Allgemeine Luftfahrt




Allgemeine Luftfahrt oder General Aviation (GA) ist die Bezeichnung für die zivile Luftfahrt mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs.[1][2] Sie umfasst bestimmte gewerbliche und jegliche private Flüge, die sowohl nach den Regeln für Sichtflüge (VFR) als auch für Instrumentenflüge (IFR) durchgeführt werden können, zum Beispiel von Leichtflugzeugen, Geschäftsreiseflugzeugen und Privatflugzeugen oder von Rettungshubschraubern. Die allgemeine Luftfahrt stellt damit die Individualverkehrskomponente des Luftverkehrs dar.[3]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Bedeutung


  • 2 Kosten


  • 3 Siehe auch


  • 4 Einzelnachweise





Bedeutung |




General Aviation Terminal am Flughafen Köln/Bonn


Die allgemeine Luftfahrt ist nach Anzahl der Luftfahrzeuge wie auch nach der Zahl der Flugbewegungen der größte Bereich der zivilen Luftfahrt, nicht aber nach der Anzahl der Fluggäste und nach Frachtaufkommen. Sie findet sowohl im kontrollierten Luftraum statt (siehe Luftstraßen und die Terminal Areas um die kontrollierten Flugplätze), nimmt im Gegensatz zum Linienflug aber auch den unkontrollierten Luftraum dazwischen in Anspruch.


Auf Flughäfen ist meistens ein spezieller Abfertigungsbereich für die allgemeine Luftfahrt vorhanden, der als General Aviation Terminal bezeichnet wird.



Kosten |


Der Betrieb von Flugzeugen ist mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Zu den reinen Anschaffungs- und Betriebskosten kommen noch die laufenden Kosten für einen Stellplatz sowie die vorgeschriebenen regelmäßigen Nachprüfungen. Am günstigsten fliegen Segelflugzeuge, die keinen Treibstoff benötigen und technisch relativ einfach aufgebaut sind. Eine intensivere Nutzung von Flugzeugen verteilt die Fixkosten, sodass ein insgesamt niedrigerer Preis pro geflogener Stunde entsteht. Möglichkeiten zur Umsetzung bieten Luftsportvereine oder sogenannte Haltergemeinschaften, bei denen mehrere Piloten gemeinsam ein Flugzeug unterhalten. Günstiger als der Betrieb eines traditionellen Kleinflugzeuges ist der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen. Grund hierfür sind unter anderem vereinfachte Zulassungs- und Wartungsbestimmungen, sowie ein aus der Gewichtsbeschränkung resultierender geringerer Verbrauch.



Siehe auch |



  • Geschäftsflugverkehr

  • Geschäftsreiseflugzeug

  • Leichtflugzeug


  • Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA)



Einzelnachweise |




  1. Niels Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Springer, Berlin/ Heidelberg/ New York 2007, ISBN 978-3-540-49095-1, S. 184–185 (ältere Auflage auszugsweise bei Google Books). 


  2. Wilhelm Pompl: Luftverkehr – Eine ökonomische und politische Einführung. 5., überarbeitete Auflage. Springer, Berlin/ Heidelberg/ New York 2007, ISBN 978-3-540-32752-3, S. 29. 


  3. Wir über uns auf der Website der AOPA-Germany, abgerufen am 16. März 2011.









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