Territorium












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Territorium ist ein Lehnwort aus der lateinischen Sprache und bezeichnet dort – abgeleitet von lat. terra, die Erde, der Erdboden, das Land – das Gebiet einer Stadt.[1]


Ein Territorium (Mehrzahl: Territorien) ist im weitesten Sinne ein geografisch abgegrenztes Gebiet, das ein bestimmtes Verhältnis seiner (menschlichen oder tierischen) Bewohner zu einer übergeordneten geografischen Einheit ausdrückt. Der Begriff ist vor allem in Politik und Biologie gebräuchlich.


Die nähere Bestimmung und die Verwendung der Bezeichnung ist abhängig vom jeweiligen Zusammenhang.


Politisch




  1. Staatsterritorium: Seit dem 19. Jahrhundert wird Territorium häufig synonym für Hoheits- oder Staatsgebiet verwendet.


  2. Administratives Territorium: Die geopolitische Untergliederung mancher Staaten (z. B. USA, Kanada, Australien) bezeichnet Räume als Territorien, die direkt der Staatsgewalt unterstellt sind und die keinen Status als Gliedstaat mit eigener (beschränkter) Souveränität besitzen (z. B. Washington, D.C.). Oftmals haben solche Territorien völkerrechtliche Bedeutung als autonome Gebiete indigener Bevölkerungsgruppen (z. B. Nunavut)


  3. Koloniales Territorium: Ehemalige Kolonialgebiete mit einem gewissen Grad an Autonomie, aber eingeschränkter politischer und wirtschaftlicher Macht, die von einem externen Staat regiert werden (z. B. Grönland)


Biologisch


  1. In der Biologie ist Territorium synonym mit dem Begriff Revier, also dem Lebensraum eines Tieres oder einer Tiergruppe, die sie gegen Eindringlinge und Konkurrenten verteidigt.

Im Übrigen wird der Begriff auch metaphorisch verwendet, um etwas zu bezeichnen, über das man selbst die Verfügungsgewalt hat (z. B. als gedankliches Territorium).




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Bedeutungsentwicklung


  • 2 Siehe auch


    • 2.1 Allgemein


    • 2.2 Besondere Territorien (Auswahl)




  • 3 Weblinks


  • 4 Einzelnachweise





Bedeutungsentwicklung |


Im Frühmittelalter kommen vor allem folgende Bedeutungen vor:[2]



  • Gebiet einer Civitas

  • Diözese

  • Gau

  • Gerichtsbezirk

  • weltlicher Herrschaftsbereich eines Bischofs


  • kultiviertes Land

  • Gutshof


Im hohen Mittelalter wird die Herrschaft über ein Territorium zum entscheidenden Kriterium der Staatlichkeit; im Prozess der Territorialisierung entwickelt sich daraus der Territorialstaat.


Seit dem 16. Jahrhundert aus dem Lateinischen entlehnt, wurde das Wort seitdem auf immer mehr Bereiche der Erdoberfläche angewandt, die durch Grenzen eingefasst sind und auf die ein Herrschaftsanspruch oder Gebietsanspruch erhoben wird.


Im 19. Jahrhundert wird bereits die besondere Bedeutung als Staatsgebiet hervorgehoben. Daneben soll der Begriff Grund und Boden und das Gebiet eines Gutes bezeichnen.[3]



Siehe auch |



Allgemein |



  • Geistliches Territorium

  • Herrschaft (Territorium)

  • Liste der Territorialstreitigkeiten

  • Region

  • Territorialprälatur

  • Territorialprinzip

  • Territorialsprache



Besondere Territorien (Auswahl) |



  • Territorien der Vereinigten Staaten von Amerika

  • Australische Territorien

  • Französische Überseeterritorien


  • Freies Territorium Triest (1947–1954)

  • Historische Territorien auf dem Boden der Vereinigten Staaten


  • Kanadische Territorien und Nordwest-Territorien Kanadas


  • New Territories in Hongkong


  • Territorium Bremen (11.–17. Jahrhundert) bzw. Reichsterritorium Bremen-Verden (1648–1866)

  • Territorium Papua und Neuguinea


  • Unionsterritorium in Indien



Weblinks |



 Wikisource: TERRITORIUM – Artikel in Zedlers’ Universal-Lexicon (1744)


 Wiktionary: Territorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen



  • Stichwort: territory in: Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary, abgerufen am 11. Februar 2017, (engl.)


  • Stichwort: Territorium im Lexikon der Geographie auf Spektrum.de, Heidelberg 2001, abgerufen am 11. Februar 2017.


  • Stichwort: Territorium im Kompaktlexikon der Biologie auf Spektrum.de, Heidelberg 2001, abgerufen am 11. Februar 2017.



Einzelnachweise |




  1. Karl Ernst Georges: Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8. Aufl., Bd. 2, Hannover 1913–1918, Sp. 3081.


  2. J. F. Niermeyer: Mediæ latinitatis lexicon minus. Brill, Leiden 1954, S. 1024.


  3. Pierer’s Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit 1857–1865, Bd. 17, S. 392.




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