Blutspende






Abgabe einer Blutspende bei der US Navy




Blutspende-Piktogramm


Als Blutspende bezeichnet man die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blutes. Das Blut wird anschließend untersucht, aufbereitet und für medizinische, wissenschaftliche und pharmazeutische Zwecke verwendet. Die entnommene Menge liegt in der Regel bei einem halben Liter.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Arten der Blutspende


  • 2 Beteiligte


    • 2.1 Spender


      • 2.1.1 Grundvoraussetzungen


      • 2.1.2 Häufigkeit der Spende


      • 2.1.3 Ausschlussgründe


      • 2.1.4 Vertrauliche Selbstkontrolle


      • 2.1.5 Spenderanteil in der Bevölkerung




    • 2.2 Empfänger


    • 2.3 Blutspendeorganisationen


      • 2.3.1 Blutspendedienste


      • 2.3.2 Rotes Kreuz


      • 2.3.3 Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)


      • 2.3.4 Blutspendedienst der Bundeswehr


      • 2.3.5 Unabhängige Blutspendedienste (VUBD)


      • 2.3.6 Krankenhäuser


      • 2.3.7 Pharma-Unternehmen


      • 2.3.8 DDR-Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen






  • 3 Ablauf


    • 3.1 Blutentnahme


      • 3.1.1 Regeneration des gespendeten Blutes


      • 3.1.2 Gesundheitliche Risiken bei der Blutspende




    • 3.2 Weiterverarbeitung der Blutspende


    • 3.3 Laboruntersuchung nach der Blutspende


    • 3.4 Verwendung der Blutkonserven




  • 4 Erträge aus dem Blutspendedienst


    • 4.1 Entgelte für den Verbraucher


    • 4.2 Entgelte für den Spender


    • 4.3 Geldlose Aufwandsentschädigung




  • 5 Gesetzliche Bestimmungen


    • 5.1 Deutschland


    • 5.2 Österreich


    • 5.3 Schweiz


    • 5.4 WHO




  • 6 Literatur


  • 7 Siehe auch


  • 8 Weblinks


  • 9 Einzelnachweise





Arten der Blutspende |



  • Die geläufigste Blutspende ist die Vollblutspende, bei der aus einer Vene, meist in der Ellenbeuge, etwa 500 ml Blut entnommen werden. Das gespendete Blut wird haltbar gemacht (konserviert), untersucht und dann, wenn es geeignet ist, in verschiedene Blutprodukte aufgetrennt. Diese werden in einer Blutbank eingelagert.

  • Eine Sonderform der Vollblutspende ist die Eigenblutspende. Dabei gibt man in einem Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor einer Operation bis zu viermal Blut ab, mit dem dann bei (oder nach) der Operation ein etwaiger Blutverlust ausgeglichen wird. Da es sich um das eigene Blut handelt, ist es optimal verträglich.

  • Neben der Entnahme von Vollblut ist es auch möglich, nur einzelne Blutbestandteile – wie z. B. Erythrozyten (rote Blutkörperchen), Thrombozyten (Blutplättchen), Blutplasma (s. Plasmaspende) oder sogar Stammzellen – aus dem Blut zu gewinnen. Die nicht benötigten Blutbestandteile werden dabei dem Körper wieder zugeführt. Hierfür kommt teilweise das Verfahren der Apherese (Plasmapherese, Stammzellapherese) zum Einsatz. Die Spendendauer, die von verschiedenen Faktoren abhängt, beträgt 20–240 Minuten, während eine Vollblutspende nur etwa fünf bis zehn Minuten dauert.



Beteiligte |



Spender |



Grundvoraussetzungen |


Blut spenden darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, soweit keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Während in der Schweiz das Spenden nur bis zu einem Alter von 75 Jahren erlaubt ist, ist in Österreich seit Juni 2008 die obere Altersgrenze aufgehoben.[1]


In Deutschland gibt es für Wiederholungsspender seit Mai 2009 ebenfalls keine feste Obergrenze mehr,[2] jedoch entscheidet man ab dem vollendeten 72. Lebensjahr individuell nach dem Gesundheitszustand über die Eignung zur Blutspende. Die Obergrenze für Erstspender wurde auf 68 Jahre erhöht.[3]


In Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt für alle Spender ein Mindestgewicht von 50 kg.



Häufigkeit der Spende |


Zwischen zwei Blutspenden wird in der Regel eine Ruhezeit von drei Monaten empfohlen. In Deutschland und Österreich sind laut Richtlinie zur Hämotherapie bzw. laut Blutsicherheitsgesetz 56 Tage (acht Wochen) als Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden vorgeschrieben. Dabei dürfen Frauen insgesamt nur viermal, Männer insgesamt sechsmal im Jahr spenden. In der Schweiz dürfen Frauen dreimal und Männer viermal pro Jahr im Abstand von mindestens zwölf Wochen spenden (im Kanton Bern gilt ein Mindestabstand von 76 Tagen).[4]



Ausschlussgründe |



Es werden je nach Risikosituation dauerhafte und zeitweilige Ausschlussgründe unterschieden. Problematisch sind beispielsweise:



  • Aufgrund der erhöhten Übertragungsgefahr von Krankheiten wie HIV oder Hepatitis C:


    • Tätowierungen und Piercings innerhalb der letzten vier Monate

    • Promiskuität

    • Intravenöse Drogenabhängigkeit wie z. B. von Heroin



  • Aufgrund der regionalen Häufung bestimmter Krankheiten:

    • Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate (Tropenkrankheiten).

    • Aufenthalt in Großbritannien zwischen 1980 und 1996 von über sechs Monaten bzw. Personen, bei denen im Vereinigten Königreich Großbritannien/Nordirland nach dem 1. Januar 1980 eine oder mehrere Operationen und/oder Transfusionen durchgeführt wurden. Durch diese Maßnahmen soll eine theoretisch mögliche Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Transfusionen ausgeschlossen werden.

    • Wechselnde temporäre Einschränkungen bei Reisen ins Ausland existieren ebenfalls, wie zum Beispiel in Gebiete, die durch die Asiatische Tigermücke belastet sind.




Zeitweise zurückgestellt werden auch Spender, die vorübergehend erkrankt sind, bestimmte Medikamente einnehmen, zu Gruppen mit gewissen (potentiellen) gesundheitlichen Problemen gehören, die zeitweiligen Eisenmangel haben oder auch wenn es bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger falsche Anzeigen („Fehlalarme“) gegeben hat, sogenannte falsch Positive.


In Deutschland sind seit 7. August 2017 Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate Sex hatten. Sechs der 28 EU-Staaten betrachten nur das Risikoverhalten des Spenders und behandeln Männer, die Sex mit Männern haben, so wie Männer, die Sex mit Frauen haben. Bei diesen Ländern handelt es sich um Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien.[5]


Unabhängig von etwaigem Risikoverhalten sind in Österreich und der Schweiz Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen. Diese Praxis der Blutspendedienste wird insbesondere von Interessenverbänden Homosexueller, aber auch von wissenschaftlicher Seite her kritisiert, da sie als diskriminierend empfunden wird.[6][7]
Auch außerhalb des deutschsprachigen Raums gerät diese Praxis zunehmend in die Kritik und wurde in einigen Ländern auch wieder abgeschafft. So zum Beispiel in Großbritannien und in Belgien unter der Voraussetzung, dass der Spender in den vergangenen zwölf Monaten keinen Geschlechtsverkehr hatte.[8]


Weiterhin ausgeschlossen (Stand April 2012) ist diese Personengruppe beispielsweise in den USA, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen und Slowenien. Dagegen stellen Neuseeland, Großbritannien, Australien, Schweden und Südafrika Spendewillige nach ihrem letzten Sexualkontakt unter Männern für ein bis zehn Jahre zurück. Seit 2000 stellt Spanien potenzielle Spender sechs Monate nach Sex mit einem neuen Partner zurück, unabhängig von der Kombination der Geschlechter. Eine ähnliche Regelung gilt seit 2001 in Italien mit vier Monaten Rückstellung. In Estland, Lettland und der Tschechischen Republik wird ebenfalls kein dauerhafter Ausschluss nach Sex zwischen Männern praktiziert. Die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ kommt 2013 zu der Empfehlung, statt des dauerhaften Ausschlusses eine einjährige Rückstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten (Sex zwischen Männern, Sexarbeit) einzuführen.[9]



Vertrauliche Selbstkontrolle |


Jeder Spender muss vertraulich angeben, ob sein Blut Patienten verabreicht werden kann oder es von der Gabe an Patienten ausgeschlossen werden soll, z. B. durch Ankreuzen auf einem Zettel oder Anbringen eines Strichcode-Aufklebers. Auch wenn er vor der Spende sein Blut ausgeschlossen hat, wird ihm trotzdem Blut abgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Personen, die in Gruppen (z. B. Pfadfinder) gemeinsam zur Blutspende gehen, ihre Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht vor ihren Kameraden offenbaren müssen.


Dieses Verfahren dient dem bestmöglichen Schutz der Empfänger von Blutspenden. Ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Empfängers, welcher auch auf die Ehrlichkeit des Spenders angewiesen ist, und dem Vertraulichkeitsbedürfnis des Spenders soll so vermieden werden.



Spenderanteil in der Bevölkerung |


Das Deutsche Rote Kreuz sagt in seiner Spenderwerbung:





„Insgesamt spenden derzeit nur knapp 3 % der Bevölkerung Blut. Das ist zu wenig, um 100 % der Patienten in Deutschland ausreichend zu versorgen. Wir brauchen etwa 6 % der Bevölkerung als regelmäßige Dauerspender, wenn die Versorgung mit Blutpräparaten langfristig ausreichend gesichert werden soll.“[10]





Der Anteil der Blutspender schwankt trotz grundsätzlich hohem Interesse, das durch populärwissenschaftlichen Online-Informationen bedient wird, regional stark. In manchen Gegenden liegt er bei über 12 % der Bevölkerung.[11]



Empfänger |


Bei einer Transfusion werden dem Empfänger meist Blutbestandteile (selten Vollblut) verabreicht, welche sich mit dessen Restblut vermischen. Um Verklumpungen des Blutes (Transfusionszwischenfall) zu vermeiden, wird dem Empfänger i. d. R. nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls können aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate eines Spenders mit der Blutgruppe 0− (Universalspender) transfundiert werden. Personen mit der Blutgruppe AB+ können im Notfall Erythrozyten-Konzentrate von beliebigen Spendern erhalten (Universalempfänger).



Blutspendeorganisationen |



Blutspendedienste |





Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten daher möglicherweise demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.


In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei der man Plasma oder teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung spenden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.



Rotes Kreuz |




Alter Blutspendeausweis des Deutschen Roten Kreuzes




Karte der Blutspendedienste des DRK




Angabe der seltenen Blutgruppe AB rh- im Ausweis




Alter Blutspendeausweis des Österreichischen Roten Kreuzes




Blutspenderausweis aus Hongkong (1979)


In Österreich und Deutschland wird ein großer Teil des Blutspendedienstes durch das Österreichische Rote Kreuz beziehungsweise das Deutsche Rote Kreuz organisiert. Nach den Feststellungen der Bundesoberbehörde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut, § 27 Abs. 1 Transfusionsgesetz) stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 % der Vollblutspenden. Das Österreichische Rote Kreuz hat einen Anteil von 95 % der Blutaufbringung.[12]


Vollblutspenden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Das Rote Kreuz führt in Deutschland täglich mit mobilen Einsatzteams etwa 130 Spendetermine durch (also ca. 15.000 Vollblutspenden), sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. Darüber hinaus werden auch Blutspenden in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen usw. durchgeführt. In Kooperation mit dem Blutspendedienst der Bundeswehr werden auch in Einrichtungen der Bundeswehr Blutspendeaktionen vom DRK durchgeführt. Daneben verfügen die Blutspendedienste auch über Busse, um Blutspendetermine zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen zu ermöglichen. Außerdem gibt es, neben der Gelegenheit, bei den Blutspendediensten selbst Blut zu spenden,[13]
auch feste Einrichtungen in exponierten Lagen.[14]


Die sechs Blutspendedienste des DRK sind gemeinnützige GmbHs.[15]































DRK-Blutspendedienst (BSD) Landesverbände
Nord-Ost Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
NSTOB Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen
West Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Saarland
Baden-Württemberg – Hessen
Baden, Baden-Württemberg und Hessen
BSD des Bayerischen Roten Kreuzes
Bayern

Auch eine Eigenblutspende ist bei vielen Blutspendediensten des Roten Kreuzes möglich.


In Deutschland werden vom Deutschen Roten Kreuz mehrmalige Blutspender in gewissen Abständen mit der Blutspender-Ehrennadel ausgezeichnet. Eine entsprechende Auszeichnung in Österreich ist die Medaille für Verdienste um das Blutspenden des Österreichischen Roten Kreuzes.


Neuer Blutspendeausweis des Deutschen Roten Kreuzes

Anfang 2012 begann das Deutsche Rote Kreuz mit der Einführung eines neuen Blutspendeausweises mit dem Ziel, das Blutspenden innerhalb der verschiedenen DRK-Blutspendedienste zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.[16]
Insbesondere ermöglicht der neue Spenderausweis die problemlose Spende bei anderen als dem ausstellenden DRK-Blutspendedienst (zum Beispiel im Urlaub oder auf Reisen).


Der neue Ausweis besitzt einen von den DRK-Blutspendediensten maschinell auslesbaren RFID-Chip, auf dem die folgenden Spenderdaten gespeichert sind:



  • Name

  • Vorname

  • Geb.-Name (sofern vom Namen abweichend)

  • Geburtsdatum

  • vorangestellter Titel

  • Namenszusatz

  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

  • Spendernummer des ausstellenden Blutspendedienstes

  • Blutgruppe mit Rhesusfaktor


Bei Spenden bei anderen als dem ausstellenden DRK-Blutspendedienst werden darüber hinaus folgende Daten auf dem Ausweis gespeichert:



  • die Spendernummer bei dem oder den regionalen DRK-Blutspendedienst(en), bei denen gespendet wurde

  • die Anzahl und das Datum der letzten dort geleisteten Blutspende(n)

  • eine Gesamtzahl aller bisher geleisteten Blutspenden[17][18]


Für die Spender besteht jedoch keine Verpflichtung, den Blutspendeausweis bei der Spende mit sich zu führen.[19]




Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB) |


75 staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste, darunter 31 universitäre Einrichtungen, sind sowohl örtlich als auch organisatorisch in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern integriert. Wesentliches Kernstück der StKB ist eine streng bedarfsorientierte Herstellung von Blut und Blutprodukten verbunden mit einer rationellen, bedarfsgerechten Therapie mit Blutkomponenten im Sinne einer optimalen patientennahen Versorgung.


Die Leistungsfähigkeit klinikintegrierter Blutspendedienste (StKB) hängt entscheidend von einem registrierten Stamm an zuverlässigen Dauerblutspendern ab, die ihre Bereitschaft erklärt haben, bei Bedarf auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen und in kürzest möglicher Zeit zum Spenden zur Verfügung zu stehen. Die Spender sind hinsichtlich aller relevanten Antigene (seltene Blutgruppenmerkmale, HLA, Thrombozyten) typisiert und praktisch jederzeit verfügbar, ein Umstand, der gerade bei Notfällen, Katastrophen oder sonstigen Engpässen von entscheidender Bedeutung ist. Wesentliches Kernstück der Organisationsstruktur der klinikintegrierten Blutspendeeinrichtungen (StKB) ist die unmittelbare Kopplung der Herstellung von Blut und Blutprodukten mit der patientenbezogenen bedarfsgerechten Versorgung: Herstellung, prätransfusionelle Diagnostik und transfusionsmedizinische Beratung der Klinikärzte erfolgen durch das gleiche Fachpersonal im 24-Stunden-Dienstleistungsbetrieb. Dies beinhaltet neben einer rationellen bedarfsgerechten Hämotherapie mit Blutprodukten im Sinne einer optimalen Patientenversorgung auch die Möglichkeit der flexiblen Reaktion auf Notfälle und Engpässe, die Verhütung vorhersehbarer Engpässe sowie die Minimierung der Verfallsquoten von Blutkonserven, die in vielen Krankenhäusern ohne eigene Blutspendeeinrichtung zum Teil die Größenordnung von 20 % und mehr erreichen.


Jährlich werden von den klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) von über 450.000 Blutspendern ca. 1.400.000 Blutspenden entnommen, davon 950.000 Vollblutspenden, 300.000 Plasmaspenden (mittels maschineller Apherese) und 150.000 Thrombozytenspenden (mittels maschineller Apherese). Daraus werden ca. 2.500.000 Blutkomponenten hergestellt und als 950.000 Erythrozytenkonzentrate, 345.000 Thrombozytenkonzentrate sowie 150.000 Liter gefrorenes Frischplasma für die therapeutische Anwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt. Für die pharmazeutische Herstellung von Spezialpräparaten haben die klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendedienste 220.000 Liter Sourceplasma geliefert.


Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der klinikintegrierten transfusionsmedizinischen Einrichtungen sind regelmäßige transfusionsmedizinisch-hämostaseologische Konsiliartätigkeit, die Durchführung von Eigenblutspenden, extrakorporale Photopheresen, therapeutische Hämapheresen, wie Leukapheresen, Plasmapheresen oder Thrombozytapheresen, sowie die Gewinnung von peripheren Blutstammzellen zur Stammzelltransplantation bei hämatologischen Erkrankungen. Entsprechend ihrer Herkunft hat die Transfusionsmedizin mit einer Reihe von klinischen Fachdisziplinen enge Verbindungen, so dass Aufgaben gemeinsam angegangen und viele klinische Fragestellungen auch durch eine gut funktionierende, auch hämostaseologische, Konsiliartätigkeit gelöst werden können, wenn die Fachdisziplinen sich als Ergänzungen verstehen und durch gegenseitige Anregungen, die bereits an vielen Stellen bestehende traditionsreiche und gute Zusammenarbeit vertiefen.



Blutspendedienst der Bundeswehr |


Der Blutspendedienst der Bundeswehr ist die Laborabteilung V des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Koblenz. Aufgestellt 1962 ist er deutschlandweit in den Liegenschaften der Bundeswehr unterwegs und führt dort Blutspendetermine durch. Primärer Auftrag ist die Versorgung der Einsatz- und Feldlazarette der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Mit zweiter Priorität werden die Bundeswehrkrankenhäuser versorgt. Alle übrigen Konserven werden im Rahmen der nationalen Blutversorgung an Kliniken und Arztpraxen entgeltlich abgegeben.
Durch den Blutspendedienst der Bundeswehr werden Soldaten und zivile Mitarbeiter, die freiwillig und unentgeltlich Blut gespendet haben, mit der Blutspendeehrennadel und einer Urkunde ausgezeichnet.



Unabhängige Blutspendedienste (VUBD) |


Das Blutspendesystem in Deutschland ruht auf drei Säulen. Neben den fünf großen Blutspendediensten des DRK und den staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) gibt es auch unabhängige, private Blutspendedienste in der Bundesrepublik. Diese sind im Verband unabhängiger Blutspendedienste e. V. (VUBD) organisiert. Mit rund 1,2 Millionen Spenden im Jahr 2014 und 35 Blut- und Plasmaspendezentren in Deutschland[20] ist der Leipziger Blutspendedienst Haema der Größte unter den Unabhängigen.



Krankenhäuser |


Auch Krankenhäuser organisieren seit den 1930er Jahren (etwa unter den Chirurgen Paul Clairmont in Zürich oder Ernst Unger in Berlin[21]) eigene Blutspendedienste. Sie verfügen ohnehin über die notwendigen Laboreinrichtungen, benötigen selbst Blutspenden und können weitere an die Pharmaindustrie verkaufen.



Pharma-Unternehmen |


Weiterhin bieten einige Pharma-Unternehmen Blutspendedienste an, die das Blut für pharmazeutische Zwecke verwenden. Denn obwohl heute viele Medikamente synthetisch hergestellt werden können, verbietet sich dies für einige Wirkstoffe. Ein Hauptgrund liegt in der Chiralität einiger Wirkstoffe. Diese können in der Natur in zwei Formen (linkshändig oder rechtshändig) auftauchen. Im Menschen ist aber nur eine Form wirksam. Im besten Fall ist die andere Form unwirksam, im schlimmsten Fall ist diese andere Form giftig. Da synthetische Verfahren beide Formen in gleichen Teilen produzieren und diese chemisch nur sehr aufwendig zu trennen sind, müssen für diese Stoffe natürliche Vorkommen verwendet werden, z. B. Blut- oder Plasmaspenden. Organspenden fallen nicht darunter.



DDR-Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen |


Die DDR verkaufte in den 1980er Jahren auch von Strafgefangenen erpresste Blutkonserven für Devisen an das Bayerische Rote Kreuz. Das Blut wurde über das Zentrale Exportbüro beim DDR-Ministerium für Gesundheitswesen an die Schweizer Niederlassung des Unternehmens Ortho Diagnostic Systems verkauft. Weitere Abnehmer der Erythrozyten und des Plasmas waren die Stadt Karlsruhe und das Blutspendezentrum Duisburg.[22][23] Der Historiker Tobias Wunschik untersuchte das in seiner 2014 veröffentlichten Studie mit dem Titel „Knastware für den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970–1989)“.[24][25] Einen Teil des exportierten Plasmas ließ die DDR im Westen zu Human-Albumin verarbeiten, um es anschließend zu re-importieren. Nach Angaben des Medizinhistorikers Rainer Erices lieferte die DDR im August 1985 mit HIV verseuchte Blutkonserven in den Westen. Zu dieser Zeit waren HIV-Tests noch kein Standard.


Die DDR versuchte, den Blutverkauf auch von anderen Spenden in den Westen geheim zu halten. Blutspendende DDR-Bürger wussten nicht, dass ihre Spenden für Devisen in den Westen verkauft wurden.[26]



Ablauf |



Blutentnahme |




Saal des Blutspendezentrums beider Basel im Markgräflerhof




Setzen der Nadel




Blutentnahme (Erfurt, 1989)




Mit Blut gefüllter Blutspendebeutel


Wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme des Spenders vor und nach der Spende: Etwa 1,5 Liter Flüssigkeit sollten bereits vor der Blutspende im Laufe des Tages getrunken worden sein. Auch eine Kleinigkeit sollte man in den letzten zwei bis drei Stunden gegessen haben. Länger sollte die letzte Mahlzeit nicht zurückliegen. Allerdings sollte man am Tag vor der Spende nach Möglichkeit auf fettreiche Speisen verzichten.


Vor der Spende wird der Spender auf gesundheitliche Tauglichkeit untersucht. Teilweise muss auch ein Fragebogen, der über seinen letzten Gesundheitszustand, wie Operationen oder Medikamenteneinnahme Auskunft gibt, ausgefüllt werden. Aufenthalte in Gebieten, die gewisse Gesundheitsrisiken bergen, sind anzugeben. Auch gibt es Fragen zu Sexualverhalten und Inhaftierung.[27]Blutdruck und Pulsfrequenz werden untersucht, Temperatur im Ohr wird gemessen, nach Beschwerden und Erkrankungen wird gefragt. Vor jeder Spende wird der Hämoglobin-(HB)-Wert durch die Abnahme eines Bluttropfens aus der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen getestet. Dieser Wert gibt Auskunft über die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren und seine Höhe ist maßgeblich bei der Zulassung zur Blutspende: Männer müssen einen Mindestwert von 13,5 g/dl, Frauen einen Mindestwert von 12,5 g/dl aufweisen, um vom Spendenarzt zugelassen zu werden. Bestimmt wird der HB-Wert mittels elektronisch messender HB-Photometer. Ist der Eisenwert zu gering, wird der Spender zu dessen eigener Sicherheit abgelehnt und ggf. dahingehend beraten, wie der niedrige HB-Wert bis zum nächsten Blutspendetermin auf ein höheres Maß gebracht werden kann. In diesem Rahmen werden oft Eisenpräparate empfohlen, die über einige Wochen eingenommen werden müssen.


Ist der Spender nach den Vorsorgeuntersuchungen durch den Arzt zur Spende zugelassen, wird zunächst das Blutentnahme-Besteck vorbereitet. Es besteht vollständig aus Einweg-Material. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, sich bei einer Blutspende etwa mit HIV oder Hepatitis zu infizieren. Der Spender nimmt auf einer Liege in Rückenlage Platz und die Nadel wird je nach Wunsch und Venentauglichkeit in die Ellenbeuge des rechten oder linken Arms eingeführt. Es werden zunächst einige Blutproben für Untersuchungen separat abgefüllt und das Vollblut wird in einem Entnahmebeutel gesammelt. Eine Blutspende dieser Art dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Minuten.


Nach der Blutspende muss sich der Körper zunächst auf den Blutverlust einstellen, darum soll eine Ruhephase von etwa zehn Minuten eingehalten werden. Dies geschieht je nach Spenderandrang auf der Entnahmeliege oder auf eigens bereitgestellten Ruheliegen. Nach der Spende wird vom Blutspendedienst oftmals ein kleiner Imbiss angeboten, meist bestehend aus belegten Brötchen, Obst, Wasser, Cola und Kaffee. Besonders wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr nach der Spende. Das Volumendefizit wird (im Gegensatz zur Konzentration der Blutkörperchen) durch die Flüssigkeit binnen weniger Stunden ausgeglichen.


Das abgenommene Blut wird auf die wichtigsten Krankheitserreger, wie die von HIV (durch einen RT-PCR-Test), Hepatitis B, Hepatitis C und Syphilis untersucht. Trotz dieser Untersuchung besteht keine absolute Sicherheit für erregerfreie Blutkonserven, denn viele Krankheitserreger sind erst nach einer Latenzzeit im Blut nachweisbar. Allerdings ist gerade das Risiko, sich durch eine Bluttransfusion mit HIV zu infizieren, ausgesprochen gering (< 1:4.300.000),[28]
dank neuester Testmöglichkeiten und der NAT, durch die die Erbsubstanz der Viren bereits im Frühstadium einer Infektion nachgewiesen werden kann.



Regeneration des gespendeten Blutes |


Der Blutverlust durch eine Blutspende wird nach der Entnahme in nachstehender Reihenfolge ausgeglichen:




  • Kreislaufregulation innerhalb von 20 Minuten


  • Flüssigkeitsausgleich innerhalb von 24 Stunden


  • Plasmaeiweißersatz innerhalb von zwei Tagen

  • Ersatz von Blutzellen innerhalb von zwei Wochen

  • Ausgleich des Eisenverlustes innerhalb von acht Wochen, bei Frauen auch länger.



Gesundheitliche Risiken bei der Blutspende |


Aufgrund des verwendeten Einwegbesteckes besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr durch die Blutspende selbst.


Es werden etwa zehn Prozent der vorhandenen Blutzellen entnommen, durch diesen relativ hohen Blutverlust besteht nach der Spende die Gefahr von Kreislaufproblemen. Ein gesunder Körper kann diesen Blutverlust problemlos kompensieren, daher wird vor der Spende die Spendentauglichkeit anhand des Hämoglobinwerts festgestellt. Während der Spende überwachen Ärzte die Spender und können im Problemfall die Spende abbrechen, beispielsweise bei einem einsetzenden Schock. Ausnahmen können jedoch gefährliche Komplikationen bewirken. Eine Regeneration des Flüssigkeitsverlusts dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Vorsichtshalber sollte man seinen Körper aber noch einige Tage nach der Spende schonen, da dieser die fehlenden Blutzellen wieder aufbauen muss.


Vergleichsweise häufig kommt es zur Bildung eines Blutergusses an der Einstichstelle. In seltenen Fällen kommt es zu einer Nervenirritation. Obwohl das Risiko gering ist, dass bei einer Blutspende eine Nervenverletzung zu einer Traumatisierung des Nervus cutaneus antebrachii medialis führt, muss der Spender auch über dieses seltene Risiko aufgeklärt werden. Im Falle der unterlassenen Aufklärung drohen dem Blutspendedienst Schadensersatzforderungen.[29]
Umstritten ist, ob der Spender bei Gesundheitsschäden, die er infolge der Blutspende erleidet und die über die üblichen Verletzungen hinausgehen (z. B. Wundinfektionen), durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Literatur ist darüber uneinig. Unfälle auf dem Weg von und zur Blutspende sind dagegen unproblematisch versichert.



Weiterverarbeitung der Blutspende |




Mobile Blutspendeeinheit


In den Anfängen der Transfusionsmedizin wurde den Patienten das gespendete Blut als sogenanntes Vollblut von den Krankenhäusern übertragen. Heutzutage werden aus einer Spende meist mehrere Blutprodukte hergestellt, um dem Patienten auf diese Art nur die Blutbestandteile zu verabreichen, die dieser speziell benötigt. Dadurch wird zum einen das Risiko von Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten wie z. B. fieberhafte Transfusionsreaktionen stark gesenkt, und zum anderen können durch die Auftrennung des Blutes in seine Bestandteile optimale Bedingungen für Haltbarkeit und Wirksamkeit erreicht werden.


Die Blutkonserven sind seit dem Jahre 2009 europaweit mit dem Eurocode, (dem Eurocode IBLS, Eurocode International Blood Labeling System) versehen und wird hierdurch eindeutig identifizierbar.


Schon bei der Blutspende wird das Blut in ein geschlossenes Beutelsystem geleitet, das ein gerinnungshemmendes Mittel und eine Nährlösung für die Zellen enthält. Das Beutelsystem ist so konstruiert, dass die einzelnen Blutkomponenten in separate, bereits fest verbundene Beutel überführt werden können, ohne dass das System geöffnet werden muss. Dadurch können Reaktionen mit der Luft und Verunreinigungen mit Krankheitserregern oder Staubteilchen vermieden werden.


Der nächste Schritt findet bei einem Blutspendezentrum statt. Dort wird die Auftrennung der Blutspende in ihre Komponenten durch Zentrifugieren erreicht: Die Zellen und Blutbestandteile werden dabei aufgrund ihrer unterschiedlichen Dichte in Schichten getrennt. Die Erythrozyten (roten Blutkörperchen) finden sich in der untersten Schicht, darüber die Leukozyten (weißen Blutzellen), dann die Thrombozyten (Blutplättchen) und zuoberst das zellfreie Blutplasma. Die einzelnen Bestandteile befinden sich nun in den entsprechenden Beutelbereichen und werden anschließend durch Abpressen (gesteuert über einen Lichtsensor) in ein Erythrozytenkonzentrat, ein Frischplasmapräparat und die Zwischenschicht (Buffy-Coat), die die weißen Blutkörperchen und die Thrombozyten enthält, aufgeteilt. Die Leukozyten werden durch spezielle Filter je nach verwendetem Blutbeutelsystem zu unterschiedlichen Zeitpunkten um den Faktor 1000 reduziert, um das Risiko einer Immunisierung des Empfängers zu verringern.


Das Erythrozytenkonzentrat kann bei +4 °C über 42 Tage gelagert werden. Das Frischplasma wird tiefgefroren und ist in diesem Zustand über zwei Jahre haltbar. Um ein für eine Transfusion ausreichend großes Thrombozytenkonzentrat herzustellen, müssen vier passende „Buffy-Coat“-Präparate zusammengeführt werden. Von diesem so entstandenen Präparat werden durch einen Filter die Leukozyten abgetrennt. Die Entfernung der Leukozyten erhöht die Verträglichkeit des Thrombozytenkonzentrats, da diese Nebenwirkungen wie Fieber oder Antikörperbildung verursachen können. Das Thrombozytenkonzentrat kann bei +22 °C fünf Tage gelagert werden.



Laboruntersuchung nach der Blutspende |


Das Deutsche Rote Kreuz gibt mit Bezug auf die DRK-Blutspendedienste an, nach der Blutspende werde das Blut zunächst untersucht nach:




  • Hepatitis-A, -B und -C (virusbedingter Leberentzündung) sowie Parvovirus B19

  • HIV-Infektion (HIV-Test)


  • Syphilis (Geschlechtskrankheit)

  • Antikörpern, die gegen körperfremde Blutzellen gerichtet sind und bei Bluttransfusionen gefährliche Zwischenfälle verursachen könnten (Blutgruppenbestimmung)[30]



Verwendung der Blutkonserven |


Erst nach der Laboruntersuchung werden die durch die Blutspende gewonnenen Blutkonserven weiter verwendet. Dies geschieht zum überwiegenden Teil nicht etwa zum Ausgleich unfallbedingten Blutverlustes, sondern vor allem im Rahmen regulär geplanter Operationen, z. B. speziell für die Krebstherapie, wo die Chemotherapie zu einer vorübergehenden Unterdrückung der körpereigenen Blutbildung führt, so dass der Patient vollständig auf Blutkonserven angewiesen ist.
























































Quelle: DRK (2010)

Verwendung Anteil 2007 Anteil 2010
Krebserkrankungen 19 % 26 %
Herzerkrankungen 16 % 20 %
Magen-, Darmerkrankungen 16 % 19 %
Unfallverletzungen 12 % 15 %
Leber-, Nierenerkrankungen
06 %

07 %
Blutarmut, Bluterkrankungen
05 %

05 %
Geburtskomplikationen
04 %

04 %
Knochen-, Gelenkerkrankungen
04 %

04 %
Sonstiges 18 %
00 %


Erträge aus dem Blutspendedienst |


Mit Blutprodukten werden nach Schätzungen jährlich etwa 500 Mio. Euro in Deutschland umgesetzt.[31]
Für die Blutspendedienste gemeinnütziger Organisationen ist die freiwillige Spende eine bedeutende Ertragsquelle. Dabei werden von den gemeinnützigen Organisationen keine betriebswirtschaftlichen Daten publiziert. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen unterliegen der gesetzlichen Publizitätspflicht.


Zu berücksichtigen ist der hohe spezifische Aufwand für Sammlung, Prüfung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung. Zudem ist die geringe Haltbarkeit der Vollkonserve ein Kostenfaktor. Nach Ablauf der zulässigen Lagerzeit werden die Vollkonserven fraktioniert, die Fraktionen sind länger lagerfähig.



Entgelte für den Verbraucher |


Die Verwendung von Blutkonserven erfolgt meist im klinischen Einsatz, darunter überwiegend Erythrozytenkonzentrate. Die transfundierten Blutkonserven entgelten die Kliniken zu den mit den Kostenträgern verhandelten Sätzen. In der Schweiz beträgt der vom Bundesamt für Gesundheit festgelegte, kostendeckende Satz im Jahr 2011 212,50 Franken (ca. 187 Euro) pro 450-ml-Spendeeinheit.



Entgelte für den Spender |


Es besteht eine Forderung des Europäischen Rates nach einer nicht bezahlten, freiwilligen und zweckfreien Blutspende. Im § 10 des deutschen Transfusionsgesetzes steht dazu:





„Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.“





Viele Anbieter, insbesondere die staatlich-kommunalen sowie die privatwirtschaftlichen Blutspendedienste, zahlen eine Aufwandsentschädigung, die sich an der Art und dem Umfang der Spende orientiert. Diese liegt je nach Anbieter zwischen 10 und 28 Euro pro Vollblutspende. Die Abgabe von Thrombozyten wird deutlich höher entschädigt.



Geldlose Aufwandsentschädigung |


Meistens werden Spender nach der Abgabe vor Ort mit Essen und Getränken entlohnt. Beim DRK erhält man je nach Anzahl der brauchbaren Spenden ein kleines Präsent, etwa in Form einer Anstecknadel oder Medaille, sowie ab und zu ein kleines Geschenk für das Spenden. Mitunter werden auch besondere Geschenke oder Gutscheine verteilt oder verlost, die von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden.



Gesetzliche Bestimmungen |



Deutschland |


In Deutschland wird das „Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG)“[32] und dessen Ausführungsbestimmungen, die Richtlinien für Hämotherapie angewandt, die von der Bundesärztekammer, als die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) (RiliBÄK-Blut)“[33] im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut festgelegt und von diesem veröffentlicht werden sowie durch die „Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (QLL BÄK)“:[34][35]
Ferner werden die Voten des Arbeitskreises Blut (RKI) berücksichtigt.[36]


Erstspender dürfen nicht älter als 68 Jahre sein, erfahrene Spender dürfen bis zu 71 Jahre alt sein. Ist der Spender über 71 Jahre alt und körperlich fit, ist das Spenden weiterhin möglich, sollte jedoch erst nach einer Beratung durch einen Arzt erfolgen. Die Spender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 50 kg wiegen, Schwangere und stillende Mütter sind ausgeschlossen, gleiches gilt für Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Männer, die Sex mit Männern haben, Prostituierte sowie Drogenabhängige und Gefängnisinsassen. Dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen sind Personen, bei denen eine Infektion von HIV, HBV, HCV, HTLV, Protozoonosen, Syphilis oder andere chronisch persistierende bakterielle Infektionen nachgewiesen wurde.[35]
Aufgrund des damaligen gehäuften Auftretens der Rinderseuche BSE und der damit verbundenen erhöhten Gefahr einer Infektion mit Erregern der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die in einigen Fällen schon durch Bluttransfusionen übertragen wurde, führen Aufenthalte in Großbritannien zwischen 1980 und 1996, die insgesamt länger als sechs Monate gedauert haben, ebenfalls zu einem Ausschluss. Gleiches gilt für den Fall, dass man zwischen dem 1. Januar 1980 und Ende 2003 in Großbritannien operiert wurde oder dort Bluttransfusionen erhielt.


Infektionen (Durchfall, eitrige Wunden, Fieber innerhalb der letzten vier Wochen), Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate, Herkunft aus Ländern mit häufigen Infektionskrankheiten, größere Operationen in den letzten sechs Monaten oder Zahnentfernungen in der letzten Woche oder frische Piercings und Tätowierungen (diagnostische Lücke) führen ebenso zu einem Ausschluss wie die Einnahme von Antibiotika oder bestimmten Psychopharmaka sowie Impfungen in den letzten Wochen. Die vorbeugende Applikation von Tot- bzw. Toxoid- oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen ist jedoch in der Regel kein Rückstellungsgrund für symptomfreie Spender.


Deutsche Demokratische Republik




Blutspenderausweis der DDR


Nach (1) §§ 15 und 17 der AO über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 7. März 1962[37]
waren Blutspender in der DDR Bürger, die beim Blutspende- und Transfusionsdienst in der Regel mehrmals Blut zu medizinischen Zwecken unentgeltlich oder gegen Entgelt spendeten.


Blutspender, die in einem Arbeitsverhältnis standen, waren zu angeordneten ärztlichen Untersuchungen und zur Blutentnahme von der Arbeit freizustellen. Für die Dauer der Freistellung wurde durch die Betriebe, mit denen das Arbeitsverhältnis bestand, ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes gezahlt. Notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die dem Blutspender im Zusammenhang mit der Blutspende oder den ärztlichen Untersuchungen entstanden, waren in der nachgewiesenen Höhe durch die zuständige Einrichtung des Blutspende- und Transfusionswesens zu erstatten.


Ebenfalls wurden Soldaten mit einer seltenen Blutgruppe von der Nationalen Volksarmee (NVA) damit beauflagt, regelmäßig Blut zu spenden.


Blutspender hatten für Zwischenfälle anlässlich von Blutentnahmen einen Anspruch auf erweiterten Versicherungsschutz bei Unfällen.



Österreich |


In Österreich wird der Ablauf der Blutspende durch das Blutsicherheitsgesetz detailliert geregelt. Der wohl wichtigste Punkt darin ist die sogenannte freiwillige Spende, welche zum Zwecke der Qualitätssicherung eine Entlohnung für jegliche Blutbestandteile verbietet (§ 8, Abs. 4). Anstelle einer Entlohnung gibt es allerdings Sponsoring mit Lebensmitteln nach der Blutspende.[38]


Weitere wichtige Regelungen sind unter anderem:



  • Bestimmungen zur Blutspendeeinrichtung (§ 6)

  • Aufklärung des Spenders (§ 8 Abs. 2)

  • freiwilliger Selbstausschluss des Spenders (§ 8 Abs. 3)

  • Schutz der Privatsphäre (§ 8 Abs. 5 und 6)

  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9)

  • Bestimmungen zur Qualitätssicherung (§ 10)



Schweiz |



Die Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich nennt folgende Ausschlusskriterien: Personen mit AIDS-Erkrankung oder Symptomen, HIV oder HIV-Risikoverhalten, Intimpartner der genannten, Personen mit spezifischem Risiko für Prionenerkrankungen und Personen, die tierische Transplantate erhalten haben, sowie ihre Kontaktpersonen. Im Übrigen verweist die Verordnung bezüglich der Spendetauglichkeit auf die Empfehlung des Europarats vom 12. Oktober 1995 für die Herstellung, Verwendung und Qualitätssicherung von Blutkomponenten.[39]


Der Blutspendedienst SRK hat folgende Erlassungen erstellt:



  • Personen, die seit 1980 selbst eine Blutspende erhalten haben, sind von der Spende generell auszuschließen

  • Männer, die den letzten 12 Monaten Sex mit Männern hatten

  • Personen, die seit 1977 gewerbliche sexuelle Kontakte hatten, sind von der Spende generell auszuschließen[40]



WHO |


Neue Techniken wie Minimalinvasive Chirurgie und Maschinelle Autotransfusion haben einen geringen Blutverbrauch. Der Rückgang des Blutspendeaufkommens lässt sich dadurch jedoch nicht kompensieren. Seit 2011 fordert die World Health Organization einen bewussteren Umgang mit Blutprodukten und dem folgend Alternativen für Bluttransfusionen.[41]
Beim Patient Blood Management soll der Verbrauch von Blut bei Therapie und Operation minimiert werden, damit Krankenhäuser mit weniger Blutkonserven auskommen können.



Literatur |



  • Gernot Schiefer: Motive des Blutspendens: Eine tiefenpsychologische Untersuchung mit Gestaltungsoptionen für das Marketing von Nonprofit-Organisationen des Blutspendewesens. Verlag Gabler, 2006, ISBN 978-3-8350-0572-3.


  • Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie): Aufgestellt gemäß Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Gesamtnovelle 2005, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-7691-1250-4.

  • Peter F. Schlottke, Werther Schneider: Motivation zur Blutspende. Eine empirische Studie zur Gewinnung und Erhaltung von Stammspendern, 1983, ISBN 3-597-10435-5.


  • blutspende.heute – kostenloses Magazin des DRK-Blutspendedienstes NSTOB, Springe


  • Reinhard Latza: Internationale Qualitätsstandards für humane Blutprodukte. Habilitationsschrift, Freie Universität Berlin 2006



Siehe auch |



  • gerichtete Spende

  • Organspende

  • Plasmaspende

  • Stammzellenspende

  • Thrombozytenspende

  • Universalspender

  • Geschichte der Blutspende, siehe Bluttransfusion



Weblinks |



 Commons: Blutspende – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Blutspende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Sammlung der Rechtsvorschriften Transfusionsrecht (PEI)


  • DGTI – Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI)


  • VUBD – Verband unabhängiger Blutspendedienste e. V. (VUBD)


  • StKB – Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste

  • Richtlinie 2002/98/EG: Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliches Blut und Blutbestandteile.



Einzelnachweise |




  1. Gesetzesnovelle hebt Altersgrenze für Blutspenden auf. In: roteskreuz.at. Österreichisches Rotes Kreuz, 26. Juni 2008, abgerufen am 26. November 2015. 


  2. Keine Altersgrenze mehr für Blutspender. In: Die Welt. 22. Mai 2009, abgerufen am 26. November 2015. 


  3. Blutspende: Neue Altersgrenzen. In: DerWesten. 1. Februar 2010, abgerufen am 26. November 2015. 


  4. meinlebendeinblut.ch


  5. Queer.de:Keusche Schwule dürfen in Deutschland Blut spenden, abgerufen am 7.
    August 2017.



  6. Christoph Landolt: Warum Schwule kein Blut spenden dürfen. In: Tages-Anzeiger. 25. Oktober 2010, abgerufen am 27. März 2012. 


  7. Kai Kupferschmidt: Schwule dürfen keine Leben retten. In: Die Zeit. 3. Juni 2010, abgerufen am 27. März 2012. 


  8. Homosexuelle in England dürfen wieder Blut spenden. In: Deutsches Ärzteblatt. 8. September 2011, abgerufen am 27. März 2012. 


  9. Beratungsergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“. Erläuterungen und Regelungsoptionen zum Blutspende-Ausschluss bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt. Stand 25. April 2012. (PDF)


  10. Blutgruppen & Verteilung in der Bevölkerung. drk-blutspende.de; abgerufen am 1. Februar 2015


  11. hämotherapie. In: Journal des BRK. 2003, S. 38, archiviert vom Original am 28. September 2007; abgerufen am 27. September 2009 (PDF; 2,7 MB). 


  12. blutspende-ost.de (PDF)


  13. Blutspendedienst West, Hagen, abgerufen am 20. Januar 2014


  14. so z. B. in Essen, vgl. blutspendedienst-west.de, abgerufen am 20. Januar 2014


  15. Übersicht über die DRK-Blutspendedienste


  16. Einführung des Blutspendeausweises in Deutschland. (Memento des Originals vom 19. April 2012 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.drk-blutspende.de drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012


  17. RFID-Chip. drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012


  18. Was wird auf dem RFID-Chip gespeichert? drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012


  19. Kann ich zukünftig nur noch mit dem neuen Blutspendeausweis an Blutspendeterminen teilnehmen? drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012


  20. Zahlen & Fakten (Memento des Originals vom 17. September 2008 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.haema.de in: haema.de


  21. M. Goerig, J. Schulte am Esch: Die Anästhesie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In: Jürgen Schüttler (Hrsg.): 50 Jahre Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin: Tradition und Innovation. Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2003, ISBN 3-540-00057-7, S. 27–65, hier: S. 51.


  22. Stasi handelte sogar mit dem Blut ihrer Häftlinge, Die Welt, 14. Januar 2014


  23. aerzteblatt.de (PDF)


  24. Blutkapitalismus im Sozialismus: DDR-Häftlinge: Schuften für Aldi, bluten für die Stasi


  25. Millionen Devisen für DDR-Zwangsarbeit und Blut von Häftlingen


  26. focus.de


  27. Neuer Fragebogen bei Blutspende: Hatten Sie schon Sex gegen Geld? In: https://www.hna.de. 26. Oktober 2016 (hna.de [abgerufen am 1. Juni 2018]). 


  28. Michael K. Hourfar: Experience of German Red Cross blood donor services with nucleic acid testing: results of screening more than 30 million blood donations for human immunodeficiency virus-1, hepatitis C virus, and hepatitis B virus. Transfusion, August 2008, S. 1558–1566, abgerufen am 28. Mai 2014 (englisch). 


  29. Haftung


  30. Was erfahren Sie über Ihre Blutspende? (Memento des Originals vom 5. Dezember 2011 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.drk-blutspende.de


  31. Analyse des Blutspendemarktes in Deutschland (PDF)


  32. Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG)


  33. Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie). Aufgestellt gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Zweite Richtlinienanpassung 2010 in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 16. April 2010 verabschiedeten Fassung. Das Einvernehmen des Paul-Ehrlich-Instituts wurde am 4. Mai 2010 hergestellt.


  34. Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten 4. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Herausgegeben vom Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirat (PDF)


  35. ab Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer. (Memento des Originals vom 6. September 2012 auf WebCite) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de


  36. Voten des AK Blut


  37. GBl II 1962 Nr. 18 S. 158 in der Fassung der AO Nr. 2 vom 2. März 1967, GBl II 1967 Nr. 23 S. 144 und der AO Nr. 3 über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 4. Juni 1986, GBl I 1986 Nr. 22 S. 332


  38. Österreichisches Rotes Kreuz: Ab sofort knabbern Blutspender Soletti Salzstangerl@1@2Vorlage:Toter Link/www.roteskreuz.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., gesehen am 8. Dezember 2011.


  39. Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV) vom 17. Oktober 2001 (Stand am 1. Januar 2018) (PDF)


  40. Wer kann Blut spenden? - Blutspende SRK Schweiz


  41. Patient Blood Management, Global Forum for Blood Safety, Dubai, 14–15 March 2011






Gesundheitshinweis
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!








Popular posts from this blog

Liste der Baudenkmale in Friedland (Mecklenburg)

Single-Malt-Whisky

Czorneboh