Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe
Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (kurz RGW; russisch Совет экономической взаимопомощи (Sowjet ekonomitscheskoi wsaimopomoschtschi), kurz СЭВ; englisch Council for Mutual Economic Assistance, kurz CMEA oder Comecon) war eine internationale Organisation der sozialistischen Staaten unter Führung der Sowjetunion.
Der RGW wurde 1949 als sozialistisches Pendant zum Marshallplan und zur Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) gegründet. Er ist auch im Rahmen der Herausbildung des Kalten Krieges und der Zwei-Lager-Theorie zu sehen. Der RGW wurde – wie das 1955 gegründete Militärbündnis Warschauer Pakt – im Jahr 1991 infolge des Falles des Eisernen Vorhanges und der damit verbundenen politischen Umwälzungen des Jahres 1989 aufgelöst.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Aufgaben
3 Gemeinsame Projekte
3.1 Energiesektor
3.2 Spezialisierung
3.3 Probleme
4 Organe
4.1 Ratstagung
4.2 Exekutivkomitee
4.3 Sekretariat
4.4 Weitere Organe
5 Das Ende der DDR-Mitgliedschaft im RGW
6 Siehe auch
7 Literatur
8 Weblinks
9 Einzelnachweise
Geschichte |
Als Reaktion auf den Marshallplan wurde vom sowjetischen Außenminister Wjatscheslaw Molotow ein Plan entworfen, der die Staaten Osteuropas enger an die Sowjetunion binden sollte. Zunächst geschah dies politisch über die Kominform und dann auch wirtschaftlich über den RGW.[1] Das Gründungskommuniqué wurde am 25. Januar 1949 veröffentlicht,[2]
nachdem zuvor am 18. Januar in Moskau Vertreter aus sechs Ostblock-Staaten das Protokoll zur Gründung unterzeichnet hatten.[3]
Gründungsmitglieder waren neben der Sowjetunion die Länder Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und die Tschechoslowakei. Am 23. Februar 1949 trat Albanien dem Bündnis bei (dessen Mitgliedschaft später ruhte), am 29. September 1950 folgte die DDR (bis 1990).[4] Die Mongolei (6. Juli 1962), Kuba (1972) und Vietnam (1978) wurden später ebenfalls Mitglieder. Am 17. September 1964[5]
trat Jugoslawien einigen Organen des RGW bei.
China (bis 1961) und Nordkorea hatten Beobachterstatus. Im November 1986 nahmen Delegierte aus der Demokratischen Republik Afghanistan, Angola, Äthiopien, der Demokratischen Volksrepublik Jemen (Südjemen), Laos, Mosambik und Nicaragua als Beobachter an einem Treffen teil.[6]
Am 16. Mai 1973 unterzeichnete Finnland ein Kooperationsabkommen mit dem RGW, 1975 folgten dann der Irak und Mexiko, Nicaragua 1984, Mosambik 1985. Angola, Äthiopien und die Volksdemokratische Republik Jemen folgten 1986 und Afghanistan 1987.
1991 scheiterte der Versuch, das zentralverwaltungswirtschaftliche System des RGW marktwirtschaftlich zu reformieren. Mit der Auflösung der Sowjetunion löste sich auch der RGW am 28. Juni 1991 auf.
Aufgaben |
Der RGW hatte zum einen die Aufgabe, eine bessere wirtschaftliche Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen den sozialistischen Staaten zu erreichen und zum anderen eine allmähliche Angleichung der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen. Als Folge der arbeitsteiligen Spezialisierung entstand eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen der UdSSR und den anderen RGW-Staaten. Mit der Spezialisierung sollten höhere Stückzahlen erreicht und dadurch Kosten verringert werden (Synergie).
Die im Namen formulierte „gegenseitige Wirtschaftshilfe“ geschah vor allem dadurch, dass die wirtschaftlich verhältnismäßig starken Länder (Sowjetunion, DDR, Tschechoslowakei, Ungarn) die schwächeren (Bulgarien, Rumänien, Kuba, Mongolei und Vietnam) im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration wirtschaftlich unterstützten. Gleichzeitig wurde damit eine ideologische Stärkung im Sinne des Marxismus-Leninismus verfolgt.
Der Außenhandel zwischen den Mitgliedern war durch mehrjährige bilaterale Verträge und einige multilaterale Verträge gekennzeichnet. Für die Koordinierung der langfristigen Wirtschaftspläne in der Sowjetunion (Fünfjahresplan, ab 1959 Siebenjahresplan) entstand ein bürokratischer Apparat, die Gosplan-Behörde, der auch für die Verknüpfung mit den Wirtschaftsplänen der anderen RGW-Staaten sorgte.
Obwohl vom System her nicht vorgesehen, war der Handel zwischen den Mitgliedern annähernd ausgeglichen, da es aufgrund der fehlenden Konvertibilität der Währungen wenig attraktiv war, Gläubigerpositionen im Außenhandel aufzubauen. Der Zahlungsverkehr wurde von der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) abgewickelt, als RGW-Organ 1957 mit Sitz in Moskau gegründet. Zahlungsmittel waren Transferrubel und Goldreserven. Da die nationalen Preise politische Preise waren, eigneten sie sich nur wenig zur Festsetzung der Preise im Außenhandel. Deshalb wurden Durchschnittspreise des Weltmarktes als Grundlage verwendet.[7]
Unter dem Dach des RGW kam es auch zu Standardisierungsbemühungen, so etwa am 23. Dezember 1968 zum Vertrag über ein Einheitliches System Elektronischer Rechentechnik (ESER), der auf die Entwicklung einer standardisierten Rechentechnik abzielte.
Eine Unterorganisation des RGW war der Gemeinsame Güterwagenpark (OPW), der vom 1. Juli 1964 bis zum 31. August 1990 bestand.
Gemeinsame Projekte |
Energiesektor |
- Auf der X. Tagung des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Dezember 1958 in Prag wurde der Bau der Erdölleitung Freundschaft beschlossen, die 1963 in Betrieb genommen wurde.
- Auf der XXVIII. Tagung des RGW im Juni 1974 in Sofia wurde der Bau der Erdgastrasse Druschba beschlossen.
- Mit dem Aufbau internationaler Pipeline- und Hochspannungsleitungsnetze fanden wichtige, auch politisch wirksame Vernetzungen statt.
Spezialisierung |
Die größeren Omnibusse der RGW-Staaten wurden bei Ikarus in Ungarn gebaut, die leistungsstärksten Traktoren sowie schwere Diesellokomotiven (z. B. DR-Baureihe 130) und Flugzeuge in der UdSSR, Fischverarbeitungsschiffe in der DDR. Straßenbahnwagen kamen von ČKD Tatra, Oberleitungsbusse von Škoda, Großdiesellokomotiven wie die M62 entstanden in der Lokomotivfabrik Woroschilowgrad und Bergbaulokomotiven wie die EL2 wurden unter anderem vom Lokomotivbau Elektrotechnische Werke „Hans Beimler“ Hennigsdorf geliefert. Ab 1976 musste die Deutsche Reichsbahn ihre mittelschweren Diesellokomotiven (Baureihe 119) von der Lokomotivfabrik „23. August“ aus Rumänien importieren.
Geplant war auch ein Personenkraftwagen der unteren Mittelklasse als Gemeinschaftsprojekt der RGW-Staaten unter Federführung der DDR und der ČSSR, das so genannte RGW-Auto.
Probleme |
In der Anfangszeit gab es vor allem Probleme mit den Produktionskapazitäten, da die ausführenden Betriebe nicht auf gestiegene Produktionsmengen vorbereitet worden waren. Ein Dauerproblem war, dass die gelieferten Stückzahlen nie den benötigten Mengen entsprachen und zudem die Qualität einiger Produkte deutlich zu wünschen übrig ließ. So waren anfangs ca. 50 % der in Rumänien hergestellten Diesellokomotiven bei der Deutschen Reichsbahn nicht einsatzfähig.
Für die DDR bedeutete dies, dass einige Zweige des Fahrzeugbaus eingestellt werden mussten (u. a. Gothawagen T57), dafür entstanden Straßenbahnwagen wie der Rekowagen, Omnibusse wurden von der Firma Fritz Fleischer KG unter erschwerten Bedingungen weiterhin gebaut.
Organe |
Alle Hauptorgane des RGW konnten nur unverbindliche Empfehlungen beschließen. Jedes Mitgliedsland hatte nur eine Stimme, und bis 1967 galt das Einstimmigkeitsprinzip, später konnten sich die Mitgliedsländer auch bei einer Abstimmung enthalten.
Ratstagung |
Die Ratstagung war formell das oberste Organ des RGW. Sie setzte sich aus den Delegierten aller Mitgliedsländern zusammen und trat in der Regel einmal pro Jahr zusammen, seit 1987 abwechselnd in der Hauptstadt des Vorsitzenden. Geleitet wurde eine Delegation vom Ministerpräsidenten eines Mitgliedslandes oder seinem Stellvertreter.
Exekutivkomitee |
Das Exekutivkomitee war das eigentlich entscheidende Organ, welches aus einem Stellvertreter des Regierungschefs eines jeden Mitgliedslandes bestand.
Sekretariat |
Das Sekretariat bestand aus einem sowjetischen General-Sekretär, seinen nicht-sowjetischen Stellvertretern und weiterem Personal. Der Sitz des Sekretariats war Moskau. Die Gründung wurde auf der IV. Tagung des RGW am 26. und 27. März 1954 in Ungarn beschlossen.
Weitere Organe |
Weitere Organe waren Ständige Kommissionen (zuletzt zweiundzwanzig) und Komitees (sechs). Es gab sie seit 1957, doch wurden sie erst später zu Hauptorganen aufgewertet. Des Weiteren gab es die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Internationale Investitionsbank sowie die Medunion.[8]
Das Ende der DDR-Mitgliedschaft im RGW |
Die DDR hatte sich im Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihr Wirtschaftssystem den Bedingungen der Marktwirtschaft anzupassen. Damit war eine fortdauernde Mitgliedschaft im RGW nicht vereinbar. Das Statut des RGW-Rates sah die Möglichkeit eines Austritts vor, der allerdings erst sechs Monate nach der Kündigung wirksam wurde. Die DDR-Regierung nahm zutreffend an, dass „mit Beendigung ihrer Existenz als Völkerrechtssubjekt auch ihre Mitgliedschaft im RGW automatisch erlöschen würde.“[9] Sie beabsichtigte daher, in Übereinstimmung mit Art. 54 lit. b des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge Konsultationen mit den Mitgliedsländern durchzuführen und danach die Regierung der UdSSR als Depositar der RGW-Statuts mit Verbalnote über die Beendigung der DDR-Mitgliedschaft zu unterrichten, verbunden mit der Bitte, die Mitgliedsstaaten hierüber zu informieren. Da die sowjetische Seite jedoch die Durchführung von Konsultationen ablehnte, kam es nicht zu diesem Verfahren. Die Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl als amtierendes Staatsoberhaupt erklärte am 2. Oktober 1990 den Austritt der DDR aus dem RGW und seinen Unterorganisationen mit Wirkung zum 3. Oktober 1990.
Das vereinigte Deutschland hat die Abwicklung aller aus der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen. Der Transferrubel-Verrechnungsverkehr mit den ehemaligen RGW-Ländern ist von der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung bis Ende 1990 aus Vertrauensschutzgründen fortgeführt worden.[10] Noch heute werden aus dem Bundeshaushalt – wenn auch in geringem Umfang – Leistungen hierfür erbracht. Der Bund führt immer noch Rechtsstreite zur Eintreibung von Rückforderungen.[11]
Zu der Vermögensposition der DDR gehört nach deutscher Auffassung auch der DDR-Anteil an dem Bürogebäude des RGW in Moskau (siehe Bild). Es war mit den Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert worden, wovon die DDR 40 Millionen Rubel, etwa ein Sechstel der Baukosten, beigetragen hatte. Der Marktwert des Gebäudes mit 30 Stockwerken wurde Anfang der 1990er Jahre auf 250 bis 300 Millionen USD geschätzt. Die sowjetische, später russische Regierung hat diesen Anspruch bis heute nicht anerkannt. Da die DDR schon vor ihrem Ende als Rechtssubjekt den Austritt erklärt habe, sei keine Vermögensposition auf das vereinigte Deutschland übergegangen.[12]
Siehe auch |
- Geschichte der Sowjetunion
Literatur |
- Arie Bloed: The External Relations of the Council for Mutual Economic Assistance. Martinus Nijhoff, Dordrecht/Boston/London 1988, ISBN 90-247-3783-4.
- Martin Dangerfield: Sozialistische Ökonomische Integration. Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Aus dem Englischen von Felix Kurz. In: Bernd Greiner, Christian Th. Müller, Claudia Weber (Hrsg.): Ökonomie im Kalten Krieg. (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 1095). Bonn 2010, ISBN 978-3-8389-0095-7.
Adam Zwass: Zur Problematik der Währungsbeziehungen zwischen Ost und West. Europaverlag, Wien 1974- Adam Zwass: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe 1949 bis 1987. Der dornige Weg von einer politischen zu einer wirtschaftlichen Integration. Springer, Wien 1988, ISBN 3-211-82049-3.
Weblinks |
Commons: Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise |
↑ Matthias Uhl: Die Teilung Deutschlands, Niederlage, Ost-West-Spaltung und Wiederaufbau 1945–1949. Berlin 2009, be.bra verlag, ISBN 978-3-89809-411-5, S. 162.
↑ Curt Gasteyger: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Gründungskommuniqué vom 25. Januar 1949. In: Europa von der Spaltung zur Einigung. Bonn 1997, S. 108 f. (ungarisches-institut.de [PDF; 11 kB; abgerufen am 26. Januar 2009]).
↑ Protokoll über die Gründung eines Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe zwischen der Regierungen den UdSSR, der Republik Polen, der Rumänischen Volksrepublik und der Republik Bulgarien, unterzeichnet am 18. Januar 1949 in Moskau. In: Alexander Uschakow (Hrsg.): Integration im RGW (COMECON). Baden-Baden 1983, S. 19–21 (ungarisches-institut.de [PDF; 15 kB; abgerufen am 26. Januar 2009]).
↑ Hans-Joachim Schröter: Zur Aufnahme der DDR in den RGW, in: Inhaltliche und methodologische Probleme einer vergleichenden Wirtschaftsgeschichte des Sozialismus, Berlin Humboldt-Universität 1979, S. 157–162.
↑ Kommunique vom 17. September 1964 über die Unterzeichnung eines Abkommens über die Teilnahme Jugoslawiens an der Arbeit einiger Organe des RGW. In: Alexander Uschakow (Hrsg.): Integration im RGW (COMECON). Baden-Baden 1983, S. 888 (ungarisches-institut.de [PDF; abgerufen am 27. Januar 2009]).
↑ Library of Congress (Hrsg.): The Council for Mutual Economic Assistance. (Country Studies [abgerufen am 27. Januar 2009]).
↑ Proletarische Profite. In: Der Spiegel. Nr. 35, 1966 (online).
↑ Statut der Internationalen Investitionsbank. In: Alexander Uschakow (Hrsg.): Integration im RGW (COMECON). Baden-Baden 1983, S. 249–261 (ungarisches-institut.de [PDF; 33 kB; abgerufen am 26. Januar 2009]).
↑ Dieter Papenfuß: Die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge der DDR im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands. Ein Beitrag zur Frage der Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge. C.F. Müller Verlag, Heidelberg 1997, ISBN 3-8114-5797-7. S. 88
↑ Vgl. auch Art. 24 Abs. 3 Einigungsvertrag.
↑ Bundeshaushalt 2016: „Außerdem führt die Bundesrepublik Deutschland Rechtsstreite zur Eintreibung von Rückforderungen.“ (Erläuterung zu Kap. 6003 Tit. 671 03), S. 72. (PDF) Abgerufen am 15. März 2016.
↑ Vgl. Dieter Papenfuß: Die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge der DDR im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands. Ein Beitrag zur Frage der Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge. C.F. Müller Verlag, Heidelberg 1997, ISBN 3-8114-5797-7. S. 220 f.