeichnung, sondern ein vom Staat verliehener Ehrentitel. Er wurde an Lehrer verliehen, die neben ihrer fachlichen Qualifikation oft Mitglied in der SED waren und aktive gesellschaftliche Arbeit im Sinne der sozialistischen Ideologie leisteten. Weitere Ehrentitel waren Oberstudienrat oder Oberstudiendirektor.[3]



Schimpfwort |



Gymnasiallehrer (1).jpg


Als „Oberlehrer“ wird im übertragenen Sinn ein Mensch bezeichnet, der sich nach Ansicht des Sprechers als Besserwisser gebärdet. Für dieses Verhalten ist auch der Ausdruck „schulmeistern“ gebräuchlich. Lehrer waren gern Objekte von Karikaturisten.



Nachweis |




  1. Anlage 1 Bayerisches Besoldungsgesetz vom 5. August 2010, GVBl 2010, S. 410 (online)


  2. mj.niedersachsen.de: Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug


  3. Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. de Gruyter, Berlin u. a. 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 159.




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