Sicherheitsdienst











Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Sicherheitsdienst (auch Wachdienst, im deutschen Sprachraum auch verbreitet ist der englische Begriff Security) ist ein Sammelbegriff für Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes in den Bereichen Objektschutz, Schutz von Veranstaltungen und Personenschutz.


Modernes Facility-Management unterscheidet zwischen drei Kernbereichen: infrastrukturelles, technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement. Im ersten Bereich sind die Dienstleistungen der Sicherheitswirtschaft neben den Reinigungsdiensten die bedeutendste Komponente.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Dienstleistungsspektrum


    • 1.1 Dienstleistungen nach DIN 77200-1


    • 1.2 Aufgaben


      • 1.2.1 Sicherheitsdienstleistungen


        • 1.2.1.1 Der Markt für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland




      • 1.2.2 Sonstige Dienstleistungen


      • 1.2.3 Zusatzdienstleistungen




    • 1.3 Objekte und Einrichtungen




  • 2 Zulassungsvoraussetzungen und Grundlagen in Deutschland


    • 2.1 Rechtliche Grundlagen


    • 2.2 Dienstkleidung und Uniform


    • 2.3 Versicherung


      • 2.3.1 Problematik


      • 2.3.2 Erster Lösungsansatz






  • 3 Siehe auch


  • 4 Weblinks


  • 5 Einzelnachweise





Dienstleistungsspektrum |


Das Dienstleistungsspektrum dieses Wirtschaftszweiges und untergeordneter Berufsgruppen umfasst in der Regel die folgend aufgeführten Sicherheitsdienstleistungen.



Objektschutz

Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal

Veranstaltungsservice und Konferenzschutz

Einlasskontrollen, Ordner, Kassenkontrollen, Crowd Management (nach § 43 Abs. 4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung MVStättV)

Brandschutz

Brandsicherheitswachen, Sprinklerproben, Feuerwehrparallelaufschaltungen

Revierdienst

Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften sowie Streife durch mobile Streifendiensteinheiten

Alarmaufschaltung

Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen gemäß VdS-Richtlinien sowie Alarmverfolgung

Personenschutz

Beschützen von Personen in Gefahrensituationen

Schutz einer Baustelle vor Diebstahl und Vandalismus[1]

Ladenüberwachung

Schutz vor Diebstahlsdelikten im Einzelhandel

Flughafendienstleistungen

Außenhautbewachung und Objektschutz (auf Basis der BADV); Fluggastkontrolle (Personenkontrolle als Beliehene des Bundes nach § 5 LuftSiG und Ticketkontrolle); Gepäck- und Personalkontrolle (Flugbesatzungen und Bodenpersonal) gemäß § 8 und § 9 LuftSiG[2]





Dienstleistungen nach DIN 77200-1 |


Der Standard für Qualität im Sicherheitsgewerbe werden nach DIN 77200-1:2017-11 (Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister) folgende Dienstleistungen[3]:



  • stationäre Dienstleistungen (bei einem Unternehmen vor Ort)

    • Alarmdienst (Betreuung technischer Systeme und Nachverfolgung von Alarmen und Meldungen)

    • Empfangsdienst (repräsentative Betreuung von Mitarbeitern und externen Personen)

    • Kontrolldienst (Durchführen von Kontrolltätigkeiten mittels technischer Systeme, z. B. Notmeldungen nachverfolgen)



  • mobile Dienstleistungen

    • Revierdienst (regelmäßige Kontrolle räumlich getrennter Liegenschaften)

    • Interventionsdienst (Veranlassen vereinbarter Maßnahmen innerhalb einer definierten Frist)

    • Kontrolldienst (Durchführen von Kontrolltätigkeiten mittels technischer Systeme, z. B. Notmeldungen nachverfolgen)



  • Veranstaltungsdienst





Aufgaben |



Sicherheitsdienstleistungen |


Die grundlegenden Aufgaben eines einschlägigen Dienstvertrags für Sicherheitsdienstleistungen ist der Separatwachdienst, die Ein- und Auslasskontrolle als Objekt- und Werkschutz mit Pförtner-Tätigkeiten zur Kontrolle von Mitarbeitern, aber auch der vorbeugende Brandschutz bei Kontrollgängen, insbesondere die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, eventuell stationär über eine Notruf- und Serviceleitstelle. Für besonders schützenswerte Personen steht der bewaffnete und unbewaffnete Personenschutz bereit. Im Transportwesen ergeben sich wesentliche Aufgabenstellungen bei Geld- und Werttransporten und in den Sicherheitskurierdiensten.



Der Markt für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland |

2012 bestimmten die folgenden Anbieter maßgeblich den deutschen Markt für Sicherheitsdienstleistungen:[4]





































































Rang Unternehmen Umsatz mit Sicherheit in Deutschland in Mio. Euro Mitarbeiterzahl in Deutschland
1 Securitas Holding 644,0 19.200
2 Kötter Unternehmensgruppe 310,0 9.450
3 Niedersächsische Wach- und Schliessgesellschaft[5] Eggeling & Schorling *)1)
184,0 5.225
4 Wisag Sicherheit & Service Holding 152,0 5.132
5 W.I.S. Sicherheit + Service 109 3.517
6
Pond Security Service 2)
90,7 2.300
7
Dussmann Service Deutschland *)3)
78,5 2.710
8
Klüh Security 4)
78,0 2.750
9 KWS Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft *)
72,5 2.300
10 b.i.g. Gruppe 57,3 2.145



  • *) Umsatz- oder Mitarbeiterzahlen teilweise geschätzt


  • 1) Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen von VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH


  • 2) Der Umsatzrückgang wird u. a. mit Sparmaßnahmen der US Army begründet.


  • 3) Exklusive Kursana und Kulturkaufhaus. Gesamtumsatz Dussmann Gruppe 2012: 1.729 Mio. Euro


  • 4) Inlandsumsatz inkl. Servicegesellschaften und Organschaften: 435,5 Mio. Euro


Die Aufnahme in dieses Ranking unterliegt genau definierten Kriterien. Mehr als 50 % der Umsätze müssen mit Facility-Services-Umsätzen erzielt werden, die anteilig oder ausschließlich Sicherheitsdienstleistungen enthalten. Mehr als zwei Drittel der Umsätze müssen am externen Markt erwirtschaftet werden. Unternehmen mit einer einzigen spezialisierten Leistung (beispielsweise Geld- und Wertlogistik) werden nicht berücksichtigt. Diese Unternehmen sind in der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste zusammengefasst.


Die Lünendonk GmbH, Kaufbeuren, betrachtet seit 2009 kontinuierlich den Markt für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland. Das Marktforschungsunternehmen erhebt nicht den Anspruch den Gesamtmarkt abzubilden. Es konzentriert sich darauf die führenden Anbieter in einem bestimmten Marktsegment zu betrachten. Daneben werden einige mittelgroße und kleine Sicherheitsdienstleister zu Vergleichszwecken in die Analysen einbezogen. Diese Unternehmen repräsentieren zusammen die Grundstruktur des Marktes und so hohe Umsatzanteile am Markt, dass Folgerungen für die Gesamtsituation und -entwicklung möglich sind.


Ende 2012 arbeiteten 139.798 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Sicherheitsbranche. Im Jahr 2013 betrug der Umsatz in Deutschland 5,49 Milliarden Euro.[6]



Sonstige Dienstleistungen |


Das Tätigkeitsbild des Sicherheitsdienstes hat in den letzten Jahren eine erhebliche Wandlung erfahren. Im Rahmen der verstärkten Auslagerung von betrieblichen Aufgaben werden zunehmend Tätigkeiten an den Sicherheitsdienst übertragen. Neben Kosteneinsparungen sind für einen Auftraggeber wichtige Argumente, dass die Sicherheitsmitarbeiter ohnehin schon im Objekt tätig sind und dass neben der Kenntnis von Abläufen auch die Schlüsselgewalt und damit der Zugriff auf viele Prozesse im Unternehmen vorhanden sind.



Zusatzdienstleistungen |


Neben den eigentlichen Aufgaben der Sicherung und Bewachung kommen bei den „All-Service-Diensten“ weitere begleitende Aufgaben hinzu, wie Reinigungs-, Winter- und Streudienste. Aus den vormals beamteten Pförtnern entwickelten sich die Logistikdienstleistungen wie Warenannahme oder innerbetriebliche Transporte (auch mit Gabelstaplern), Kurier- und Botendienste und Post- und Telefonservice. Dem Pförtner mit der Kontrolle am Objekteingang wurden so ergänzende Arbeiten, die ebenfalls über den Eingang des Objektes verliefen, beigeordnet. Primär bleibt dabei der Toraufschlussdienst (Öffnen eines Werkstores zu einer bestimmten Zeit, etwa bei Arbeitsbeginn) erhalten. Andererseits entwickelte sich der Hausmeisterdienst in Richtung der Bewachung und Kontrolle im Objekt, also zu den Pförtneraufgaben hin.


Da sich der Objektsicherheits- und Bewachungsdienst mit den Bedingungen vor Ort auskennt und möglicherweise nicht Vollzeit ausgelastet ist, kamen Tätigkeiten nach Arbeitssicherheitsgesetz (Fachkraft für Arbeitssicherheit), die Planung, Handel, Montage, Wartung und Reparatur von Alarm- und sonstiger Sicherungstechnik hinzu. Das geht bis zur Wartung und Instandsetzung von technischen Systemen oder die Überprüfung und Instandsetzung von Handfeuerlöschgeräten.


Wegen der Anschläge auf Bahnanlagen und Bahnsicherheitseinrichtungen, als Terroranschlag, wegen Kabeldiebstahl auf Grund hoher Buntmetallpreise oder dem Mitarbeiterabbau von beamteten Bahnangehörigen, geht die Überwachung und Kontrolle im öffentlichen Personennahverkehr oft an Sicherheitsunternehmen weiter.



Objekte und Einrichtungen |


Haben Objekte einen erhöhten Schutz- oder Befriedungsbedarf so sind in denen Sicherheitsdienste tätig. Kasernen und Munitionsdepots, Energieanlagen (besonders Kernkraftwerke) und Lager für wertvolle Güter oder Gefahrgut sind zu nennen. Auf Grund der Erfahrungen aus Terroranschlägen kommen Bahnhöfe (DB Sicherheit GmbH), öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn-Wache), Häfen und Flughäfen (Sicherheitskontrolle) stärker ins Gesichtsfeld als Bewachungsobjekte. Neben besonders gefährdeten Privatgebäuden, gehören Botschaftsgebäude, öffentliche Einrichtungen und Museen mit zu den besonders schützenswerten Objekten. Bei großen Menschenmengen wie in Diskotheken und Clubs oder bei Sportveranstaltungen in Stadien sind die Bewachung von Teilobjekten oder die Absicherung der Ordnung wichtig.


Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben in solchen Objekten im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht als „Besitzdiener“ aus.



Zulassungsvoraussetzungen und Grundlagen in Deutschland |



Rechtliche Grundlagen |


Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind hauptsächlich § 34a GewO, die Bewachungsverordnung (BewachV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 sowie bei waffentragenden Sicherheitsmitarbeitern die einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes. Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen grundsätzlich nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger (Jedermannsrecht, § 127 Abs. 1 StPO – vorläufige Festnahme) wie der § 32 StGB (Notwehr), Nothilfe, Notstand und bei Übertragung, die Besitzdienrechte (§ 860 BGB) und das Hausrecht, zu. Ausnahmen ergeben sich durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten, in Deutschland gilt das hauptsächlich für die Bereiche Luftsicherheit, Bewachung von Kernkraftwerken und Einrichtungen der Bundeswehr.


Voraussetzung für die Tätigkeit im Sicherheitsdienst ist mindestens die Unterrichtung gemäß § 34a GewO. Bei bestimmten Tätigkeiten, z. B. im öffentlichen Verkehrsraum, als Kaufhausdetektiv oder als Türsteher von gastgewerblichen Diskotheken wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigt. Weitere Qualifikationsmöglichkeiten bzw. Ausbildungsberufe sind: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK), Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Meister für Schutz und Sicherheit. Das Monopol für die Unterrichtung gemäß § 34 GewO sowie alle Prüfungen haben die Industrie- und Handelskammern, private Bildungsträger können nur die Prüfungsvorbereitungen übernehmen.



Dienstkleidung und Uniform |


Bestimmt der Sicherheitsdienst für seine Sicherheitsmitarbeiter eine Dienstkleidung, so hat er gemäß § 12 BewachV dafür zu sorgen, dass sie nicht mit Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Sicherheitsmitarbeiter, die eingefriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten sollen, müssen eine entsprechende Dienstkleidung tragen. Durch die fortschreitende Änderung der deutschen Polizeiuniformen sehen diese vielen Dienstbekleidungen der privaten Wachdienste sehr ähnlich. Der Gesetzgeber kann den Sicherheitsdiensten die Verwendung ihrer vorhandenen Dienstkleidung nicht im Nachhinein untersagen. Sicherheitsfachkräfte im Außendienst müssen in Deutschland einen Beschäftigungsausweis des Arbeitgebers offen tragen.



Versicherung |


Gesetzliche Vorgaben: Der gesetzliche Mindeststandard für die Haftung wird als Pflichtversicherung über den § 6 BewachV festgelegt. Das Sicherheitsunternehmen ist zu einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen verpflichtet:


























gesetzliche Mindeststandard
Versicherungssumme in EUR Umfang
1.000.000 Personenschäden
250.000 Sachschäden
15.000 Abhandenkommen bewachter Sachen
12.500 Reine Vermögensschäden

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden müssen mindestens das Doppelte der genannten Mindestversicherungssummen betragen.



Problematik |


Es gibt zwei grundsätzliche Tendenzen, die den gesetzlichen Mindeststandard des Versicherungsschutzes als unzureichend ausweisen. Zum einen ist die Wertekonzentration in vielen zu bewachenden Objekten wie Industrieanlagen, Rechenzentren oder Speditionslägern deutlich gestiegen, so dass die Mindestsummen häufig nicht einmal ansatzweise genügen, um einen Schaden zu ersetzen.[7] Zum anderen hat sich das Tätigkeitsspektrum deutlich vom Sicherheitsdienst weg hin zum umfassenden Dienstleister entwickelt. Der Versicherungsschutz vieler Bewachungsunternehmen hat diesem Wandel nicht Rechnung getragen. Die Betriebsbeschreibung „Bewachungsunternehmen“ ist regelmäßig unzureichend, um die Vielzahl von Aufgaben abzudecken und den dafür notwendigen Versicherungsschutz sicherzustellen.[7]


In der Bewachungsverordnung wird kein Versicherungsschutz für Schlüsselverluste gefordert. Dennoch kann durch den Verlust eines einzigen Generalhauptschlüssels einer Schließanlage ein Schaden im sechsstelligen Bereich eintreten. Die Versicherungssummen für dieses Risiko sind häufig zu niedrig, so dass ein nicht versicherter Schlüsselverlust schon zur Insolvenz des Bewachungsunternehmens führen kann. Im Ergebnis muss der Auftraggeber bei dieser Konstellation den eingetretenen Schaden selbst tragen.[7]


Anders als andere Arbeitgeber haftet der Sicherheitsdienst auch für strafbare Handlungen, die ein Sicherheitsmitarbeiter bei einem Auftraggeber in Erfüllung der Dienstleistung begeht, hierzu zählen Diebstähle aller Art und Brandstiftung. In der Mehrzahl der Versicherungsverträge von Sicherheitsdiensten in Deutschland ist dieses Risiko nicht versichert.[8]



Erster Lösungsansatz |


Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW), in dem mehr als 80 % des Branchenumsatzes organisiert ist, beschäftigt sich seit Ende 2006 mit der Frage des notwendigen und zeitgemäßen Versicherungsschutzes für Sicherheitsdienstleister. Aus den Überlegungen zur Etablierung der Mitgliedschaft im BDSW als „Qualitätssiegel“ wurde der angestrebte „Mindeststandard Versicherungsschutz“ entwickelt, über den noch von der Mitgliedschaft abschließend entschieden werden muss. Er umfasst im Wesentlichen Versicherungssummen, die deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard gemäß § 6 BewachV und auch über dem vorgeschlagenen Standard der DIN 77200 liegen, eine Beschreibung der mindestens versicherten Tätigkeiten und der positiv formulierte Versicherungsschutz für strafbare Handlungen der Sicherheitsmitarbeiter. Die Versicherungssummen betragen:[9]


































Mindeststandard Versicherungsschutz
Versicherungssumme in EUR Umfang
2.500.000 Personen- und Sachschäden pauschal
250.000 Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz
250.000 Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000 Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
250.000 Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden
2.500.000 Umwelthaftpflichtschäden


Siehe auch |




  • Security (Messe), die weltgrößte Messe für Sicherheits- und Brandschutztechnik

  • Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft



Weblinks |



 Commons: Sicherheitspersonal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Sicherheitsdienst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Liste der führenden Sicherheitsdienstleister in Deutschland 2011 (PDF; 225 kB) nach Lünendonk


Einzelnachweise |




  1. Baustellenbewachung: Warum brauchen Baustellen eine Bewachung ? In: sicherheitsdienst-service.de. Abgerufen am 31. Mai 2018. 


  2. Risiken absichern – Versicherungsschutz für Sicherheitsdienstleister an Flughäfen. In: W&S 6/2012 S. 22–23.


  3. Sicherheitsunternehmen: Qualität anbieten | krisensicher-werden.de. Abgerufen am 10. Dezember 2018 (deutsch). 


  4. Lünendonk-Liste 2013 "Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland" (PDF; 193 kB)


  5. http://www.nwsg.de/stdmenu/kontakt.html


  6. Die Wach- und Sicherheitsdienste, sowie Detekteien in Zahlen Abgerufen am 25. November 2014.


  7. abc Auf den Schaden folgt die Prämienerhöhung. In: WIK 08/3 S. 22–24, SecuMedia Verlags-GmbH


  8. Ungeahnte Risiken für die Auftraggeber. In: WIK Special Juni 2009 S. 6–8, SecuMedia Verlags-GmbH


  9. Haftungs- und Kostenrisiken von Sicherheitsunternehmen. In: DSD Der Sicherheitsdienst 2/2012 S. 17–18 und Die Police als Zuverlässigkeitsmerkmal. In Security Insight 2-2012 S. 26–27.






Rechtshinweis
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