Rezitation
Die Rezitation (lat. recitatio „das Vorlesen“) oder die Lesung bezeichnet die Interpretation von Werken der Lyrik und Prosa mit Hilfe von Sprache und Darstellung. Ziel ist es, literarische Werke hörbar zu machen; dies kann mittels eines Solisten oder einer Gruppe von Vortragenden geschehen. Dabei sind Interpretationstechniken wie Atemtechnik, Stimmtechnik sowie Sprechtechnik von Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
1 Effekte
2 Rezitatoren
3 Konservierte Rezitation
4 Rechtliches
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Effekte |
Der Vortragende transportiert mit Hilfe der Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung die Emotionen und Gedanken des Textes zum Zuhörer.
Vorlesen fördert die Sprach- und Konzentrationsfähigkeit von Kindern[1]. Dennoch gaben in einer Studie 37 % der Kinder an, niemals vorgelesen zu bekommen. Dieser Prozentsatz ist weitgehend unabhängig vom Einkommen, Bildungsstand und Migrationshintergrund der Eltern.[2]
Rezitatoren |
In der hellenischen, später römischen Antike war der Rezitator (solo oder mit Musikanten) ein gern gesehenes bzw. gehörtes Extra des Festschmauses; bis in die Neuzeit erhielt sich die Tradition, in Klöstern zur Hauptmahlzeit einen zum Lektor bestimmten Mönch aus der Ordensregel oder zur Erbauung aus Heiligenviten bzw. Legenden rezitieren zu lassen.
Rezitatoren finden sich auch im Islam. Die Koranrezitation in der arabischen Originalsprache hat zu einer eigenen Wissenschaft geführt, dem Tadschwid. Mit zu den berühmtesten Rezitatoren zählen Mischari Raschid al-Afasi, Mahmoud Khalil Al-Hussary und Muhammad Siddique El Minshawi. Koranrezitationen werden seit dem letzten Jahrhundert vermehrt aufgenommen und sind daher auch in digitaler Form verbreitet.
Konservierte Rezitation |
Eine moderne Variante der mündlichen Vermittlung von Literatur sind Hörbücher, die von der einfachen Rezitation bis zum Hörspiel vielfältige Formen der Aufführung von Texten über Tonträger erlauben. Zu den bekanntesten deutschsprachigen Hörbuchsprechern gehören Gert Westphal, Rufus Beck (Harry Potter) und Christian Brückner.
Rechtliches |
Die Rezitation eines Werkes gegenüber einer Öffentlichkeit greift nach deutschem Recht in das Vortragsrecht des Urhebers ein (§§ 19, 15 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Urheberrechtsgesetz). Sie bedarf somit grundsätzlich der Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers (zum Beispiel: Autor, Verlag). Voraussetzung ist aber, dass eine Öffentlichkeit vorliegt, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und eine „ziemlich große Zahl“ von Personen voraussetzt.[3] Eine Verletzung fremden Urheberrechts löst regelmäßig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus (§ 97 UrhG).
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Regelschutzfrist, § 64 UrhG); danach ist eine Lesung urheberrechtlich unproblematisch.
Siehe auch |
Aufführung, Autorenlesung
- Deutscher Vorlesepreis
- Leseinszenierung
Referat (Vortrag), Rede
- Spoken Word
- Rezitativ
Literatur |
- Susanne Held: Vorlesen oder die Kunst, Bücher in Kinderherzen zu schmuggeln. Klett-Cotta, Stuttgart 2006, ISBN 3-608-94115-0
Weblinks |
Commons: Vorlesen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Rezitator – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise |
↑ Stiftung Lesen: Aussage des Generalbevollmächtigten Konzernmarketing und Kommunikation der Deutschen Bahn
↑ Bahn-Vorlesestudie 2008 (PDF)
↑ Schulze in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 6. Aufl. 2018, § 15 Rn. 39.