Gläubiger-Identifikationsnummer







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Die Gläubiger-Identifikationsnummer[1] (englisch Creditor Identifier, CI) ist ein Merkmal des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA).[2]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Zweck


  • 2 Aufbau


    • 2.1 Gläubiger-ID in verschiedenen Ländern




  • 3 Deutschland


  • 4 Österreich


  • 5 Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer


  • 6 Einzelnachweise


  • 7 Weblinks





Zweck |


Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftsverfahrens (englisch SEPA Direct Debit, kurz SDD) verwendet. Sie ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenz eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats einer Lastschrift anhand automationsfähiger Daten.



Aufbau |


SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:



  • Stellen 1–2: jeweiliger ISO-Ländercode (2 Stellen, z. B. DE, AT usw.),

  • Stellen 3–4: Prüfzahl (2 Stellen analog zur IBAN-Prüfzahl gemäß ISO 13616:2007),

  • Stellen 5–7: alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die von dem Gläubiger selbst z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche, Filialen etc. vergeben/beantragt werden kann, und die nicht in die Prüfziffernberechnung eingeht,

  • Stellen 8–35 (max.): nationales Identifikationsmerkmal.


Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:



  • Buchstaben a–z A–Z

  • Ziffern 0–9

  • weitere Zeichen: + ? / - : ( ) . , '



Gläubiger-ID in verschiedenen Ländern |



















































Land Art des Gläubigers (Creditor) Länge Struktur Beantragung über Vergabe durch
Deutschland Privatpersonen und Firmen 18

DE pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn

Zentralbank (Deutsche Bundesbank)

Zentralbank (Deutsche Bundesbank)
Österreich Privatpersonen und Firmen 18

AT pp ZZZ 0 nnnnnnnnnn

Hausbank

Zentralbank (Oesterreichische Nationalbank)
Schweiz Privatpersonen und Firmen 18

CH pp ZZZ nnnnnnnnnnn

Kreditinstitut aus der SEPA-Zone
Nationales Clearingsystem (SIX Interbank Clearing)

Belgien
Firmen
17

BE pp ZZZ nnnnnnnnnn

Hausbank
Keine zentrale Vergabestelle
Privatpersonen
20

BE pp ZZZ bbb D nnnnnnnnn

Hausbank
Keine zentrale Vergabestelle

Legende:

AD, BE, … Länderkennzeichen
pp zweistellige Prüfsumme
Z   alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code)
n   nationales Identifikationsmerkmal (nummerisch)
b   interner Bankencode (nummerisch)
X   fester Vorgabewert (wie in der Struktur genannt)




Deutschland |


In Deutschland ist ein derartiges Identifikationsmerkmal neu. Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.[3]


Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor, falls ein Lastschriftgläubiger keinen anderen Wert festlegt. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:


  • DEppZZZ0nnnnnnnnnn

Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:


  • DE98ZZZ09999999999


Österreich |


In Österreich ist die Creditor-Identifikation (CID) ebenfalls 18 Stellen lang, der 11-stellige Nummernbereich beginnt immer mit einer Null. Die ID wird von der Nationalbank vergeben, ist aber bei der Hausbank zu beantragen.[4]



Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer |


In Deutschland wird die Nummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt[3]. In Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Zypern wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Hausbank beantragt.


Für die Beantragung in anderen Ländern konnte Mitte 2012 noch keine Aussage gemacht werden. Ausschlaggebend für den Ort der Beantragung ist der Wohnsitz bzw. der Firmensitz.



Einzelnachweise |




  1. Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 3. April 2017.


  2. SEPA bei der Deutschen Bundesbank. Abgerufen am 3. April 2017.


  3. ab Deutsche Bundesbank - Antragsverfahren für die Gläubiger-Identifikationsnummer


  4. Creditor ID. (Nicht mehr online verfügbar.) Raiffeisen OÖ, archiviert vom Original am 23. Oktober 2013; abgerufen am 11. Oktober 2013. i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.raiffeisen-ooe.at 



Weblinks |



  • Deutsche Bundesbank (Gläubiger-Identifikationsnummer)



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