Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das Landesverfassungsgericht des Freistaats Bayern und stellt eines der drei Verfassungsorgane neben Landtag und Staatsregierung dar. Der Verfassungsgerichtshof wurde in seiner heute bekannten Form durch die Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 errichtet. Vorläufer war der Bayerische Staatsgerichtshof, der am 30. März 1850 gegründet worden war. Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist seit März 2015 Peter Küspert. Protokollarisch nimmt der Verfassungsgerichtspräsident den dritthöchsten Rang im Freistaat ein, nach Ministerpräsident und Landtagspräsident.
Inhaltsverzeichnis
1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
2 Präsident und Mitglieder
3 Wahl
4 Verfahren
5 Gebäude
6 Siehe auch
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Verfassungsrechtliche Grundlagen |
Die Befugnisse und Aufgaben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind im 5. Abschnitt des Ersten Hauptteils der Bayerischen Verfassung geregelt.
Der Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht für staatsrechtliche Fragen und entscheidet über
- Anklagen gegen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung oder des Bayerischen Landtags
- den Ausschluss von Wählergruppen von der Wahl und die Gültigkeit der Wahl
Normenkontrollklagen und Verfassungsbeschwerden betreffend die Landesverfassung
Organstreitigkeiten zwischen den obersten Staatsorganen
Darüber hinaus besteht mit der Popularklage für jeden Bürger in Bayern die Möglichkeit, Klage gegen Landesgesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben, auch ohne selbst betroffen zu sein.
Präsident und Mitglieder |
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 weiteren Mitgliedern und deren Vertretern.
Zur Besetzung siehe die Liste der Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Wahl |
Sowohl der Präsident als auch die 38 ehrenamtlichen Richter am Verfassungsgerichtshof werden mit einfacher Mehrheit durch den Landtag bestimmt. Daher wurde dem Verfassungsgerichtshof eine gewisse Nähe zur bayerischen Mehrheitspartei CSU nachgesagt. Ein Volksbegehren zur Änderung der Richterwahlregeln scheiterte aber im Jahr 2000.
Verfahren |
Die prozessuale Rechtsgrundlage für die Verfahren vor dem BayVerfGH sind die Vorschriften des BayVerfGHG.[1]
Gebäude |
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist im Neuen Justizgebäude untergebracht, in dem sich auch die Zivilsenate des Oberlandesgerichts München befinden.
Siehe auch |
- Politisches System Bayerns
- Sammlung von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Weblinks |
Commons: Bayerischer Verfassungsgerichtshof – Sammlung von Bildern
- Website des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
- Übersicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Einzelnachweise |
↑ Gesetzestext
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