Gebietskrankenkasse
Die Gebietskrankenkassen (GKK) sind in Österreich neben den anderen Krankenkassen Bestandteil des gesetzlichen Krankenversicherungswesens. In jedem Bundesland besteht eine eigene Gebietskrankenkasse, bei der der Großteil der in der Privatwirtschaft tätigen Unselbständig-Erwerbstätigen sowie deren Angehörige krankenversichert sind. Mit der Abnahme der Zahl von Beamten sind vermehrt Erwerbstätige aus dem öffentlichen Sektor nach privatrechtlichen Verträgen, (umgangssprachlich auch ASVG-Bedienstete), ebenfalls bei den Gebietskrankenkassen versichert. Nur einzelne Branchen wie Eisenbahnen und Bergbau (gehören zusammen) haben eigene Krankenversicherungen. Zuständig ist jeweils jene Gebietskrankenkasse, an dem sich der Standort des Arbeitsplatzes befindet. Bei den Pensionisten hingegen richtet sich die Zugehörigkeit nach dem Wohnort.
Wie alle anderen österreichischen Krankenkassen gehören sie dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an.
Die neun Kassen sind:
Burgenländische Gebietskrankenkasse
Kärntner Gebietskrankenkasse
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
Salzburger Gebietskrankenkasse
Steiermärkische Gebietskrankenkasse
Tiroler Gebietskrankenkasse
Vorarlberger Gebietskrankenkasse- Wiener Gebietskrankenkasse
Entwicklungen 2018 |
Der Ministerrat hat die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen in eine Österreichische Gesundheitskasse am 24. Oktober 2018 beschlossen.
Siehe auch |
- Gesundheitssystem in Österreich
- Krankenversicherung in Österreich
Weblinks |
Wiktionary: Gebietskrankenkasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungen
- Wiener Gebietskrankenkasse
- Regierungsvorlage Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG