Parlamentarische Versammlung
Eine parlamentarische Versammlung (PV) ist eine Versammlung der Parlamente von Mitgliedstaaten einer Internationalen Organisation. Dabei ist die parlamentarische Versammlung meist selbst ein Organ der jeweiligen internationalen Organisation (so etwa die Parlamentarische Versammlung des Europarates oder die Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), oder aber zumindest mit der internationalen Organisation institutionalisiert verbunden (so etwa die Parlamentarische Versammlung der NATO).
Inhaltsverzeichnis
1 Bezeichnungen und Charakter
2 Zweck
3 Weblinks
4 Einzelnachweise
Bezeichnungen und Charakter |
Eine parlamentarische Versammlung kann auch andere Bezeichnungen haben. So wurde die PV des Europarates früher als Beratende Versammlung des Europarates bezeichnet. Die frühere Parlamentarische Versammlung der Europäischen Gemeinschaften benannte sich 1962 in Europäisches Parlament um, obwohl es sich weiterhin um eine PV handelte. Erst mit der Einführung direkter Europawahlen ab 1979 gewann es tatsächlich den Charakter eines supranationalen Parlaments.
Zweck |
Parlamentarische Versammlungen dienen der interparlamentarischen Koordination und der verbesserten parlamentarischen Kontrolle.
Das Europäische Parlament ist an folgenden PV mit einer Delegation beteiligt:
- Parlamentarische Versammlung des Europarates
Parlamentarische Versammlung EURO-NEST (PV EURO-NEST)
Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM)
Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika (EUROLAT)
Paritätische Parlamentarische Versammlung von EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP)[1]
Parlamentarische Versammlung der NATO (NATO-PV)
Weblinks |
Demokratische Legitimation der Tätigkeit internationaler Organisationen (PDF; 899 kB), S. 22 mit weiteren Nachweisen.
Einzelnachweise |
↑ ACP-EU Joint Parliamentary Assembly