Verfassungsklage
Verfassungsklage ist der umgangssprachliche[1] Oberbegriff für alle Arten von Rechtsschutz, durch die ein Verstoß gegen die Verfassung gerügt wird. Dabei ist meist nur Rechtsschutz vor einem Verfassungsgericht gemeint. Genauer ist es, von verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz zu sprechen.
Inhaltsverzeichnis
1 Rechtslage in Deutschland
1.1 Bundesebene
1.2 Landesebene
2 Siehe auch
3 Weblinks
4 Einzelnachweise
Rechtslage in Deutschland |
Bundesebene |
In Deutschland besteht auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht.
Es können sowohl Privatpersonen, als auch kommunale Gebietskörperschaften mit der Verfassungsbeschwerde sowie Bund und Länder und/oder deren Verfassungsorgane durch eine Abstrakte Normenkontrolle einen Verfassungsverstoß rügen. Auch einstweiliger Rechtsschutz ist möglich, § 32 BVerfGG.
Landesebene |
Auch jedes deutsche Bundesland hat ein Verfassungsgericht. Die Verfassungsorgane des jeweiligen Landes können „Verfassungsklage“ erheben, z. B. wenn sie meinen, im Gesetzgebungsverfahren seien ihre Kompetenzen verletzt worden. Zu den Zuständigkeiten vgl. z. B. § 8 VerfGHG zur Zuständigkeit des Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofs.
Siehe auch |
- Verfassungsbeschwerde
- Popularklage
Weblinks |
Wiktionary: Verfassungsklage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise |
↑ Süddeutsche Zeitung
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |