Archidiakon (evangelische Kirchen)
Der Titel Archidiakon bezeichnet in der Geschichte der deutschen evangelischen Kirchen den geistlichen Würdegrad des zweiten ordinierten Theologen einer evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinde. Bis ins 19. Jahrhundert trug nur der Hauptprediger der Gemeinde den Titel Pastor oder Pfarrer. Weitere in der Gemeinde tätige ordinierte Theologen trugen den Titel Erzdiakon/ Archidiakon, in Zwickau auch Protodiakon sowie Diakon.
Weblinks |
- Artikel Archidiakonus in Herders Conversations-Lexikon 1854