Landgericht Coburg
Das Landgericht Coburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Gebäude
3 Landgerichtsbezirk
4 Über- und nachgeordnete Gerichte
5 Organisation
6 Richter
6.1 Präsidenten
6.2 Andere Richter
7 Siehe auch
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise
Geschichte |
Im Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaates Coburg mit dem Freistaat Bayern wurde 1920 Coburg die Einrichtung eines Landgerichts als Ersatz für das aufzulösende Staatsministerium zugesagt. Der Landgerichtsbezirk Coburg sollte die alten Amtsgerichte Coburg, Neustadt, Rodach, Sonnefeld und Königsberg sowie, da sonst zu klein, weitere bayerische Amtsgerichtsbezirke umfassen. Dies waren aus dem Landgerichtsbezirk Bamberg die Amtsgerichte Lichtenfels, Kronach, Ludwigsstadt und Nordhalben sowie aus dem Landgerichtsbezirk Bayreuth das Amtsgericht Weismain. Bamberg bekam dafür ersatzweise die Amtsgerichte Hofheim, Eltmann und Haßfurt des Landgerichtsbezirks Schweinfurt. Die neue Zuständigkeit des Landgerichts Coburg für die bayerischen Amtsgerichte führte zu starken, aber letztendlich erfolglosen Protesten durch die betroffenen Bürger, Städte und Gerichte.[1]
Am 1. April 1921 eröffnete der bayerische Justizminister Roth das Landgericht im ehemaligen Coburger Ministerial- und Landtagsgebäude feierlich. Das Landgerichtsgebäude wurde am 10. April 1945 während der Kämpfe um Coburg durch Brand vollständig zerstört. Die Aufnahme des Gerichtsbetriebes folgte am 25. März 1946, anfangs im Stadthaus am Marktplatz. Ab Januar 1947 waren Räume im früheren herzöglichen Vermögensverwaltungsgebäude in der Elsässer Straße Nr. 9 in Nutzung, zwei Jahre später auch im ehemaligen Hotel Reichsgraf in der Bahnhofstraße 39.
Ein Neubau für die Coburger Justizbehörden wurde 1953 in der Ketschendorfer Straße an der Stelle des alten Gerichtsgebäudes in Angriff genommen. Das Landgericht zog dort 1955 ein. Die Einweihung des Gesamtkomplexes folgte am 23. März 1957.
Gebäude |
1835 veranlasste Herzog Ernst I. den Bau des Augustenstifts, das vor dem Äußeren Ketschentor errichtet wurde. Ab 1842 war das Anwesen Wohnsitz des Erbprinzenpaares Ernst II. und Alexandrine. Von 1844 bis 1918 diente es als Herzogliches Ministerialgebäude und ab 1921 als Landgericht.
Der Neubau des Justizgebäudes für das Land- und Amtsgericht von 1953/54 entstand nach Plänen des Regierungsbaurates Sauer. Es wird als das besterhaltene Coburger Bauwerk aus dieser Epoche betrachtet. Die dreiteilige Baugruppe besteht aus einem östlich angeordneten viergeschossigen Riegelbau, der vor allem als Verwaltungsgebäude dient, einem südwestlich davor liegenden zweigeschossigen Atriumhaus, das Sitzungsgebäude, und einem zweigeschossigen, dreiachsigen Gebäude mit dem Haupteingang als Verbindungsflügel.
Der Ostflügel ist gekennzeichnet durch eine Putzfassade mit 24 Achsen, wobei der Nebeneingang in der Casimirstraße eine Kalksteinverkleidung besitzt, die durch ein Flachrelief mit zwei Löwen, einem Menschen und einer Inschrift geschmückt ist.
Das Sitzungsgebäude weist eine Natursteinfassade aus hellem und dunkeln Kalkstein auf, die auf der Nordseite vor den Sitzungssäalen im Obergeschoss durch schmale Fensterstreifen wie ein moderner Rasterbau gegliedert ist. Umlaufende, dunklere Horizontalbänder oberhalb der Fenster und ein oberes Zackenband mit Zylindern strukturieren zusätzlich die Fassade. In der Südecke des Haupthauses ist ein markantes Treppenhaus mit ovalem Treppenauge vorhanden, eine typische Konstruktion der 1950er Jahre. Die gekrümmten Wände sind mit gelblichen Quaderfeldern auf Putz bemalt, wobei auch geometrische Motive und ein stilisierter Löwe auftauchen. Die östliche Treppenhauswand, in den unteren beiden Geschossen als dunkelgraue fünffeldrige Zone gestaltet, weist im Erdgeschoss eine Grisailledarstellung eines Hirten auf, die Blasius Spreng zugeordnet wird, im ersten Obergeschoss sind zwei Coburger-Embleme eingesetzt.
Landgerichtsbezirk |
Der Bezirk des LG Coburg erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Coburg auf folgende Landkreise:
- Coburg
- Kronach
- Lichtenfels
Über- und nachgeordnete Gerichte |
Das Landgericht Coburg ist eines von sieben Landgerichten, denen das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Coburg, Kronach und Lichtenfels.
Organisation |
Das Landgericht verfügt über vier Zivilkammern, drei Strafkammern, eine Jugendkammer, eine Kammer für Handelssachen und zwei Strafvollstreckungskammern.
Richter |
Präsidenten |
Friedrich Höpfel (1921–1931)
Friedrich Winkler (1931–1937)
August Göpfert (1937–1945)
Paul Fichte (1946–1951)
Wilhelm Alwens (1951–1958)
Gotthilf Herrmann (1958–1967)
Hubert Fischer (ab 1967)
Andere Richter |
Hans Woldemar Schack (Direktor, 1921–1930)
Klaus Budewig (Vorsitzender Richter, 1980–1995)
Hartmut Guhling (Richter, 1999–2009)
Siehe auch |
- Liste deutscher Gerichte
- Gerichte im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
- Liste der Gerichte des Freistaats Bayern
Literatur |
Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Die Coburgische Gerichtsorganisation im 19. Jahrhundert und die Errichtung des Bayerischen Landgerichtes Coburg 1821; in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1971, S. 29–74.- Peter Morsbach, Otto Titz: Stadt Coburg. Ensembles-Baudenkmäler-Archäologische Denkmäler. Denkmäler in Bayern. Band IV.48. Karl M. Lipp Verlag, München 2006, ISBN 3-87490-590-X, S. 164
Weblinks |
Commons: Landgericht Coburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Website des Landgerichts Coburg
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Coburg
Einzelnachweise |
↑ Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. Rossteutscher, Coburg 1969, S. 62
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50.25491910.964547Koordinaten: 50° 15′ 17,7″ N, 10° 57′ 52,4″ O