Verbindlichkeit (Recht und Moral)
Verbindlichkeit im Zusammenhang mit Recht und Moral hat mehrere Bedeutungen:
Es bezeichnet zum einen die Rechtsgeltung einer Norm (beispielsweise eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Richtlinie) und stellt damit einen Begriff der Rechtsphilosophie dar.
Des Weiteren bezeichnet es die Gültigkeit (einer Zusicherung) im Sinne einer Rechtskraft (siehe auch Gültigkeit #Rechtsgültig, Gewährleistung, verbindliche Auskunft).
Mehr im moralischen als im rechtlichen Bereich bezeichnet es auch die faktische Geltungskraft von moralischen Regeln (Sitten, Tabus, Ehrenwort). Siehe hierzu auch Verbindlichkeit (Sozialverhalten).