Stadtkreis (Deutschland)




Die Bezeichnung Stadtkreis steht in Deutschland für eine Gemeinde mit besonderer Stellung innerhalb der Gliederung des Landesgebiets. Die Bezeichnung wird in der Bundesrepublik Deutschland nur noch im Land Baden-Württemberg verwendet.


Je nach geographischem und historischem Kontext hatte die Bezeichnung in Deutschland darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen Staaten Preußen und Thüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungsmäßig nicht einem Landkreis zugeordnet waren, siehe hierzu: Stadtkreis (DDR).




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Baden-Württemberg


  • 2 Deutsche Demokratische Republik (DDR)


  • 3 Geschichte


    • 3.1 Historische Übersicht


    • 3.2 Reichseinheitliche Regelung




  • 4 Siehe auch


  • 5 Einzelnachweise


  • 6 Literatur





Baden-Württemberg |


In Baden-Württemberg ist ein Stadtkreis eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Die Stadtverwaltung ist auch für Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zuständig, die im Landkreis das Landratsamt ist. Andere Länder in Deutschland verwenden dafür die Bezeichnung „Kreisfreie Stadt“, in Österreich spricht man von Statutarstädten.



Deutsche Demokratische Republik (DDR) |




Geschichte |


Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen, ab 1815 vereinzelt (Immediatstädte) und seit 1872 generell, und in Thüringen.


Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten.



Historische Übersicht |


Die historische Übersicht weist die Bezeichnung für die Stadtkreise in den Ländern des Deutschen Reiches im Jahr 1938 aus.[1]
























































































Land Bezeichnung Anmerkungen
Anhalt Stadtkreis
Baden Die sieben Stadtkreise gehörten zu den gleichnamigen Amtsbezirken, Baden-Baden zum Amtsbezirk Rastatt. Sie waren nicht kreisfrei.
Bayern Kreisunmittelbare Stadt Die Bezeichnung bedeutet regierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt. Nur die kreisunmittelbaren Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Stadt Rosenheim waren Stadtkreise.
Braunschweig Die Stadt Braunschweig bildete einen Stadtkreis, der zum Kreis Braunschweig gehörte.
Bremen Stadt
Hamburg Stadt
Hessen Stadtkreis
Lippe
Mecklenburg Selbständiger Stadtbezirk
Neubrandenburg war ein selbständiger Stadtbezirk, aber kein Stadtkreis.
Oldenburg Stadt
Preußen Stadtkreis Der Oberbegriff für alle Stadt- und Landkreise war Kreis.
Saarland Stadtkreis
Sachsen Bezirksfreie Stadt
Schaumburg-Lippe
Thüringen Stadtkreis
Zella-Mehlis war eine kreisfreie Stadt, aber kein Stadtkreis.
Württemberg Stadtkreis Die Stadtkreise ohne die Stadt Stuttgart gehörten zu den gleichnamigen Kreisen, Schwenningen zum Kreis Rottweil. Sie waren nicht kreisfrei.


Reichseinheitliche Regelung |


Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurde einheitlich für das Deutsche Reich die Bezeichnung Stadtkreis festgelegt. Nur in Mecklenburg blieb es bei der Bezeichnung selbständiger Stadtbezirk.[2]



Siehe auch |



  • Liste der kreisfreien Städte in Deutschland

  • Liste der kreisfreien Städte und Stadtkreise Deutschlands

  • Historische Liste aller kreisfreien Städte (Stadtkreise) der Bundesrepublik Deutschland

  • Historische Liste aller Landkreise der Bundesrepublik Deutschland A–G

  • Historische Liste aller Landkreise der Bundesrepublik Deutschland H–O

  • Historische Liste aller Landkreise der Bundesrepublik Deutschland P–Z



Einzelnachweise |




  1. Statistisches Jahrbuch 1938


  2. Statistisches Jahrbuch 1941/42



Literatur |


  • Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker – Mittelalter und Neuzeit. 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.







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