Leichnam










Kühlraum in der Rechtsmedizin der Charité Berlin


Mit Leichnam werden ausschließlich menschliche Verstorbene bezeichnet, während man unter einer Leiche (von mittelhochdeutsch līch, von althochdeutsch līh, ‚Körper, Fleisch, Leiche‘) den toten Körper eines Menschen oder Tieres versteht. Für Tierleichen gibt es die präzisierenden Begriffe Aas, Kadaver und Tierkörper.


In Teilen Österreichs und Süddeutschlands ist der Begriff Leich’ auch für den Bestattungsvorgang gebräuchlich, zu dem traditionell ein abschließender Leichenschmaus gehört.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Rechtliche Aspekte in Deutschland


    • 1.1 Totenfürsorge, öffentliches Recht


    • 1.2 Zivilrecht


    • 1.3 Strafrecht




  • 2 Leichen in den Medien


  • 3 Kommerzialisierung des Umgangs mit Leichen


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks


  • 6 Belege





Rechtliche Aspekte in Deutschland |



Totenfürsorge, öffentliches Recht |


Die Totenfürsorge für einen menschlichen Leichnam obliegt in Deutschland den nächsten Angehörigen, soweit der Verstorbene gemäß seinem postmortalen Selbstbestimmungsrecht keine anderen Anordnungen getroffen hat. Sie besteht unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Leichnams.


Durch die öffentliche Verwaltung können die Angehörigen zu den Kosten der Bestattung herangezogen werden, auch wenn sie weder Erben geworden sind (etwa nach Ausschlagung der Erbschaft) noch unterhaltspflichtig im Sinne des § 1615 Abs. 2 BGB sind. Die genauen Regelungen treffen die Bestattungsgesetze der Bundesländer.


Gleichzeitig besteht auch ein entsprechendes Recht zur Totenfürsorge, in das Dritte nicht eingreifen dürfen. Wer zur Totenfürsorge berechtigt ist, entscheidet etwa über die Art der Bestattung und den Ort der Beisetzung.


Das Gesetz trifft eine Reihe von Hygienemaßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit vor den wirklichen oder vermeintlichen Gefahren des Leichnams. So existieren sogenannte Giftscheine ebenso wie Vorkehrungen für den Transport von Verstorbenen. So darf ein Leichnam nur an einen anderen Ort als den vorgesehenen Bestattungsplatz befördert werden, nachdem das Ordnungsamt des Sterbeortes einen Leichenpass erstellt hat (siehe auch Infektionsschutzgesetz).



Zivilrecht |


Im Zivilrecht fällt der menschliche Leichnam unter den Begriff der Sache. Folglich kann Besitz an einem Leichnam begründet sein, wenn es sich lediglich um die Ausübung realer Herrschaftsmacht handelt, oder ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegenüber störenden Eingriffen geltend gemacht werden. Mit Ausnahme von Anatomieleichen und ähnlichen Fällen besteht kein Eigentumsrecht an einem Leichnam – der Mensch ist auch nach dem Tod sein „eigener Herr“. Diese Aussagen sind in der Rechtswissenschaft allerdings umstritten. Eine gesetzliche Regelung zum Beispiel über die Verwendung von Leichen in der Wissenschaft besteht nicht.



Strafrecht |


Der Leichnam eines Menschen ist im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches keine bloße Sache, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist ein Leichnam kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht.


Eine Ausnahme besteht, wenn ein Leichnam zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist.


Ein Leichnam kann im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt, nicht jedoch beschlagnahmt werden, da der Betroffene keinen Widerspruch einlegen kann und kein Eigentum am Leichnam vorliegt. Demnach ist auch keine Eigentumsübertragung möglich.



Leichen in den Medien |


Seit 2000 treten vermehrt US-amerikanische Fernsehserien hervor, die die Toten nicht nur als Ausgangspunkt für Ermittlungen betrachten, sondern in denen im Verlauf von Ermittlungen, Untersuchungen oder Bestattungen konkret an der Leiche gearbeitet wird. Das Besondere an diesen aktuellen Serienphänomenen ist die explizite Fokussierung auf den Tod, tote Körper und das Sterben. Detaillierte Beweisaufnahmen am toten Körper oder das Nachstellen des Tatherganges und des konkreten Sterbemoments bezeugen die Spurensuche. Die Toten stehen im Mittelpunkt, körperliche Zeugenaussagen und thanatologische Maßnahmen bestimmen die Szenerie.


US-amerikanische Serien sind beispielsweise Six Feet Under, Pushing Daisies, Dexter, Navy CIS, Body of Proof, CSI: Den Tätern auf der Spur und deren Spin-offs CSI: Miami oder CSI: NY. Deutsche Produktionen mit ähnlichem Format sind unter anderen Post Mortem und R. I. S. – Die Sprache der Toten.



Kommerzialisierung des Umgangs mit Leichen |


Seit 1996 hat der Anatom Gunther von Hagens mit seiner Ausstellung Körperwelten Leichen öffentlich zur Schau gestellt, die zuvor mit dem Verfahren der Plastination haltbar gemacht wurden. Im Jahre 2008 ließ von Hagens juristisch prüfen, ob Teile seiner Sammlung kommerziell verwertet werden, also an jedermann verkauft werden dürfen.[1] Nach Protesten nahm er Abstand von dieser Geschäftsidee.[2]



Literatur |



  • Romedio Schmitz-Esser: Der Leichnam im Mittelalter. Einbalsamierung, Verbrennung und die kulturelle Konstruktion des toten Körpers (= Mittelalter-Forschungen. Band 48). Thorbecke, Ostfildern 2014, ISBN 978-3-7995-4367-5.


  • Norbert Fischer: Vom Umgang mit toten Körpern. In: Liselotte Hermes da Fonseca, Thomas Kliche (Hrsg.): Verführerische Leichen – verbotener Verfall. „Körperwelten“ als gesellschaftliches Schlüsselereignis. Lengerich 2006, S. 113–124.

  • Liselotte Hermes da Fonseca, Thomas Kliche (Hrsg.): Verführerische Leichen – verbotener Verfall. „Körperwelten“ als gesellschaftliches Schlüsselereignis. Lengerich 2006


  • Christian Lenk und Nils Hoppe: Ein Modell zur Konstitution von Nutzungsrechten an menschlichem Gewebe und Körpermaterialien. In: Jochen Taupitz (Hrsg.): Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Springer, Berlin 2007, ISBN 978-3-540-69894-4, S. 199–212


  • Thomas Macho: Todesmetaphern – zur Logik von Grenzerfahrungen. Suhrkamp, Frankfurt Main 1987, ISBN 3-518-11419-0.

  • Friedrich Casimir Medicus: Vorlesung Ueber die unverweslichkeit menschlicher körper. In: Historia et commentationes Academiae electoralis … Theodoro-Palatina, Bd. 2, Mannheim 1770, S. 309ff. (Digitalisat)



Weblinks |



 Commons: Leiche – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wikiquote: Leiche – Zitate


 Wiktionary: Leiche – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Leichnam – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  • Projekt zum Thema Tod und Sektion


Belege |




  1. Julia Jüttner: Tote in Scheiben für jedermann in Spiegel Online, 4. Februar 2008


  2. "Dr. Tod" sieht vom Leichen-Verkauf ab, Die Welt, 16. November 2011






Rechtshinweis
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