Landgericht Neustadt an der Aisch
Das Landgericht Neustadt an der Aisch war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Neustadt an der Aisch im heutigen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Im Rahmen des Gemeindeedikts wurden im Jahr 1811 16 Steuerdistrikte gebildet (s. u.). 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Neustadt an der Aisch errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Ansbach war. Am 20. Januar 1813 kamen die Orte Sintmann, Sintmannsbuch und Mitteldorf vom Landgericht Höchstadt an das Landgericht Neustadt, am 1. Oktober 1813 Weisendorf.[1]
|
|
1813 entstanden die Ruralgemeinden. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgespalten. Im selben Jahr kam es zu einigen Umbildungen von Ruralgemeinden.[2] Damit gab es 1818 folgende 55 Ruralgemeinden:
|
|
Am 31. Oktober 1819 kamen die Gemeinde Obersteinbach vom Landgericht Markt Bibart und die Gemeinde Taschendorf mit Butzenmühle und Obertaschendorf vom Landgericht Höchstadt an das Landgericht Neustadt.
Am 4. August 1823 kam der Weiler Hombeer vom Landgericht Höchstadt zur Ruralgemeinde Altershausen des Landgerichts Neustadt.
Am 12. Februar 1827 wurden die Gemeinden Langenfeld, Obersteinbach, Taschendorf, Ullstadt an das Landgericht Markt Bibart abgegeben. Zugleich wurden die Gemeinden Biengarten, Boxbrunn, Hesselberg, Kairlindach, Oberlindach, Rezelsdorf, Sauerheim, Weisendorf an das Landgericht Herzogenaurach abgegeben.
Am 11. Oktober 1832 wurde der Ort Lerchenhöchstädt ebenfalls an das Landgericht Markt Bibart abgegeben.[1]
1840 war das Landgericht Neustadt an der Aisch 4½ Quadratmeilen groß. Es gab 18809 Einwohner, wovon 17555 Protestanten, 502 Katholiken und 752 Juden waren. Es gab 121 Ortschaften, darunter 1 Stadt, 4 Märkte, 10 Pfarrdörfer, 7 Kirchdörfer, 37 Dörfer, 24 Weiler und 38 Einöden. Insgesamt gab es 46 Gemeinden, darunter 1 Magistrat III. Klasse, 4 Marktsgemeinden und 41 Landgemeinden.[3]
Siehe auch |
- Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim#Landgerichte
- Landkreis Neustadt an der Aisch
- Amtsgericht Neustadt an der Aisch
Literatur |
Hanns Hubert Hofmann: Neustadt-Windsheim (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 2). Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1953, DNB 452071216, S. 181–195 (Digitalisat). Ebd. S. 220–223 (Digitalisat).
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Selbstverlag, Ansbach 1846, S. 194–204 (Digitalisat).
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Brügel’sche Officin, Ansbach 1856, S. 238–250 (Digitalisat).
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise und Anmerkungen |
↑ ab H. H. Hofmann, S. 181.
↑ Näheres dazu siehe jeweils bei den einzelnen Ortsartikeln.
↑ E. Vetter (1846), S. 194.
Karte mit allen verlinkten Seiten: OSM