Kurator
Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium (ein Kurator ist das Mitglied eines Kuratoriums) kann auch eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder (i. d. R.) einen Stiftungsrat bezeichnen.
Bedeutungen |
- Im Museumsbetrieb wird der Verantwortliche einer Sammlung oder Ausstellung als Kurator bezeichnet.
- Im Filmbereich spricht man vom Filmkurator. Er zeichnet verantwortlich für die künstlerische Zusammenstellung von anspruchsvollen Filmprogrammen zu bestimmten Themenkomplexen. Meist werden diese auf Filmfestivals präsentiert.
- Als freien Kurator bezeichnet man in der zeitgenössischen Kunst einen Ausstellungsmacher, der außerhalb einer wissenschaftlichen Sammlung Ausstellungen (Kunstverein, Biennalen, documenta) organisiert.
- In Stiftungsorganen reichen die Aufgaben der Kuratoren in unterschiedlichen Ausprägungen von einer rein beratenden Tätigkeit, zum Beispiel für den Vorstand oder die Geschäftsführung, bis hin zur Genehmigung des Stiftungshaushalts, der Kontrolle der Stiftungstätigkeit und der Wahl von Vorstand oder Geschäftsführung.
- Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator (oder Sachwalter) ein gerichtlich bestellter Aufseher für eine natürliche oder juristische Person, die nicht vertreten ist. Eine natürliche Person kann ein Kind oder ein geistig behinderter Mensch sein, dann spricht man von einem Vormund oder Pfleger. Eine juristische Person ist etwa eine Stiftung oder ein Verein.
- Im Hochschulrecht ist ein Kurator der Vertreter des Ministers vor Ort an Universitäten; derartige „Kuratorialverfassungen“ sind heute im Universitätsbereich nicht mehr üblich.
- Als Kurator bezeichnet man auch den Verwalter eines Zoos. Er hat Mitbestimmung bei Tier-Neukäufen. Bei Tier-Verkäufen entscheidet er, in welchem Zoo das Tier unterkommen soll (EEP); er verwaltet die Finanzen und entscheidet, inwieweit die Behandlung eines erkrankten Tieres angemessen ist.
- Der Kurator vertritt in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrgemeinde nach außen. Er ist Mitglied des Presbyteriums und wird von diesem gewählt.
Curator rei publicae, außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich- Im Journalismus bezeichnet der Begriff Kurator Journalisten, die Artikel nach Relevanz ordnen und – insbesondere über soziale Netzwerke – weiterempfehlen.
Weblinks |
Wiktionary: Kurator – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Kuratoren.org – Datenbank für Kuratoren und Textautoren zu Bildender Kunst
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