Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda


















































Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda


Logo des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda


Flagge der Vereinten Nationen

 
Englische Bezeichnung
International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR)
Französische Bezeichnung
Tribunal pénal international pour le Rwanda (TPIR)

Ruandische Bezeichnung
Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda
Organisationsart

Ad-hoc-Strafgerichtshof
Status
aufgelöst

Sitz der Organe

Arusha, Tansania
Vorsitz
Richter Vagn Joensen (Dänemark), Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda
Gründung

8. November 1994


Auflösung

31. Dezember 2015


Oberorganisation

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen



www.unictr.org

Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (französisch Tribunal pénal international pour le Rwanda, TPIR; englisch International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR; kinyarwanda Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda) war ein durch Resolution 955 des UNO-Sicherheitsrats vom 8. November 1994 geschaffener Ad-hoc-Strafgerichtshof, um die Ereignisse während des Völkermords in Ruanda 1994 aufzuklären und strafrechtlich aufzuarbeiten. Er war zuständig für die Verfolgung schwerer Verbrechen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 in Ruanda verübt wurden.


Zu den abschließend im Statut des ICTR aufgezählen Tatbeständen, für die der Gerichtshof zuständig ist, gehören Völkermord (Art. 2), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 3) und Kriegsverbrechen (Art. 4).[1] Insgesamt sind 92 Personen angeklagt worden, von denen 62 Personen verurteilt wurden.[2]


Der ICTR zählt zu den Meilensteinen in der Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit.[3]


Als gemeinsame Nachfolgeeinrichtung des ICTR und des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien fungiert seit Juli 2012 der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT), der für eine Übergangszeit bis 2014 parallel zu den beiden Ad-hoc-Gerichtshöfen aktiv war.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Grundlagen


  • 2 Verfahren gegen „Hassmedien“


  • 3 Mitglieder


    • 3.1 Anklagekammer I


    • 3.2 Anklagekammer II


    • 3.3 Anklagekammer III


    • 3.4 Berufungskammer




  • 4 Anklagebüro


  • 5 Das Sekretariat


  • 6 Siehe auch


  • 7 Literatur


  • 8 Weblinks


  • 9 Einzelnachweise





Grundlagen |


Die folgenden UN-Resolutionen bilden die Grundlage des Gerichtes:




  • Resolution 955 des UN-Sicherheitsrates vom 8. November 1994


  • Resolution 978 des UN-Sicherheitsrates vom 27. Februar 1995


  • Resolution 1165 des UN-Sicherheitsrates vom 30. April 1998


Am 22. Februar 1995 wurde mit Resolution 977 des UN-Sicherheitsrates als Sitz des Tribunals Arusha in Tansania festgelegt.


Das Tribunal hat Rechtsgewalt über das Delikt des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die als Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen gelten.
Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im November 1995 sprach er bis Anfang April 2014 in 75 Fällen Urteile, zwölf davon waren Freisprüche. 16 der 75 Verfahren befanden sich in der Berufung. Darüber hinaus wurden zehn Fälle an nationale Gerichte überweisen, zwei Angeklagte verstarben vor Prozessende, zwei Anklagen wurden fallengelassen.[4] Kritiker bemängeln, dass die Anzahl der Prozesse trotz eines durchschnittlichen Jahresbudgets von 100 Millionen US-Dollar und über 800 Angestellten relativ niedrig sind. Zu dieser Kritik an mangelnder Effizienz kommt der Vorwurf einer ungenügenden Öffentlichkeitsarbeit hinzu. Kaum jemand in Ruanda und im Ausland interessiere sich für die Prozesse in Arusha. Das erste Tribunal begann 1997 mit dem Prozess gegen Jean-Paul Akayesu.



Verfahren gegen „Hassmedien“ |


Das Verfahren gegen „Hassmedien“ begann am 23. Oktober 2000. Es behandelt Medien, die den Völkermord anheizten.


Am 19. August 2003 wurde gegen Ferdinand Nahimana und Jean Bosco Barayagwiza, Verwalter des Radio-Télévision Libre des Mille Collines, sowie Hassan Ngeze, den Schreiber und Herausgeber der Zeitung Kangura, Anklage erhoben. Diese lautet auf Völkermord, Anstachelung zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor und während des Völkermordes. Am 3. Dezember 2003 befand das Gericht alle drei für schuldig. Es verurteilte Nahimana und Ngeze zu lebenslanger Haft sowie Barayagwiza zu 35 Jahren Haft. Auch in dem mittlerweile rechtskräftigen Berufungsprozess wurden alle drei am 28. November 2007 schuldig gesprochen. Darin wurde Ngeze zu 35 Jahren, Barayagwiza zu 32 Jahren und Nahimana zu 30 Jahren Haft verurteilt.[5]



Mitglieder |


Das Tribunal besteht aus 16 Richtern in 4 Kammern – drei für die Anklagen und eine für Berufungen. Zusätzlich sind noch 9 „Ad-litem“-Richter anwesend, insgesamt also 25 Richter. Derzeit sind alle 9 Ad-litem-Richter in den Kammern II und III. Zusätzlich gibt es noch 9 ehemalige Ad-litem-Richter, die eingesetzt werden, wenn ein regulärer Ad-litem-Richter durch Krankheit ausfällt oder verhindert ist. Die Richter der Berufungskammer bilden zugleich die Berufungskammer für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.


Die Reihe # zeigt die protokollarische Rangordnung.



Anklagekammer I |



























# Richter Herkunftsland Status

01.
Erik Møse
NorwegenNorwegen Norwegen
ICTR-Präsident, Vorsitzender Richter der Anklagekammer I (2003–2007)
10. Jai Ram Reddy
FidschiFidschi Fidschi
Mitglied
11. Sergei Alexejewitsch Jegorow
RusslandRussland Russland
Mitglied


Anklagekammer II |

























































# Richter Herkunftsland Status

04.
William Sekule
TansaniaTansania Tansania
Vorsitzender Richter der Anklagekammer II

09.
Arlette Ramaroson
MadagaskarMadagaskar Madagaskar
Mitglied
16. Joseph Asoka Nihal De Silva
Sri LankaSri Lanka Sri Lanka
Mitglied
17. Solomy Balungi Bossa
UgandaUganda Uganda

ad litem
19. Lee Gacugia Muthoga
KeniaKenia Kenia
ad litem
21. Emile Francis Short
GhanaGhana Ghana
ad litem
23. Taghrid Hikmet
JordanienJordanien Jordanien
ad litem
24. Seon Ki Park
Korea SudSüdkorea Südkorea
ad litem


Anklagekammer III |



















































# Richter Herkunftsland Status

02.
Inés Mónica Weinberg de Roca
ArgentinienArgentinien Argentinien
Vorsitzender Richter der Anklagekammer III
14. Khalida Rachid Khan
PakistanPakistan Pakistan
Mitglied
15. Charles Michael Dennis Byron
Saint Kitts NevisSt. Kitts und Nevis St. Kitts und Nevis
Mitglied
18. Flavia Lattanzi
ItalienItalien Italien
ad litem
22. Florence Rita Arrey
KamerunKamerun Kamerun
ad litem
24. Karin Hökborg
SchwedenSchweden Schweden
ad litem
25. Gberdao Gustave Kam
Burkina FasoBurkina Faso Burkina Faso
ad litem


Berufungskammer |



















































# Richter Herkunftsland Status

03.
Theodor Meron
Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Vorsitzender Richter der Berufungskammer

05.
Mohamed Shahabuddeen
GuyanaGuyana Guyana
Mitglied

06.
Florence Mumba
SambiaSambia Sambia
Mitglied

07.
Mehmet Güney
TurkeiTürkei Türkei
Mitglied

08.
Fausto Pocar
ItalienItalien Italien
Mitglied
12. Wolfgang Schomburg
DeutschlandDeutschland Deutschland
Mitglied
13. Andrésia Vaz
SenegalSenegal Senegal
Mitglied


Anklagebüro |


Das Anklagebüro ist in zwei Sektionen unterteilt:



  • Die Untersuchungsabteilung ist dafür verantwortlich, Beweise für die Beteiligung Einzelner an Verbrechen in Ruanda 1994 zu sammeln.

  • Die Anklageabteilung ist dafür verantwortlich, alle Vergehen vor dem Genozid zu bestrafen.


Hassan Bubacar Jallow aus Gambia ist der derzeitige Ankläger des ICTR. Er war vorher als „Attorney General“ und als Justizminister tätig; von 1998 bis 2002 war er außerdem am Obersten Gericht von Gambia tätig. Am 15. September 2003 wurde er als Ersatz für Carla Del Ponte nominiert.



Das Sekretariat |


Das Sekretariat ist für die Gesamtverwaltung des Tribunals zuständig. Es übt auch noch einige andere rechtliche Funktionen aus und ist die Kommunikationsschnittstelle des ICTR.


Das Sekretariat wird vom Chefsekretär geführt. Dieser ist der Abgeordnete des UN Secretary-General. Adama Dieng aus Senegal ist der jetzige Chefsekretär. Im März 2001 bezog er seinen Posten.



Siehe auch |




  • Internationaler Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT)

  • Internationaler Strafgerichtshof

  • Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

  • Internationales Gericht


  • Gacaca – Dorfgerichte in Ruanda


  • Hotel Ruanda – Spielfilm über den Völkermord in Ruanda


  • Augustin Bizimungu – ehemaliger Stabschef der ruandischen Armee und Angeklagter vor dem ICTR


  • Augustin Ndindiliyimana – ehemaliger Generalstabschef der Gendarmerie


  • Akayesu-Urteil – erstmalige Anwendung der UN-Völkermordkonvention durch ein internationales Gericht


  • Bernard Munyagishari – Anführer und Mitbegründer der Interahamwe


  • Augustin Ngirabatware – Planungsminister


  • Jean-Baptiste Gatete – Bürgermeister von Murambi


  • Pauline Nyiramasuhuko – Ehemalige Frauen- und Familienministerin. Sie ist die erste Frau die wegen Völkermord und Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde.



Literatur |



  • Stefan Kirsch: Internationale Strafgerichtshöfe. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1450-1.

  • Maison Rafaëlle: La responsabilité individuelle pour crime d'État en droit international public. Bruylant u. a., Brüssel 2004, ISBN 2-8027-1820-7.

  • Géraud de La Pradelle: Imprescriptible. L'implication française dans le génocide tutsi portée devant les tribunaux. Les arènes, Paris 2005, ISBN 2-912485-80-0.



Weblinks |




  • Offizielle Website des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (englisch, französisch und kinyarwanda)

  • Statut des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda


  • Entscheidungssammlung des ICTR im Legal Tools Projekt


  • Internationaler Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT), (englisch – United Nations Mechanism for International Criminal Tribunals)


  • Genocide in Rwanda (Völkermord in Ruanda) – Bericht von Human Rights Watch (englisch)

  • Resolutionen 955, 978 und 1165 des Sicherheitsrats (englisch)

  • Beispiel eines Verfahrens vor dem ICTR: Jean Kambanda – TRIAL WATCH



Einzelnachweise |




  1. UN: STATUT DES INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOFS FÜR RUANDA. 2000, abgerufen am 17. August 2017. 


  2. The ICTR in Brief | United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda. Abgerufen am 17. August 2017 (englisch). 


  3. ICTR Milestones | United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda. Abgerufen am 17. August 2017 (englisch). 


  4. Siehe die Übersicht über die Verfahren auf der Website des ICTR. (englisch, Aufruf am 10. April 2014). Zur Kritik am ICTR siehe insbesondere die Studie der International Crisis Group: International Criminal Tribunal for Rwanda: Justice Delayed (Memento vom 1. April 2005 im Internet Archive) vom 7. Juni 2001. (Englisch, Aufruf am 12. Februar 2008).


  5. ICTR-99-52 | United Nations International Criminal Tribunal for Rwanda. Abgerufen am 17. August 2017 (englisch). 








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