Ernst Biberstein






Ernst Biberstein beim Einsatzgruppen-Prozess


Ernst Emil Heinrich Biberstein (* 15. Februar 1899 in Hilchenbach als Ernst Szymanowski; † 8. Dezember 1986 in Neumünster) war evangelischer Pastor, Mitglied der NSDAP, SS-Obersturmbannführer und Chef des Einsatzkommandos 6 der Einsatzgruppe C in Rostow, Russland.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Leben


  • 2 Nach 1945


  • 3 Literatur


  • 4 Weblinks


  • 5 Einzelnachweise





Leben |


Biberstein wurde 1899 in Hilchenbach, Kreis Siegen, unter dem Namen Ernst Szymanowski geboren. Hier lebte er mit seiner Familie rund zwei Jahre, bis 30. April 1901.
1906 verzog die Familie nach Neumünster in Schleswig-Holstein, wo er 1917 das Abitur ablegte. Von 1917 bis 1919 war er Soldat. Anschließend studierte er von 1919 bis 1921 evangelische Theologie.


1924 erhielt er seine erste Pastorenstelle in Kaltenkirchen. Im Oktober 1933 amtierte er für einige Wochen als kommissarischer Propst von Neumünster. Von November 1933 bis August 1935 war er Kirchenpropst von Segeberg.


Bereits 1926 trat Szymanowski in die NSDAP ein (Mitgliedsnr. 40.718);[1] 1934 wurde er Kreisschulungsleiter der NSDAP.[2] Ab 1935 machte er Parteikarriere. Er wurde Oberregierungsrat im Reichskirchenministerium und trat 1936 als SS-Untersturmführer in den SD der SS ein. Es folgten Beförderungen zum SS-Obersturmführer, SS-Hauptsturmführer und 1939 zum SS-Sturmbannführer. 1938 trat Szymanowski aus der Kirche aus.[2] Im Zweiten Weltkrieg war er von März bis Oktober 1940 beim deutschen Angriff im Westen Soldat in einem Landesschützenbataillon.


1941 wurde er Chef der Gestapostelle Oppeln. Im selben Jahr änderte er seinen Familiennamen von Szymanowski in Biberstein.


Im Juni 1942 wurde Biberstein als Führer des Einsatzkommandos 6 der Einsatzgruppe C nach Kiew in der Ukraine abkommandiert. Bis 1943 befehligte er dort die Ermordung von 2000 bis 3000 Menschen, überwiegend Juden. Diese Zahl gab er selbst in einer eidesstattlichen Erklärung für den amerikanischen Militärgerichtshof im Rahmen der Nürnberger Prozesse an. In derselben Erklärung beschrieb er völlig emotionslos, wie er persönlich die Tötung von 50 bis 60 Menschen in einem Gaswagen beobachtet hatte.



Nach 1945 |


Wegen seiner Beteiligung an den Taten des Einsatzkommandos 6 wurde er im Einsatzgruppen-Prozess zum Tode verurteilt. Im Gegensatz zu anderen Verurteilten wurde er nicht hingerichtet, sondern 1951 zu lebenslanger Haft begnadigt und am 9. Mai 1958 aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Maßgeblich dafür war der Einsatz der evangelischen schleswig-holsteinischen Landeskirche. Nach seiner Freilassung arbeitete er vorübergehend in der Kirchenverwaltung in Neumünster, bis er dort entlassen wurde. Danach fand er keine Anstellung im kirchlichen Bereich mehr und arbeitete bis zum Rentenalter in wechselnden, schlecht bezahlten Stellungen.


Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) erinnert durch eine im April 2015 aufgestellte Mahntafel an die Opfer des ehemaligen Pastors, der von 1927 bis 1933 an der Michaeliskirche predigte. Auf der Tafel im Gottesdienstraum wird der Name des Pastors nicht genannt. Die Gemeinde hatte bereits im Jahre 2009 den Druck einer kritischen Biografie über Ernst Biberstein mitfinanziert.[3]



Literatur |



  • Stephan Linck: Ernst Szymanowski alias Biberstein. Ein Theologe auf Abwegen. In: Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul (Hrsg.): Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-16654-X.


  • Gerhard Hoch: Ernst Szymanowski-Biberstein. Die Spuren eines Kaltenkirchener Pastors. Wachholtz Verlag, Neumünster 2009, ISBN 978-3-529-05881-3.



Weblinks |



  • Bibersteins eidesstattliche Erklärung über seine Tätigkeit im Einsatzkommando 6

  • Pastoren unterm Hakenkreuz

  • Website der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

  • Rainer Hering, Rafael Pilsczek: Heilige Opfer für Hitler. Der Fall Biberstein und die evangelische Kirche. In: Die Zeit, Nr. 16/2000.


  • Institut für Zeitgeschichte München-Berlin: Zeugenschrifttum Online. ZS 1014, Biberstein, Ernst (PDF; 624 kB). Eidesstattliche Erklärung Biberstein, 2. Juli 1947 betreffend Hinrichtungen mittels Gaswagen und Genickschuss durch das Einsatzkommando 6 der Einsatzgruppe C in Russland; Rostow.



Einzelnachweise |




  1. Eidesstattliche Erklärung Bibersteins 1947


  2. ab Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 47.


  3. Hamburger Abendblatt vom 17. April 2015, S. 12 sowie Regionalausgabe Norderstedt




































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