Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen | |
---|---|
Gründung | 14. Juli 1953 |
Trägerschaft | staatlich |
Ort | Schwetzingen |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Land | Deutschland |
Rektor | Frank Haarer[1] |
Studierende | 467 WS 2014/15[2] |
Website | www.hfr-schwetzingen.de |
Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen. Sie ist eine interne Hochschule, an der Rechtspflegeranwärter der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Standort
3 Studium
3.1 Fachwissenschaftliches Studium I
3.2 Fachwissenschaftliches Studium II
3.3 Studienpraxis
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Geschichte |
1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg in Schwetzingen eine justizeigene Rechtspflegerschule, in der Justizbeamte des mittleren Dienstes zusammen mit Abiturienten zu Rechtspflegern ausgebildet wurden. 1979 wurde die Rechtspflegerschule in eine Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg nach dem Fachhochschulgesetz übergeleitet. 1994 ist das Studium an der Fachhochschule hochschulorientiert reformiert worden.
Standort |
Die Hochschule bzw. deren Vorgängereinrichtungen sind seit ihrer Gründung im südlichen Schlossflügel des Schwetzinger Schlosses untergebracht. Nach umfangreichen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Jahre 2013 konnte der Lehrbetrieb nach vorübergehender Auslagerung der Hochschule wieder am gewohnten Standort aufgenommen werden.
Studium |
Das fachwissenschaftliche Studium erfolgt in zwei Studienabschnitten:
Fachwissenschaftliches Studium I |
- Dauer: 12 Monate
- Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis Juli des ersten Ausbildungsjahres
In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.
Fachwissenschaftliches Studium II |
- Dauer: 12 Monate
- Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres
Studienpraxis |
- Dauer: 12 Monate
- Zeitraum: September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres
Hierbei soll erlerntes Wissen aus dem fachwissenschaftlichen Studium I in der Praxis vertieft und dabei Arbeitsweisen erlernt werden.
Diese Phase wird an Amtsgerichten und bei Staatsanwaltschaften durchgeführt. In Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, die Praxiszeit auch bei Notariaten und/oder Grundbuchämtern zu absolvieren.
Weblinks |
- Offizielle Website
Einzelnachweise |
↑ https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/frank-haarer-neuer-rektor-der-hochschule-fuer-rechtspflege-schwetzingen-1/
↑ Statistische Berichte Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Artikel-Nr. 3234 15001 B III 1 - j/15, Unterricht und Bildung vom 1. September 2015 (Memento des Originals vom 7. Oktober 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.statistik.baden-wuerttemberg.de
49.383518.57237Koordinaten: 49° 23′ 0,6″ N, 8° 34′ 20,5″ O
.mw-parser-output div.NavFrame{border:1px solid #A2A9B1;clear:both;font-size:95%;margin-top:1.5em;min-height:0;padding:2px;text-align:center}.mw-parser-output div.NavPic{float:left;padding:2px}.mw-parser-output div.NavHead{background-color:#EAECF0;font-weight:bold}.mw-parser-output div.NavFrame:after{clear:both;content:"";display:block}.mw-parser-output div.NavFrame+div.NavFrame,.mw-parser-output div.NavFrame+link+div.NavFrame{margin-top:-1px}.mw-parser-output .NavToggle{float:right;font-size:x-small}