Abgeordnetenhaus von Berlin
Logo | Parlamentsgebäude |
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Basisdaten | |
Sitz: | Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtages |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 11. Januar 1951 |
Abgeordnete: | 160 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 18. September 2016 |
Nächste Wahl: | 2021 |
Vorsitz: | Präsident Ralf Wieland (SPD) |
Sitzverteilung: | SPD 38 CDU 31 Linke 27 Grüne 27 AfD 22 FDP 12 fraktionslos 3 [1][2] |
Website | |
www.parlament-berlin.de |
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist gemäß Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung von Berlin (VvB) die Volksvertretung bzw. das Landesparlament von Berlin und deren oberstes Verfassungsorgan.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
1.1 Entstehung des Abgeordnetenhauses von Berlin
1.2 Name „Abgeordnetenhaus“
2 Wahl
2.1 Allgemeines
2.2 Abgeordnetenhauswahl 2016
3 Abgeordnete
3.1 Mindestanzahl an Abgeordneten
3.2 Freies Mandat
3.3 Rechte/Amtsausstattung
3.4 Listen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses
4 Aufgaben
4.1 Gesetzgebung
4.2 Wahl des Regierenden Bürgermeister von Berlin
4.3 Kontrolle des Senats (Landesregierung)
5 Organe
5.1 Plenum
5.2 Präsident
5.3 Vizepräsidenten
5.4 Präsidium
5.5 Ältestenrat
5.6 Fraktionen
5.7 Ausschüsse
5.7.1 Ständige Ausschüsse
5.7.2 Nichtständige Ausschüsse
5.8 Enquete-Kommissionen
6 Arbeitsweise
7 Verwaltung
8 Dienstsitz
8.1 Rathaus Schöneberg (1949–1993)
8.2 Gebäude des Preußischen Landtags (ab 1993)
8.3 Galerie im Parlament
8.4 Dauerausstellung
8.5 Galerie Berliner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger
9 Siehe auch
10 Weblinks
11 Einzelnachweise
Geschichte |
Entstehung des Abgeordnetenhauses von Berlin |
Zwischen 1947 und 1950 hatte die Berliner Stadtverordnetenversammlung der Nachkriegszeit den Auftrag, eine neue Verfassung für Berlin auszuarbeiten (vgl. Art. 35 Abs. 2 Vorläufige Verfassung der Stadt Groß-Berlin vom 13. August 1946). Nach der ersten freien Wahl am 20. Oktober 1946 in (ganz) Berlin konstituierte sich die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 1946.[3] Die Stadtverordnetenversammlung setzte sich seinerzeit aus Stadtverordneten von SPD, CDU, SED und LDP zusammen.
Aufgrund der politischen Lage im September 1948 bzw. Teilung Berlins und Spaltung der Berliner Stadtverordnetenversammlung, die zur (Neu-) Wahl am 5. Dezember 1948 in West-Berlin führte, verzögerte sich die Verabschiedung einer neuen Verfassung. Am 4. August 1950 wurde schließlich die neue Verfassung von Berlin in der Berliner Stadtverordnetenversammlung (West-Berlin) verabschiedet.[4] Mit Inkrafttreten der Verfassung von Berlin am 1. Oktober 1950[5] existierte (formal) das Abgeordnetenhaus von Berlin und löste im Westteil der Stadt das bisherige (Kommunale-) Stadtparlament, die Stadtverordnetenversammlung (West-Berlin), als Nachfolger ab. Die erste Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin fand am 3. Dezember 1950 (nur in West-Berlin) statt.
Am 11. Januar 1951 konstituierte sich das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner ersten Sitzung und nahm seine Arbeit als Volksvertretung bzw. Landesparlament auf.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus 1990 (für die 12. Wahlperiode), nach der Wiedervereinigung, war die erste Wahl in ganz Berlin seit 1946. Seitdem gibt es in Berlin wieder ein Gesamt-Berliner Landesparlament. Die konstituierende Sitzung fand am 11. Januar 1991 in der Nikolaikirche statt.
Am 11. Januar 2001 beging das Abgeordnetenhaus von Berlin mit einer Feierstunde in der Nikolaikirche den 10. Jahrestag der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments nach der Wiedervereinigung der Stadt. Die Eröffnungsansprache hielt der Alterspräsident der 12. Wahlperiode, Klaus Franke. Die Festrede hielt die Parlamentarische Berichterstatterin des Tagesspiegel, Brigitte Grunert.[6]
Am 11. Januar 2016 wurde mit einer Feierstunde in der Berliner Nikolaikirche des 25. Jahrestages der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments gedacht.[7] Die Festrede hielt der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert.
Name „Abgeordnetenhaus“ |
Für die Erarbeitung einer Verfassung für Berlin setzte die Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 1946 einen Verfassungsausschuss ein.[8] In der 41. Sitzung am 2. September 1947 berichtete der Verfassungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung über den bisherigen Stand seiner Arbeit; die Verfassungsentwürfe der Fraktionen SPD, CDU und SED, die der Stadtverordnetenversammlung vorlagen, wurden zur weiteren Beratung an den Verfassungsausschuss überwiesen.[9] Anschließend wurden die Fraktionsentwürfe im Verfassungsausschuss diskutiert. Dabei stellte sich unter anderem auch die Frage nach der Bezeichnung der zukünftigen Volksvertretung. Während der Verhandlungen wurden die Begriffe „Stadttag“,[10] „Landtag“,[11] „Volkskammer“,[12] „Volkstag“,[13] und „Abgeordnetenhaus“[14] vorgeschlagen. Auch gab es den Vorschlag den (traditionellen) Begriff „Stadtverordnetenversammlung[15]“ als Bezeichnung bzw. Namen für die künftige Volksvertretung beizubehalten. Zunächst einigte man sich im Verfassungsausschuss die Bezeichnung „Abgeordnetenhaus“ als einen „Arbeitstitel“ für die Volksvertretung während der weiteren Verhandlungen über die Verfassung zu verwenden.[12] Schließlich setze sich die Bezeichnung Abgeordnetenhaus als endgültige Bezeichnung für die Berliner Volksvertretung durch. Zurückzuführen ist der Begriff „Abgeordnetenhaus“ auf die preußische Verfassung.[16] Dort bestand der preußische Landtag aus zwei Kammern. Diese wurden bis 1918 als preußisches Herrenhaus und als preußisches Abgeordnetenhaus bezeichnet.
Wahl |
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Allgemeines |
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt (Art. 39 Abs. 1 VvB). Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten (Art. 38 Abs. 2 VvB), von denen 60 % direkt in ihren Wahlkreisen und 40 % indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
Abgeordnetenhauswahl 2016 |
Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2016 überschritten sechs Parteien die Sperrklausel von 5 Prozent der Wählerstimmen und zogen ins Abgeordnetenhaus ein. Insgesamt wurden 160 Abgeordnete bei der Wahl am 18. September 2016 gewählt.
Der Abgeordnete Kay Nerstheimer (AfD) erklärte am 21. September 2016 seinen Verzicht auf die Zugehörigkeit zu AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin.[19]
Das Abgeordnetenhaus der 18. Wahlperiode konstituierte sich schließlich am 27. Oktober 2016. Die konstituierende Sitzung wurde von der Alterspräsidentin Bruni Wildenhein-Lauterbach (SPD) eröffnet.
Im Juli 2017 schloss die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Andreas Wild (AfD) aus.[20] Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Fraktionsausschluss (VerfGH 130 A/17) lehnte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am 11. Oktober 2017 ab.[21] Das Hauptsacheverfahren (VerfGH 130/17) ist noch anhängig. Die Verkündung der Entscheidung im Hauptsacherverfahren durch den Verfassungsgerichtshof von Berlin erfolgt am 4. Juli 2018.[22]
Infolge des Ausschlusses des Abgeordneten Wild verlor die AfD-Fraktion durch Beschluss des Plenums des Abgeordnetenhauses von Berlin am 16. November 2017[23] einen Sitz im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode. Gegen diesen Beschluss des Plenums wandte sich die AfD-Fraktion und Mitglieder der Fraktion und riefen den Verfassungsgerichtshof von Berlin an. Am 12. April 2018 erklärte der Verfassungsgerichtshof von Berlin die Reduzierung der Sitze im Untersuchungsausschuss für rechtmäßig.[24] Am 6. November 2018 schloss die AfD die Abgeordnete Jessica Bießmann aus.
Aktuell haben die Parteien folgende Fraktionsstärken:[25]
SPD: 38 Sitze
CDU: 31 Sitze
Grüne: 27 Sitze
Linke: 27 Sitze
AfD: 22 Sitze
FDP: 12 Sitze
fraktionslos: 3 Sitze (AfD)
Abgeordnete |
Mindestanzahl an Abgeordneten |
Artikel 38 Absatz 2 der Verfassung von Berlin schreibt eine Mindestanzahl von 130 Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin vor. Die von der Verfassung von Berlin vorgeschriebene Mindestanzahl an Abgeordneten kann auch überschritten werden und dies geschieht grundsätzlich durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate.
Freies Mandat |
Berliner Abgeordnete sind gemäß Art. 38 Absatz 4 Satz 2 VvB weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden; man spricht auch vom sogenannten freien Mandat.
Rechte/Amtsausstattung |
Der amtliche Namenszusatz für die Mitglieder des Hauses lautet MdA. Näheres zu den Rechten des (Abgeordneten-)Mandats regelt insbesondere Artikel 45 VvB. So hat beispielsweise jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter gemäß Artikel 45 Absatz 2 VvB das Recht Akteneinsicht bei der Verwaltung zu verlangen. Näheres zu der Amtsausstattung eines Berliner Abgeordneten ist in dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG) vom 21. Juli 1978 geregelt.
Listen der Mitglieder des Abgeordnetenhauses |
Nachfolgend wird auf die Listen der letzten drei Wahlperioden verwiesen:
- Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (16. Wahlperiode)
- Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (17. Wahlperiode)
- Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (18. Wahlperiode)
Aufgaben |
Gesetzgebung |
Eine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die folgenden Schritte unterteilt:
Initiative (Artikel 59 Absatz 2 VvB)- Beratung (Artikel 59 Absatz 4 VvB)
- Verabschiedung (Artikel 60 Absatz 1 VvB)
- Ausfertigung (Artikel 60 Absatz 2 VvB)
- Verkündung (Artikel 60 Absatz 2 VvB)
Wahl des Regierenden Bürgermeister von Berlin |
Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus
- als wichtigste Wahlaufgabe den Regierenden Bürgermeister von Berlin (Artikel 56 Absatz 1 VvB)
aber auch
- den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Artikel 41 Absatz 2 VvB)
- die Mitglieder des Präsidiums (Artikel 41 Absatz 2 VvB)
- den Datenschutzbeauftragten (Artikel 47 VvB)
- die Präsidenten der oberen Landesgerichte Berlins (Artikel 82 Absatz 2 VvB) und
- die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Artikel 84 Absatz 1 VvB).
Kontrolle des Senats (Landesregierung) |
Als dritte Aufgabe kontrolliert das Abgeordnetenhaus die Regierung, den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein Thema im Parlament zur Sprache zu bringen. Nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses (GO Abghs), bestehen verschiedene Fragerechte:
Schriftliche Anfrage (§ 50 GO Abghs)- Mündliche bzw. spontane Anfrage in der Fragestunde (Artikel 45 Absatz 1 VvB; § 51 GO Abghs)
Aktuelle Stunde (§ 52 GO Abghs)
Des Weiteren steht den Abgeordneten das sogenannte Zitierrecht (Artikel 49 VvB) zu, wonach die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen verlangt werden kann. Auch das Recht der Abgeordneten auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Artikel 45 Absatz 2 VvB ist eine Möglichkeit der Überprüfung. Besonders wichtig ist die laufende Kontrolle der Regierung in den parlamentarischen Fachausschüssen. Hervorzuheben ist dabei der sog. Hauptausschuss, dem die Kontrolle des Budgets, also des Landeshaushalts obliegt. Darüber hinaus hat das Parlament die Möglichkeit mittels Untersuchungsausschüsse (Art. 48 VvB) die Regierung zu kontrollieren.
Organe |
Plenum |
Das Plenum, also die Vollversammlung aller Abgeordneten, ist das höchste Beschlussgremium des Abgeordnetenhauses. Näheres ist in den Art. 38 ff. VvB und in den §§ 56 ff. GO Abghs geregelt.
Präsident |
Der Präsident wird gemäß Art. 41 Abs. 2 VvB i. V. m. § 11 S.2 GO Abghs in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Abgeordnetenhauses für die Dauer der Wahlperiode (§ 11 S. 1 GO Abghs) gewählt. Die Aufgaben bzw. Zuständigkeiten des Präsidenten sind in § 14 GO Abghs geregelt. Unter anderem führt er die Geschäfte und vertritt das Abgeordnetenhaus nach außen, soweit nicht durch gesetzliche Vorschrift etwas anderes bestimmt ist (§ 14 I GO Abghs). Er leitet auch die Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses (§ 14 Abs. 2 GO Abghs) und führt den Vorsitz in den Sitzungen des Präsidiums und des Ältestenrates (§ 14 Abs. 3 GO Abghs). Weitere Aufgaben sind in § 14 Abs. 4 – 6 GO Abghs geregelt.
Nachfolgend sind die bisherigen Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgezählt.
Name | Fraktion | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | |
---|---|---|---|---|
Otto Suhr | SPD | 11. Januar 1951 | 11. Januar 1955 | |
Willy Brandt | SPD | 11. Januar 1955 | 2. Oktober 1957 | |
Kurt Landsberg | SPD | 19. Oktober 1957 | 4. März 1958 | |
Willy Henneberg | SPD | 20. März 1958 | 17. September 1961 | |
Otto Friedrich Bach | SPD | 29. September 1961 | 6. April 1967 | |
Walter Sickert | SPD | 6. April 1967 | 24. April 1975 | |
Peter Lorenz | CDU | 24. April 1975 | 10. Dezember 1980 | |
Heinrich Lummer | CDU | 10. Dezember 1980 | 11. Juni 1981 | |
Peter Rebsch | CDU | 11. Juni 1981 | 2. März 1989 | |
Jürgen Wohlrabe | CDU | 2. März 1989 | 11. Januar 1991 | |
Hanna-Renate Laurien | CDU | 11. Januar 1991 | 30. November 1995 | |
Herwig Haase | CDU | 30. November 1995 | 18. November 1999 | |
Reinhard Führer | CDU | 18. November 1999 | 29. November 2001 | |
Walter Momper | SPD | 29. November 2001 | 27. Oktober 2011 | |
Ralf Wieland | SPD | 27. Oktober 2011 |
Vizepräsidenten |
Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten und vertreten ihn im Falle der Abwesenheit (§ 15 GO Abghs). Es werden gemäß Art. 41 Abs. 2 S. 1 VvB zwei Vizepräsidenten gewählt.
Präsidium |
Das Präsidium hat gemäß § 13 Abs. 1 GO Abghs die Aufgabe in allen inneren Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses, soweit nicht der Präsident alleine zuständige ist, zu beschließen. Es entwirft den Haushaltsplan des Abgeordnetenhauses (§ 13 Abs. 2 GO Abghs); entscheidet über die Räumlichkeiten im Abgeordnetenhaus (§ 13
Abs. 3 GO Abghs).
Das Präsidium besteht gemäß § 12 Abs. 1 GO Abghs aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten und den Beisitzern.
Ältestenrat |
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Geschäftsführung, insbesondere bei der Aufstellung des Arbeitsplans. Der Ältestenrat verteilt auf die Fraktionen nach Maßgabe ihrer Stärke die Stellen der Ausschussvorsitzenden, Schriftführer und ihrer Stellvertreter, wobei die Besetzung der Ausschussvorsitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren (d‘Hondt) erfolgt (§ 19 Abs. 1 GO Abghs). Er setzt sich gemäß § 17 Abs. 1 GO Abghs aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und einer vom Abgeordnetenhaus festzusetzenden Zahl von Mitgliedern zusammen.
Fraktionen |
Die Fraktionen sind gemäß Art. 40 Abs. 2 VvB selbstständige Organe des Abgeordnetenhauses und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet. Sie haben unter anderem die Aufgabe an der Parlamentsarbeit mitzuwirken und die parlamentarische Willensbildung zu unterstützen. Näheres ist gemäß Art. 40 Abs. 2 S. 3 VvB in dem Gesetz über die Rechtsstellung der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin (Fraktionsgesetz – FraktG) vom 8. Dezember 1993 geregelt.
In der (aktuellen) 18. Wahlperiode gibt es 6 Fraktionen. Wobei die Fraktionen von SPD und CDU durchgängig seit 1951 Abgeordnetenhaus von Berlin vertreten sind.
Ausschüsse |
Bei den Ausschüssen wird zwischen ständigen und nichtständigen unterschieden. Die Ausschüsse haben gemäß Art. 59 Abs. 4 i. V. m. §§ 31 ff GO Abghs die Aufgabe, die ihnen vom Abgeordnetenhaus, also vom Plenum, überwiesenen Vorlagen und Anträge zu beraten. Das Ergebnis der Beratungen eines Ausschusses wird als Beschlussempfehlung schriftlich dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitgeteilt (vgl. Art. 44 Abs. 5 VvB i. V. m. § 27 GO Abghs).
Ständige Ausschüsse |
Das Abgeordnetenhaus ist gemäß Art. 44 Abs. 1 VvB bei der Einsetzung der Ausschüsse grundsätzlich frei. Die Ausschüsse werden für eine ganze Wahlperiode, also "ständig", eingerichtet und grundsätzlich parallel – spiegelbildlich – zu den Geschäftsbereichen der Senatsverwaltung (vgl. Art. 44 Abs. 5 VvB i. V. m. § 20 Abs. 1 S. 1 GO Abghs). Eine Ausnahme gilt für den Petitionsausschuss (Art. 46 S. 1 VvB) und den Ausschuss für Verfassungsschutz (Art. 46a S. 1 VvB), die das Abgeordnetenhaus laut der Verfassung von Berlin einrichten muss.
Nichtständige Ausschüsse |
Nichtständige Ausschüsse sind Sonderausschüsse (vgl. § 20 Abs. 2 GO AGH vom 20. Dezember 2016) und Untersuchungsausschüsse (vgl. § 23 GO AHG i. V. m. dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin). Sie können für einzelne Angelegenheiten eingesetzt werden.
Die letzte Sonderausschuss unter dem Vorsitz des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU), war die Sonderausschuss „Wasserverträge“ der 17. Wahlperiode.[26]
In der 18. Wahlperiode beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin am 6. Juli 2016 die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss gemäß Art. 48 der Verfassung von Berlin zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 (Fall A.) unter dem Vorsitz des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU).[27]
Enquete-Kommissionen |
Darüber hinaus kann das Plenum gemäß § 24 GO AGH vom 16. Oktober 2016 auch Enquete Kommissionen "zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche oder bedeutsame Sachverhalte in einem Lebensbereich" einsetzen. Sie unterscheiden sich deshalb von den Ausschüssen, weil ihnen neben den Abgeordneten des Abgeordnetenhauses auch sachverständige Personen, also keine Mandatsträger, angehören.
Die letzte Enquete-Kommission unter dem Vorsitz des Abgeordneten Jörg Schroedter (SPD), war die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ der 17. Wahlperiode.[28]
Arbeitsweise |
Die Plenarsitzungen finden alle 14 Tage donnerstags statt und werden vom Präsidenten einberufen. Die Sitzungen beginnen um 10:00 Uhr und enden in der Regel um 19:00 Uhr. Bis dahin nicht behandelte Tagesordnungspunkte sind auf die nächste Sitzung vertagt.
Jeweils zwei Tage vor der Plenarsitzung verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung. Die Plenarsitzung beginnt meistens mit der aktuellen Stunde zu einem vorher festgelegten Thema. Danach folgen die Fragestunde, Berichte, Gesetzesberatungen, Beschlussempfehlungen, Vorlagen und Anträge. Gelegentlich werden zwei Sitzungstage angesetzt. Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten von der Tribüne aus verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen.
Neben dem Plenum arbeiten in der 18. Wahlperiode 16 (Ständige) Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen Detailarbeit geleistet wird. Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist, der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürger sich mit ihren Anliegen wenden können.
Am 6. Juli 2016 beschloss das Abgeordnetenhaus einen von den Fraktionen SPD, CDU, Die Linke, Grüne und FDP unterstützten Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss gemäß Art. 48 der Verfassung von Berlin zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 (Fall A.).[29] Die konstituierende Sitzung dieses Ausschusses fand am 14. Juli 2017 statt. Vorsitzender des Ausschusses ist der Abgeordnete Burkard Dregger (CDU).
Nach seiner historischen Entwicklung handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus um ein sog. Teilzeit- bzw. Feierabendparlament. Die Abgeordneten nehmen ihr Mandat wahr und können gleichzeitig auch einer anderweitigen Berufstätigkeit nachgehen. In der Praxis lässt die parlamentarische Arbeit aber häufig keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit. Für ihre Tätigkeit bekommen die Abgeordneten eine monatliche Entschädigung. Seit 1. Januar 2014 beträgt diese 3498 Euro (vgl. Bekanntmachung über die Anpassung von Leistungen an Abgeordnete nach dem Landesabgeordnetengesetz vom 27. November 2013, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 647). Der Betrag wird jährlich neu angepasst.[30]
Verwaltung |
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat, wie jedes andere Parlament in Deutschland auch, eine Parlamentsverwaltung. Die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist eine oberste Landesbehörde (vgl. §§ 3 I Nr. 2, 4 II Landesbeamtengesetz Berlin vom 19. März 2009). Der Präsident des Abgeordnetenhauses ist der oberste Dienstherr der Verwaltung (Art. 41 V VvB) und der Direktor leitet die Verwaltung. Die Parlamentsverwaltung gliedert sich wie folgt[31]: in den Präsidialbereich, den Direktor, die Presse, die Öffentlichkeitsarbeit, das Protokoll, die Abteilung I (Allgemeine Verwaltung), Abteilung II (Wissenschaftlicher Dienst) und die Abteilung III (Plenar- und Ausschussdienst). Die Verwaltung des Abgeordnetenhauses hat eine Vielzahl an Aufgaben. Beispielsweise organisiert und koordiniert sie die Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse.
Dienstsitz |
Rathaus Schöneberg (1949–1993) |
Aufgrund der Teilung Berlins hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin seinen (längeren provisorischen[32]) Sitz im Rathaus Schöneberg im Westteil der Stadt.
Gebäude des Preußischen Landtags (ab 1993) |
Kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands beschloss das Abgeordnetenhaus 1990 einstimmig seinen Sitz in das Gebäude des (ehemaligen) Preußischen Landtags zu verlegen.[33]
Das geschichtsträchtige Gebäude war unter anderem Sitz des Preußischen Abgeordnetenhaus als zweite Kammer des (konstitutionellen) Preußischen Landtags (1899–1918). In der Weimarer Republik (1918 bis 1933) war das Gebäude Sitz des Preußischen Landtages des Freistaat Preußen.
Nach 1933 verlor das Gebäude seine Funktion als Parlamentssitz. Um das Gebäude für das Abgeordnetenhaus von Berlin nutzbar zu machen musste es umgebaut werden. Die Wiederherstellung des Gebäudes wurde von 1991 bis 1993 seinerzeit von der Architektengemeinschaft Rave Stankovic Krüger durchgeführt.[34]
Die Kosten für den Umbau des Gebäudes wurden seinerzeit auf ca. 40 Millionen DM geschätzt. Insgesamt stiegen die Kosten für den Umbau jedoch auf 163 Millionen DM.[35][36]
Am 28. April 1993 erfolgte schließlich der Umzug vom Rathaus Schöneberg in das wiederhergestellte Gebäude des (ehemaligen) Preußischen Landtag mit einem Festakt. Die 47. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 29. April 1993 war die erste Sitzung am Neuen Parlamentssitz.[37]
Das Gebäude des (ehemaligen) Preußischen Landtag befindet sich in der Niederkirchnerstraße Nr. 5 in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz. Gegenüber befindet sich der Martin-Gropius-Bau. In derselben Straße (Niederkirchnerstraße 8) befindet sich heute auch das Gelände der Topographie des Terrors.
Das Gebäude des heutigen Abgeordnetenhauses 1988 vor dem Mauerfall
Ansicht des Eingangs des Abgeordnetenhauses
Schild am Eingang des Abgeordnetenhauses (links)
Schild am Eingang des Abgeordnetenhauses (rechts)
Statue zu Ehren von Minister Freiherr vom Stein vor dem Abgeordnetenhaus
Alte Postkarte aus 1901
Galerie im Parlament |
Seit 1975 finden im Abgeordnetenhaus unter dem Stichwort „Galerie im Parlament“ Kunstausstellungen statt.[38] Teilweise erscheinen zu den Ausstellungen auch kleine Ausstellungskataloge.[39]
Dauerausstellung |
Seit 1999 gibt es im Foyer des Abgeordnetenhauses eine Dauerausstellung zur Demokratiegeschichte des Hauses "Ein offenes Haus – Ein Haus mit Geschichte".[40]
Galerie Berliner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger |
Zudem befindet sich im Abgeordnetenhaus die Galerie der Berliner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger. Aktuell (Stand: August 2016) umfasst sie 52 Porträts.[41]
Siehe auch |
- Kategorie:Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin
- Parlamentsspiegel
- Liste der Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin
- Louise-Schroeder-Medaille
Weblinks |
Commons: Abgeordnetenhaus von Berlin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Offizielle Website des Abgeordnetenhauses von Berlin
- Abgeordnetenhaus von Berlin: Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs). Abgerufen am 7. Oktober 2015 (PDF).
- Abgeordnetenhaus von Berlin: Gesetz über die Rechtsstellung der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin (Fraktionsgesetz – FraktG) vom 8. Dezember 1993. Abgerufen am 8. Oktober 2015 (PDF).
Einzelnachweise |
↑ Nach rassistischen Äußerungen. Berliner AfD-Fraktion schließt Andreas Wild aus. In: rbb-online.de. 18. Juni 2017. Abgerufen am 18. Juni 2017.
↑ AfD schließt Abgeordnete Jessica Bießmann nach "Hitler-Wein"-Fotos aus. In: morgenpost.de 6. November 2018. Abgerufen am 6. November 2018
↑ Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin, I. Wahlperiode, 1. (Ordentliche) Sitzung. 26. November 1946, archiviert vom Original am 28. September 2015; abgerufen am 3. Oktober 2015 (PDF). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/europeanalocal.de
↑ Verfassung von Berlin Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage, S. 8–11. (Nicht mehr online verfügbar.) 2014, ehemals im Original; abgerufen am 22. September 2015 (PDF).file=2014_verfassung_grundgesetz_internet.pdf @1file=2014_verfassung_grundgesetz_internet.pdf @2Vorlage:Toter Link/www.berlin.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in file=2014_verfassung_grundgesetz_internet.pdf Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
↑ verfassungen.de
↑ Feierstunde aus Anlass des 10. Jahrestages der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments nach der Wiedervereinigung der Stadt am 11. Januar 2001. 11. Januar 2001, abgerufen am 21. November 2016 (PDF).
↑ 25. Jahrestag der konstituierenden Sitzung des ersten frei gewählten Gesamtberliner Parlaments nach der Wiedervereinigung der Stadt. 11. Januar 2016, abgerufen am 30. Januar 2016.
↑ Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin, I. Wahlperiode, 3. (Ordentliche) Sitzung. 5. Dezember 1946, archiviert vom Original am 28. September 2015; abgerufen am 3. Oktober 2015 (PDF). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/europeanalocal.de
↑ Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin, I. Wahlperiode, 41. (Ordentliche) Sitzung. 2. September 1947, archiviert vom Original am 28. September 2015; abgerufen am 3. Oktober 2015 (PDF). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/europeanalocal.de
↑ Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 240.
↑ Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 265.
↑ ab Protokoll über die 20. Sitzung des Verfassungsausschusses am 24. September 1947. In: Hans J. Reichhardt (Hrsg.): Die Entstehung der Verfassung von Berlin. 1990, Dok 102, S. 832.
↑ Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 273.
↑ Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP), Bestand CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, 05-006-067.
↑ Breunig: Verfassunggebung von Berlin 1945–1950. S. 281.
↑ Driehaus, Art. 38, Rn. 3.
↑ Landeswahlausschuss stellt endgültiges Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl fest. Endgültiges Ergebnis. Die Landeswahlleiterin für Berlin, abgerufen am 5. Oktober 2016 (PDF).
↑ Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 18. September 2011. Endgültiges Ergebnis. Die Landeswahlleiterin für Berlin, abgerufen am 18. September 2016.
↑ Nerstheimer verzichtet auf Zugehörigkeit zu AfD-Fraktion. Der Tagesspiegel, 21. September 2016, abgerufen am 1. November 2016.
↑ AfD wirft Andreas Wild aus der Fraktion. Der Tagesspiegel, 18. Juli 2017, abgerufen am 7. Dezember 2017.
↑ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Ausschluss aus der AfD-Fraktion des Abgeordnetenhauses abgelehnt. Verfassungsgerichtshof von Berlin, 13. Oktober 2017, abgerufen am 7. Dezember 2017.
↑ Organstreitverfahren des AfD Landesverbandes Berlin gegen den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung/ Organstreitverfahren des Mitglieds des Abgeordnetenhauses Andreas Wild gegen die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. Verfassungsgerichtshof von Berlin, 21. Juni 2018, abgerufen am 26. Juni 2018.
↑ Beschlussprotokoll 17. Plenarsitzung. Abgeordnetenhaus von Berlin, 16. November 2017, abgerufen am 12. April 2018 (PDF).
↑ Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" verfassungsgemäß. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 12. April 2018, abgerufen am 12. April 2018.
↑ Sitzplan. Abgeordnetenhaus von Berlin, 31. Oktober 2016, archiviert vom Original am 1. November 2016; abgerufen am 1. November 2016 (PDF). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.parlament-berlin.de
↑ Bericht des Sonderausschusses „Wasserverträge“ − 17. Wahlperiode –. Abgeordnetenhaus von Berlin, 7. Januar 2013, abgerufen am 23. Juli 2017 (PDF).
↑ Beschlussprotokoll 18/13, 25 B, S. 16. Abgeordnetenhaus von Berlin, 6. Juli 2017, abgerufen am 14. Juli 2017 (PDF).
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↑ gesetze.berlin.de
↑ Organigramm der Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Abgeordnetenhaus von Berlin, 1. Juni 2010, archiviert vom Original am 22. Februar 2016; abgerufen am 11. Oktober 2015 (PDF). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.parlament-berlin.de
↑ Begrüßung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Walter Momper anlässlich der Buchvorstellung „Der Preußische Landtag 1899–1947“ von PD Dr. Siegfried Heimann. 30. Juni 2011, abgerufen am 3. Oktober 2015.
↑ Ein historischer Streifzug – Ein Haus mit Geschichte. Abgeordnetenhaus von Berlin, 30. Juni 2011, abgerufen am 29. Oktober 2016.
↑ Das Haus – Architektur von Guido Brendgens. Abgeordnetenhaus von Berlin, abgerufen am 29. Oktober 2016 (PDF).
↑ Nur selten tagen die Parlamentarier im Abgeordnetenhaus hinter schalldichten Wänden – sonst ist es ein offenes Haus: Im Geheimschutzraum. In: Berliner Zeitung. 23. Juni 2004, abgerufen am 7. November 2016.
↑ Das neue Berliner Abgeordnetenhaus im alten Landtag: Glas, Geschichte und Symbolik. In: Die Zeit, Nr. 20/1993
↑ Plenarprotokoll 12/47, Seite 3909, A11. Abgeordnetenhaus von Berlin, 29. April 1993, abgerufen am 3. Oktober 2015 (PDF).
↑ Übersicht über die Ausstellungen der „Galerie im Parlament“ im Berliner Abgeordnetenhaus seit 1993 (Memento des Originals vom 5. November 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.parlament-berlin.de Die Gemeinsame Normdatei gibt den Beginn der Ausstellungstätigkeit mit 1975 an, siehe zweite Fußnote.
↑ Gemeinsame Normdatei (GND) der „Galerie im Parlament“ in der Deutschen Nationalbibliothek; die GND erfasst nur einen Teil der Kataloge
↑ Das Haus -Dauerausstellung. Abgeordnetenhaus von Berlin, abgerufen am 29. Oktober 2016.
↑ Galerie der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, 2. Auflage (August 2016). Abgeordnetenhaus von Berlin, abgerufen am 29. Oktober 2016 (PDF).
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