Zahlungspflichtiger
Zahlungspflichtiger (englisch payer) ist in der Wirtschaft ein Schuldner, der zu einer Leistung in Geld an den Zahlungsempfänger (Gläubiger) verpflichtet ist. Dieser Anspruch des Gläubigers kann aus einem Schuldverhältnis oder einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung resultieren.
Das trifft sowohl für gewöhnliche Zahlungen, als auch Ratenzahlungen zu. Bei bestimmten Voraussetzungen empfiehlt sich gegenüber Handwerkern im Privatrecht ein Sicherheitseinbehalt, bis die vertragliche Leistungserfüllung vollständig gegeben ist oder bei abnahmepflichtigen Aufträgen – im öffentlichen Recht – die Leistungsabnahme vorliegt.
Lastschriftverkehr |
Im Zahlungsverkehr wird derjenige als Zahlungspflichtiger bezeichnet, dessen Konto bei einer Transaktion belastet wird.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob im rechtlichen Sinne eine Leistungspflicht bestand.
Der Zahlungspflichtige ist nicht zwingend der Auftraggeber, da z. B. bei einer Lastschrift nach erteilter Einzugsermächtigung der Zahlungsempfänger den Auftrag zum Einzug gibt. Unberechtigte Lastschriften vom Typ Einzugsermächtigung kann ein Kontoinhaber durch seine Bank innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Kontobelastung kostenlos zurückbuchen lassen. Dabei entstehen dem Auftraggeber zudem, quasi als Strafe, Rücklastschriftgebühren.[2]
Jedoch ist bei einer Lastschrift nach erteiltem Abbuchungsauftrag der Zahlungspflichtige gleichzeitig auch der Auftraggeber, obwohl dieser nicht für jede Transaktion explizit sein Einverständnis erklären muss.
Einzelnachweise |
↑ z. B. im Lastschriftabkommen (Memento vom 21. Mai 2009 im Internet Archive)
↑ Gauner:Abbuchungen:So ist der Lastschrift-Mißbrauch zu stoppen (Memento des Originals vom 11. Juli 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.klischka.de