Baden (Südbaden)
























































Land Baden





Flagge Badens


Flagge


Deutschland Lage von Baden.svg





Wappen Badens


Wappen

Basisdaten

Sprache:

Deutsch

Landeshauptstadt:

Freiburg im Breisgau

Staatsform:

parlamentarische Republik, teilsouveräner Gliedstaat eines Bundesstaates

Fläche:
9.952 km²

Gründung:
1. Dezember 1945
Bevölkerung

Einwohnerzahl:
1,339 Mio. (13. September 1950)[1]

Bevölkerungsdichte:
135 Einwohner pro km²
Wirtschaft
Politik

Regierungschef:
Staatspräsident Leo Wohleb
Letzte Wahl:

18. Mai 1947

Stimmen im Bundesrat:
3

Suedweststaat-Baden.png
Baden auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg nach dem Zweiten Weltkrieg

Baden, dessen offizielle Bezeichnung bis zum 2. Dezember 1946 Südbaden war, ist ein ehemaliges Land der Bundesrepublik Deutschland und umfasste die südlichen Landesteile der früheren Republik Baden. Die Hauptstadt des Landes Baden war Freiburg im Breisgau. 1952 ging der Freistaat Baden im heutigen Baden-Württemberg auf.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Geographie


  • 2 Geschichte


    • 2.1 Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg


    • 2.2 Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland


    • 2.3 Gründung Baden-Württembergs


      • 2.3.1 Volksabstimmung


      • 2.3.2 Verfassungsklagen






  • 3 Politik


    • 3.1 Offizielle Symbole


    • 3.2 Regierungen


    • 3.3 Wahlen und Volksabstimmungen im Land Baden 1946 bis 1952


    • 3.4 Landtag in Baden




  • 4 Verwaltungsgliederung


  • 5 Literatur


  • 6 Weblinks


  • 7 Einzelnachweise





Geographie |


Das Land umfasste den südlichen Teil des ehemaligen Baden, das bis 1945 ein Land des Deutschen Reiches war. Es lag zur Gänze in der Französischen Besatzungszone.


Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten war die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckte sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg im Breisgau nach Baden-Baden. Es grenzte an das französische Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, an Württemberg-Hohenzollern im Osten und an Württemberg-Baden im Norden.


Die östliche Grenze nach Württemberg-Hohenzollern verlief durch den Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden im zentralen Bereich teilweise nur 30 Kilometer breit. Die schmalste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 Kilometer Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Gaggenau-Michelbach bis zum Rhein.



Geschichte |







Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg |


Auf der Konferenz von Jalta 1945 wurde Frankreich eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden. Die Grenze zwischen der amerikanischen und der französischen Zone in Südwestdeutschland orientierte sich an dem Verlauf der Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–Ulm (heutige Bundesautobahn 8); Landkreise, durch welche die Autobahn führte, wurden der amerikanischen Zone zugeordnet, die Kreise südlich davon der französischen.


Jean de Lattre de Tassigny war Oberkommandierender der 1. französischen Armee, die am Ende des Zweiten Weltkriegs Südwestdeutschland eroberte. Marie-Pierre Kœnig wurde Militärgouverneur der französischen Besatzungszone in Deutschland. Émile Laffon übernahm 1945 als Generalverwalter den Aufbau und die Leitung der Militärverwaltung in der Französischen Besatzungszone. Differenzen mit dem Oberkommandierenden Marie-Pierre Kœnig veranlassten ihn, 1947 zurückzutreten. Direkt für die Landesverwaltung Baden zuständig war auf französischer Seite Pierre Pène.


Frankreich vereinigte in seiner Besatzungszone die preußischen Hohenzollerischen Lande mit dem Südteil Württembergs zur Verwaltungseinheit Württemberg-Hohenzollern und schuf aus den südlichen Teilen Badens die Verwaltungseinheit Südbaden mit einer Fläche von rund 9.646 km² und 1,3 Millionen Einwohnern. Ihre Hauptstadt wurde am 1. Dezember 1945 Freiburg im Breisgau. Das Parlament tagte im Historischen Kaufhaus, Sitz der Landesregierung und Amtssitz des Staatspräsidenten war das Colombischlössle.


Durch eine Volksabstimmung erhielt Südbaden am 18. Mai 1947 die Verfassung des Landes Baden, die schon in der Präambel deutlich machte, dass Südbaden den Anspruch erhob, Nachfolger und Wahrer des alten Landes Baden, ehemals Großherzogtum Baden, zu sein. Deutlich wurde dies auch daran, dass sich das Land konsequent Baden statt, wie zuerst vorgesehen, „Südbaden“ nannte.



Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland |


Leo Wohleb nahm vom 8. bis 10. Juli 1948 an der sogenannten Rittersturz-Konferenz in Koblenz und der Niederwaldkonferenz am 15./16. Juli 1948 teil. Beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee arbeiteten für Baden Paul Zürcher, Theodor Maunz und Hermann Fecht mit.


Der Landtag wählte am 31. August 1948 den der CDU angehörenden Justizminister Hermann Fecht und den sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden Friedrich Maier als Vertreter des Landes in den Parlamentarischer Rat der elf Länder der westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Für Fecht rückte nach dessen Rücktritt am 7. März 1949 Anton Hilbert nach. Am 8. Mai 1949 verabschiedete der parlamentarische Rat den Entwurf des Grundgesetzes und die drei westlichen Militärgouverneure gaben am 12. Mai ihr Einverständnis.


Gemäß Art. 144 Abs. 1 des Grundgesetzes bedurfte der Entwurf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte. Zwischen dem 18. und 21. Mai wurde er in den Länderparlamenten zur Abstimmung gestellt.


Gemäß Art. 52 der badischen Verfassung bedurfte die Zustimmung zu einer Bundesverfassung der deutschen Länder eines verfassungsändernden Gesetzes und in Art. 92 Abs. 2 der badischen Verfassung stand: „Zur gültigen Beschlußfassung über Gesetze, durch die die Verfassung oder ihre Teile ergänzt, erläutert, abgeändert oder aufgehoben werden, ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erforderlich; ist das Gesetz angenommen, so muß es der Volksabstimmung unterbreitet werden.“
Im Badischen Landtag fand die Abstimmung am 18. Mai 1949 statt, wobei das Grundgesetz mit 49 gegen 2 Stimmen angenommen wurde.[2] Eine Volksabstimmung über die Annahme des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fand in Baden nie statt, da dies von den alliierten Militärgouverneuren nicht gewünscht war.


Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet (Art. 145 Abs. 1). Es trat nach Art. 145 Abs. 2 mit Ablauf dieses Tages in Kraft, womit die Bundesrepublik Deutschland gegründet war und das Land Baden war eines der 11 Länder des Bundes.



Gründung Baden-Württembergs |


Hinweis: Die historischen Abläufe finden sich ausführlich auch im Abschnitt Die Entstehung Baden-Württembergs im Artikel Württemberg-Hohenzollern.


Die Regierung unter Leo Wohleb (CDU) war von Beginn an strikter Gegner des Südweststaats, also des Zusammenschlusses der drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.



Volksabstimmung |


Im Jahr 1951 kam es zur Volksabstimmung über die Gründung des Südweststaats, wobei nach Bundesgesetz das Abstimmungsgebiet in vier Zonen eingeteilt wurde (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, Südbaden). Die Vereinigung der Länder sollte als akzeptiert gelten, wenn sich eine Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen ergab. Da eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war (hierfür wurden Probeabstimmungen durchgeführt), favorisierte diese Regelung die Vereinigungsbefürworter.[3]


Bei der Abstimmung am 9. Dezember 1951 votierten die Wähler in beiden Teilen Württembergs mit 93 % für die Fusion, in Nordbaden mit 57 %, während in Südbaden nur 38 % dafür waren. In drei von vier Abstimmungsbezirken gab es daher eine Mehrheit für die Bildung des Südweststaates, so dass die Bildung eines Südweststaates beschlossen war, obwohl im gesamten badischen Gebiet 62,2 % dagegen gestimmt hatten.



Verfassungsklagen |


Gegen die Volksabstimmung und die Zusammenlegung wurden verschiedene Verfassungsklagen angestrengt. 1951 hatte die badische Regierung eine Verfassungsklage gegen den Abstimmungsmodus angestrengt. Das damals neu gebildete Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab, wobei die Entscheidung mit 3:3 Stimmen fiel. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, 1952 habe im Land Baden keine Mehrheit vorgelegen, die Abstimmung sei daher in Baden zu wiederholen.[4] Allerdings ließ die Regierung Baden-Württembergs die Abstimmung erst im Jahre 1970 durchführen, 18 Jahre nach der Zusammenlegung der Länder. Der Status quo wurde von 81 % der Wähler bestätigt.



Politik |



Offizielle Symbole |


Artikel 55 der Verfassung des Landes Baden[5] legte fest:

„Die Landesfarben sind gelb-rot.
Die badische Flagge besteht aus zwei gelben und einem roten Längsstreifen von gleicher Breite.

Das Staatswappen besteht aus einem goldenen, mit einem roten rechten Schrägbalken belegten Schild, der von zwei silbernen Greifen gehalten wird.“




Regierungen |







































Bezeichnung
Leitung
Amtszeit
Parteien

Rat der Ministerialdirektoren

Alfred Bund
2. Juni 1945 bis zum 3. Dezember 1946

Parteilose; BCSV; SPB; DeP

Staatssekretariat Wohleb

Leo Wohleb
3. Dezember 1946 bis 17. Mai 1947 ; bis 6. August 1947 geschäftsführend
Parteilose; BCSV, SPB, DeP, KPB

Kabinett Wohleb I
Leo Wohleb
24. Juli / 6. August 1947[6] bis zum 5. Januar 1948
Koalition von BCSV und SPB

Kabinett Wohleb II
Leo Wohleb
23. Januar bis zum 26. August 1948 ; bis 22. Februar 1949 geschäftsführend
alleinige CDU-Regierung

Kabinett Wohleb III
Leo Wohleb
22. Februar 1949 bis zum 25. April 1952
alleinige CDU-Regierung


Wahlen und Volksabstimmungen im Land Baden 1946 bis 1952 |































































Wahl/Abstimmung
Datum
Anmerkungen
Grundlage
Gemeinderäte
15. und 29. September 1946
Dominanz der BCSV
[7]
Kreisräte
13. Oktober 1946
Dominanz der BCSV


Beratende Landesversammlung des Landes Baden
17. November 1946
Dominanz der BCSV; indirekte Wahl

Volksabstimmung über die Verfassung des Landes Baden
18. Mai 1947
Annahme mit 67,9 % der abgegebenen Stimmen


Landtag
18. Mai 1947
absolute Mehrheit der BCSV

Gemeinde- und Kreisräte
14. November 1948
CDU erreicht insgesamt weniger als 50 % der Stimmen; Gewinne der SPD und FDP[8]
[9]
Probe-Volksabstimmung über Beitritt zu einem neuen Südweststaat
24. September 1950
mit 59,6 % abgelehnt

Volksabstimmung über Verlängerung der Wahlperiode des 1947 gewählten Landtags
18. November 1951
Verlängerung mit großer Mehrheit gebilligt

Volksabstimmung über Beitritt zu einem neuen Südweststaat
9. Dezember 1951
mit 62,2 % abgelehnt



Landtag in Baden |




Landtagswahl 1947




 %

60

50

40

30

20


10

0








55,9 %



22,4 %



14,3 %



7,4 %





BCSV


SPB


DemP


KPB






Der Landtag wurde in Baden nur einmal, nämlich bei der Landtagswahl 1947 am 18. Mai 1947, gewählt. Dabei erhielt die BCSV die absolute Mehrheit.


Vorgänger des Landtags war die Beratende Landesversammlung des Landes Baden die am 17. November 1946 durch Kreis- und Gemeinderäte gewählt wurde und am 22. November ihre Tätigkeit aufnahm.[10]


Der Landtag wählte am 31. August 1948 den der CDU angehörenden Justizminister Hermann Fecht und den sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden Friedrich Maier als Vertreter des Landes in den Parlamentarischer Rat der elf Länder der westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Für Fecht rückte nach dessen Rücktritt am 7. März 1949 Anton Hilbert nach.



Verwaltungsgliederung |


Stadtkreise


  • Baden-Baden

  • Freiburg im Breisgau

  • Konstanz


Landkreise







  • Bühl

  • Donaueschingen

  • Emmendingen

  • Freiburg

  • Kehl

  • Konstanz




  • Lahr

  • Lörrach

  • Müllheim

  • Neustadt

  • Offenburg

  • Rastatt




  • Säckingen

  • Stockach

  • Überlingen

  • Villingen

  • Waldshut

  • Wolfach



Für die Gerichtsorganisation siehe Gerichte in Baden (Südbaden).



Literatur |



  • Klaus-Jürgen Matz: Das Land Baden 1945–1952. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte. Band 4, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 477–517.


Weblinks |



 Wikisource: Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Regierungsblatt der Landesregierung Baden, Freiburg im Breisgau – Quellen und Volltexte


  • Verordnung Nr. 65 des französischen Oberbefehlshabers in Deutschland über Bildung einer Beratenden Versammlung für Baden vom 8. Oktober 1946

  • Verfassung des Landes Baden vom 18. Mai 1947


  • Erstes Gesetz zur Durchführung der Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete gemäß Artikel 118 Satz 2 des Grundgesetzes (Erstes Neugliederungsgesetz) vom 4. Mai 1951 (online)


  • Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951. (online)


  • Die Entstehung des Südweststaats auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg; abgerufen am 26. November 2017


  • Aufnahme von Flüchtlingen in Südbaden nach dem Zweiten Weltkrieg auf Landeskunde entdecken online - leobw



Einzelnachweise |




  1. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952.


  2. siehe Manz S. 516


  3. Urteil des BVerfG vom 23. Oktober 1951 (Memento vom 15. März 2010 im Internet Archive)


  4. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes


  5. online


  6. am 24.7. erfolgte die Wahl Wohlebs zum Staatspräsidenten und am 6. August wurde das Kabinett gebildet


  7. Amtsblatt der Landesverwaltung Baden - Französisches Besatzungsgebiet, 1946, Nr. 12 vom 14. August 1946, S. 65–75


  8. siehe Matz: Das Land Baden 1945–1952, S. 514


  9. Badische Gemeindeordnung vom 23. September 1948. In: Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Regierungsblatt der Landesregierung Baden Nr. 38 vom 3. November 1948, S. 177–187


  10. Klaus-Jürgen Matz: Das Land Baden 1945–1952. 2003, S. 492.


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