Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)























































Basisdaten
Titel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Kurztitel:
Wohnungseigentumsgesetz
Abkürzung:
WEG (nicht amtlich)
Art:

Bundesgesetz
Geltungsbereich:

Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:

Zivilrecht

Fundstellennachweis:
403-1
Erlassen am:
15. März 1951
(BGBl. I S. 175, 209)
Inkrafttreten am:
20. März 1951
Letzte Änderung durch:

Art. 4 G vom 5. Dezember 2014
(BGBl. I S. 1962)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
13. Dezember 2014
(Art. 6 G vom 5. Dezember 2014)

GESTA:
C002

Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Entstehung


  • 2 Inhalt


  • 3 Reform des WEG


  • 4 Österreich


  • 5 Literatur


  • 6 Einzelnachweise


  • 7 Weblinks





Entstehung |


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Eigentum an realen Gebäudeteilen und weist eigentumsrechtlich alle auf einem Grundstück errichteten Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks ausschließlich dem Eigentümer dieses Grundstücks zu (§ 94 BGB), so dass an Gebäuden und erst recht an einzelnen Wohnungen kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Die Regelungen des BGB erwiesen sich daher als zu unflexibel. Nach dem Zweiten Weltkrieg zwang der Wohnraumbedarf dazu, Formen zu finden, wie Wohnraumsuchende an dessen Finanzierung beteiligt, zugleich aber auch einen realen Gegenwert als Eigentümer erhalten konnten. Diese Möglichkeit wurde durch das Gesetz im Jahre 1951 geschaffen.



Inhalt |


Das Wohnungseigentumsgesetz regelt insbesondere:



  • die Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 bis 9 WEG),

  • die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 10 bis 19 WEG),

  • die Verwaltung des Wohnungseigentums (§§ 20 bis 29 WEG),

  • das Wohnungserbbaurecht (§§ 30) und das im Gegensatz zum Wohnungsrecht veräußerliche und vererbliche Dauerwohnrecht (§§ 31 bis 42 WEG),

  • sowie Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit Wohnungseigentum (§§ 43 bis 50 WEG).


Seit der Novellierung zahlreicher Vorschriften zum 1. Juli 2007 gelten die allgemeinen Vorschriften der ordentlichen Gerichtsbarkeit i. S. v. (§ 13 GVG), also nunmehr vor allem die Regelungen der Zivilprozessordnung und nicht mehr die der freiwilligen Gerichtsbarkeit.


Seither ist die zuvor schon von der Rechtsprechung ausgesprochene Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr in § 10 Abs. 6 WEG ausdrücklich geregelt.


Das Eigentumsrecht wird in dabei nach § 1 WEG in Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum unterschieden.



Reform des WEG |


1973 und 2007 wurde das WEG reformiert. Im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarten Union und SPD: „Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“[1]


Auf der Frühjahrskonferenz am 6. und 7. Juni 2018 beschlossen die Justizminister, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten. Den Vorsitz haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BStMdJ). Beide Ministerien erarbeiteten im Vorfeld Diskussionsentwürfe: das BMJV zu einem „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“,[2] das BStMdJ für ein „Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“.[3][4]


Eine gesetzgeberische Lösung dürfte nicht vor Ende 2019 zu erwarten sein, da zunächst innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe darüber befunden werden muss, welche Änderungen am WEG vorgenommen werden sollen.


Bereits im April 2018 plädierten der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley für eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).[5]



Österreich |

















































Basisdaten
Titel:
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Langtitel:
Bundesgesetz über das Wohnungseigentum
Abkürzung:
WEG 2002
Typ:

Bundesgesetz
Geltungsbereich:

Republik Österreich
Rechtsmaterie:

Zivilrecht
Fundstelle:

BGBl. I Nr. 70/2002
Datum des Gesetzes:
26. April 2002
Inkrafttretensdatum:
1. Juli 2002
Letzte Änderung:

BGBl. I Nr. 87/2015
Gesetzestext:

Wohnungseigentumsgesetz 2002

Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!


Das österreichische Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 26. April 2002 ist ein Bundesgesetz. Es regelt die Voraussetzungen, die Begründung, den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers und Wohnungseigentumsbewerbers, des Wohnungseigentumsorganisators und des Verwalters, die Verwaltung der Liegenschaft, die Eigentümergemeinschaft, den Ausschluss von Wohnungseigentümern, das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers der Liegenschaft und das wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren.



Literatur |


Deutschland



  • Johannes Bärmann (Begr.): Wohnungseigentumsgesetz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Kommentar. 12. Auflage, C. H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64274-6.

  • Johannes Bärmann (Begr.), Eckhart Pick: Wohnungseigentumsgesetz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Kommentar mit Ergänzungsband. 19. Auflage, C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60014-2.

  • Bärmann, Seuß: Praxis des Wohnungseigentums. Handbuch. 5. Auflage, C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-48347-9.

  • Stefan Hügel: Das neue Wohnungseigentumsrecht. In: DNotZ. Jg. 2007, Bd. 1, S. 326–360.

  • Georg Jennißen: Wohnungseigentumsgesetz. Kommentar. 2. Auflage Köln 2010, Otto Schmidt, ISBN 978-3-504-45073-1.

  • Georg Jennißen: Die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts im Jahre 2011 (Vorgängeraufsatz: … im Jahr 2010. NJW 30/2011, 2175), NJW 30/2012, 2164.

  • Horst Müller (Hrsg.): Beck’sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht. 2. Auflage, München 2011, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-61075-2.


  • Palandt-Bassenge: Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen. Hier: Kommentierung des WEG, 70. Auflage, München 2011, ISBN 978-3-406-61000-4.


  • Michael Timme (Hrsg.): Wohnungseigentumsgesetz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Kommentar. C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60452-2.


Österreich


  • Birgit Gantner: Notwendige Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz – Beschlussfassung und Verwaltung. Wien 2009, Masterthese Immobilienlehrgänge der TU Wien.

  • Andreas Kletecka: WEG 2002. Wohnungseigentumsgesetz 2002 und Wohnungseigentums-Begleitgesetz 2002 mit Anmerkungen und Materialien. Verlag Österreich, Wien 2002, ISBN 978-3-7046-3857-1.

  • Wolfgang Kolmasch: Das Wohnungseigentumsgesetz nach der Wohnrechtsnovelle 2006. 2. Auflage. LexisNexis ARD ORAC, Wien 2006, ISBN 978-3-7007-3212-9.

  • Christian Markl: WEG. Wohnungseigentumsgesetz 2002. Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien/Graz 2002, ISBN 978-3-7083-0071-9.



Einzelnachweise |




  1. Union und SPD: Koalitionsvertrag 2018. 12. März 2018, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch). 


  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch). 


  3. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch). 


  4. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetzgebungsverfahren Reform des WEG. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch). 


  5. Immobilien & Finanzierung: WEG-Novelle: Spitzenverbände machen Druck auf GroKo. 26. April 2018, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch). 



Weblinks |


Deutschland



  • Wohnungseigentumsgesetz. Gesetzestext bei juris in der geltenden Fassung.


  • WEGuaÄndG, Änderungen vom 26. März 2007, BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4, 13. April 2007, BGBl. I S. 509.


  • Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951. Historisch-synoptische Edition, 1951–2007. Sämtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und Synopsen.


  • Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsgesetz. Thematisch geordnete Sammlung höchstrichterlicher Rechtsprechung (Leitsätze) zum Wohnungseigentumsgesetz.


Österreich


  • Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) Gesetzestext beim Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes in der geltenden Fassung.





Rechtshinweis
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!







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