Beratung




Unter einer Beratung – oder auch Konsultation (aus lateinisch consultatio; zugehöriges Verb konsultieren)[1] – wird im Allgemeinen eine unverbindlich strukturierte Kommunikation, also ein Beratungsgespräch[2] (englisch consultation)[3] – üblicherweise mündlich und seltener wohl auch schriftlich, etwa mit Hilfe von (elektronischen) Briefen – verstanden, wobei ein Teilnehmer Informationen weitergibt, um damit das Wissen des Empfängers zu vergrößern. Ziel einer Beratung kann auch sein, den Adressaten zu einer bestimmten Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen.


Personen, welche diese Handlung betreiben, werden Berater sowie Konsultant[4] oder auch (englisch ausgesprochen) Consultant (aus dem englischen consultant entlehnt)[5] genannt. In Österreich und in der Schweiz wird auch die Bezeichnung Konsulent verwendet.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Herkunft


  • 2 Allgemeines


  • 3 Abgrenzungen


  • 4 Rechtsfragen


  • 5 Beratungsarten


  • 6 Beratung aus sozialwissenschaftlicher Perspektive


    • 6.1 Abgrenzung der Beratungsinteraktion von Tauschinteraktion


    • 6.2 Abgrenzung der Beratungsinteraktion von hierarchischer Interaktion


    • 6.3 Abgrenzung der Beratungsinteraktion von Stellvertretungsinteraktion


    • 6.4 Abgrenzung der Beratungsinteraktion von therapeutischer und pädagogischer Interaktion


    • 6.5 Soziologische Beratungsforschung




  • 7 Beispiele für verschiedenartige Beratungstypen


  • 8 Siehe auch


  • 9 Literatur


  • 10 Weblinks


  • 11 Einzelnachweise





Herkunft |


Das Wort Beratung stammt aus dem althochdeutschen râtan, was „beraten“, „helfen“, „ratschlagen“ oder „einen Rat erteilen“ bedeutet.[6] Es beinhaltet den Rat als das aus einer Überlegung hervorgehende, an jemand gerichtete Urteil.[7] Bereits im Althochdeutschen wurde Rat auch im Sinne von Beratung oder „beratende Versammlung“ gebraucht, woraus sich die Komposita Familienrat, Stadtrat oder Rathaus entwickelten.[8] Der Ratschlag wiederum ist die „unmittelbar an eine Person gerichtete Sprechhandlung“.[9] Das Wort stammt aus dem althochdeutschen Verb râtslagôn, was so viel bedeutet wie „einen Kreis für die Beratung ziehen“.[10]



Allgemeines |


Beteiligte an einer Beratung sind der Berater und der Beratene, die jeweils natürliche Personen oder Organisationen sein können. Die Berufsbezeichnung Berater ist nicht gesetzlich geschützt und wird oft auch in ehrenamtlichen Prozessbegleitungen verwendet. Insbesondere in der Wirtschaft und im Management wird der Begriff oft mit dem annähernden englischen Äquivalent Consulting umschrieben, das ebenfalls nicht geschützt ist. In diesen Sektor gehören insbesondere Unternehmensberatung, Management Consulting und IT-Beratung.


Beratung kann als ein Schema der Kommunikation verstanden werden, das relativ frei verfügbar ist und in vielen unterschiedlichen Situationen gewählt werden kann.[11] Es ist die Kommunikation einer Gruppe, die zu einer gemeinsam akzeptierten Handlungsentscheidung findet oder sich über die Bestimmung oder Beurteilung eines Sachverhalts einigen möchte.[12]



Abgrenzungen |


Der Beratene kann am Ende der Beratung entscheiden, ob er den Rat annimmt und welches Verhalten er jetzt wählt.[13] Dies unterscheidet die Beratung von Belehrung und Betreuung. Während der Beratene bei der Belehrung eine bestimmte Sichtweise zu berücksichtigen hat, muss er bei der Betreuung Fremdentscheidungen des Beraters hinnehmen. Zu unterscheiden ist ferner zwischen Auskunft (englisch information), Empfehlung (englisch recommendation) und Ratschlag (englisch advice). Auskunft ist die vom Anfragenden erbetene Mitteilung von Tatsachen, Empfehlung ist der Vorschlag eines bestimmten Verhaltens als im Interesse des Beratenen liegend. Im Vergleich zur Beratung fehlt der bloßen Empfehlung das Werturteil. Beide können den Willen des Adressaten beeinflussen, bei der Beratung ist diese Funktion jedoch stärker.[14] Der Ratschlag ist eine meistens unverbindliche, in der Regel verbale Empfehlung.



Rechtsfragen |


Beratung ist die Erklärung von Tatsachen einschließlich der Darstellung und Bewertung von Entscheidungsalternativen.[15] Die Beratung umfasst sowohl eine Eigenbewertung des Beraters als auch – unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Beratenen – eine Empfehlung, die in eine Kauf-, Verkauf-, Halteempfehlung oder sonstige Entscheidung durch den Beratenen mündet. Eine unentgeltliche Gefälligkeitsauskunft zieht als Alltagsgefälligkeit keinerlei Haftungsansprüche nach sich, auch wenn sich diese im Nachhinein als falsch erweisen sollte.[16] Eine unentgeltliche Beratung ist ein Indiz dafür, dass kein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.[17] Ein unentgeltlicher Beratungsvertrag ist ein Auftrag (§§ 662 ff. BGB), ein entgeltlicher Beratungsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag als Dienstvertrag (§ 675 BGB).


Ist eine derartige Beratung Gegenstand eines geschäftlichen Kontaktes zwischen Berater und Beratenem und wirkt sich auf die finanziellen Verhältnisse des Beratenen aus, so wird die Beratung zur Vertragspflicht in einem Beratungsvertrag.[18] Die Parteien brauchen dabei ihren Willen, einen Beratungsvertrag zu schließen, nicht einmal ausdrücklich kundzutun. Von einem stillschweigenden Beratungsvertrag ist nämlich auszugehen, wenn ein Kreditinstitut mit einem Kunden ein Beratungsgespräch führt und dabei erkennen kann, dass die Beratung für den Kunden von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage einer Vermögensdisposition machen will.[19] Das gilt insbesondere dann, wenn für den Rat ein Entgelt gewährt oder versprochen wurde.[20] Das hat zur Folge, dass der Berater die Beratungshaftung für etwaige Beratungsfehler zu übernehmen hat.



Beratungsarten |


Es werden insbesondere folgende Beratungsarten unterschieden: Anlageberatung, ärztliche Beratung, Arbeitsmarkt- und Berufsberatung, Bewerbungsservice, Bildungsberatung, Drogenberatung, Partnerschafts- und Eheberatung, Ehevorbereitung, Energieberatung, Ernährungsberatung, Erziehungsberatung, Familienberatung, Feng-Shui-Beratung, Findungsprozesse, Finanzberatung, Genetische Beratung, Honorarberatung, Individualpsychologische Beratung, Personenzentrierte bzw. klientenzentrierte Beratung, Komplementärberatung, Lebensberatung, Mediation, MPU-Beratung, Organisationsberatung, Philosophische Praxis, Politikberatung, Psychologische Beratung, Rechtsberatung, Rehabilitationsberatung, Rentenberatung, Schuldnerberatung, Schulberatung und Schullaufbahnberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Seelsorge, Sicherheitsberatung, Sozialberatung und Sozialarbeiterische Beratung, Soziologische Beratung, Steuerberatung, Strategieberatung, Studienberatung, Supervision, Systemische Beratung und Verbraucherberatung, Verkehrspsychologische Beratung, Vermögensberatung, Versicherungsberatung, Weiterbildungsberatung, Jugendberatung, Migrantenberatung, Psychosoziale Beratung (NLPt), Stil- und Farbberatung.


Ferner unterscheidet man auch nach dem Medium, über das die Beratung stattfindet (etwa Onlineberatung oder telefonische Beratung) sowie nach dem organisatorischen oder personellen Rahmen, in dem sie stattfindet (etwa Kollegiale Fallberatung oder Consulting).


Ist eine Beratung (an Stelle eines aktiven Rat-Gebens) so gestaltet, dass Einzelpersonen oder Gruppen methodisch durch den Berater begleitet werden, um ihre Antworten selbst zu finden, Veränderungen selbst zu gestalten oder Entscheidungen (ohne inhaltliche Empfehlungen seitens des Beraters) zu treffen, spricht man auch von einem Coaching (z. B. Systemisches Coaching, Mentalcoaching, Einzelcoaching, Personal Coaching oder Teamcoaching).


Eine Beratung findet vielfach in Zusammenhang mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags statt. Für Kostenvoranschläge wird in Deutschland nur bei besonderer Vereinbarung ein Entgelt fällig.



Beratung aus sozialwissenschaftlicher Perspektive |


Der soziologische Beratungsbegriff grenzt sich durch Bedeutungsverengung von dem, was man alltagssprachlich als „Beratung“ bezeichnet, sowie von eng verwandten Phänomenen ab. Beratung im engeren Sinn ist eine Interaktionsform, die dem Wissenstransfer dient.[21] Der Berater kann seinen Klienten Wissen – im organisationalen Kontext meist in standardisierter ('best practice') und teils kommodifizierter Form – bereitstellen. Er ist jedoch fundamental auf die Selbstorganisation des Wissens seiner Klientel angewiesen, da Ratschläge erst angenommen und in die Tat umgesetzt werden müssen, um Wirksamkeit zu erlangen. Berater können daher zwar die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer modifizieren, doch können sie über einen Großteil der Erfolgsbedingungen weder verfügen noch die nötigen Voraussetzungen auf der anderen Seite kreieren. Was aus Beratung wird, entscheiden letztlich die Beratenen. Dem Beratungsprozess sind jedoch durch die Form der Beratung selbst bereits bestimmte (Sinn-)Grenzen gesetzt.[22]



Abgrenzung der Beratungsinteraktion von Tauschinteraktion |


Anders als bei Kauf oder Verkauf von Waren, der unabhängig von Personen stattfinden kann, setzt die Beratungsinteraktion entweder die wechselseitige Kenntnis von Personen, oder einen vertrauenswürdigen Titel beziehungsweise „Ruf“ (Reputation) des Beraters/Beratungsunternehmens voraus. Beratung stellt kein tauschbares Produkt mit genau spezifizierten Merkmalen dar, als Dienstleistung verändert sie sich im Verlauf des Beratungsprozesses. Was man unter Beratung versteht und welchen Gebrauchswert sie hat, bestimmt erst die konkrete Interaktion.



Abgrenzung der Beratungsinteraktion von hierarchischer Interaktion |


Aus soziologischer Perspektive kann Beratung immer nur Vorschlagscharakter haben. Wenn ein Ratschlag als Anweisung formuliert ist, verändert dies die Interaktion. Eine typische Gefährdung der Beratungsinteraktion liegt darin, Macht ins Spiel zu bringen. Zur Interaktionsform 'Beratung' gehört sowohl ein bestimmter Grad an Freiwilligkeit im Einlassen auf diese Interaktionsform als auch ein bestimmter Grad an Freiheit in der Formulierung und Annahme des Rates.[23]



Abgrenzung der Beratungsinteraktion von Stellvertretungsinteraktion |


Beratung kann auch keine Stellvertretungs-Interaktion sein, in der der Ratgeber seinen Rat gleich selbst in die Tat umsetzt. Sonst wäre eine Eheberatung eine sehr umstrittene Sache. Die Beratenen wollen oder müssen handeln. Deswegen brauchen sie Beratung. Das Handeln bleibt selbstbestimmt. Das heißt, Beratung ist immer subsidiär, als Hilfe zur Selbsthilfe ausgelegt.[24] Es werden keine Entscheidungen für andere getroffen. Sollte dies im unternehmerischen Beratungsgeschäft doch der Fall sein, so findet eben keine Beratung, sondern Stellvertretungshandeln statt.



Abgrenzung der Beratungsinteraktion von therapeutischer und pädagogischer Interaktion |


Anders als Erziehung setzt Beratung Mündigkeit, Selbstständigkeit oder sogar ein „Expertentum“, zumindest aber eine 'Souveränität in eigenen Belangen' auf der Seite der Beratenen voraus. Wenn diese Voraussetzung verletzt wird, gerät die Beratung in eine Schieflage, weil sie dann dem Subsidiaritätsprinzip nicht mehr folgen kann. Das unterscheidet die Form der Beratung von jener der Therapie: dass diese eine Nicht-Souveränität in eigenen Belangen in Kauf nehmen kann, ja in vielen Formen geradezu voraussetzt und erzeugt.



Soziologische Beratungsforschung |


Erste deutschsprachige Ansätze einer kritischen Beratungsforschung oder „Soziologie der Beratung“, die den Beratungsprozess zum Forschungsgegenstand nimmt und Beratungsprozesse in Organisationen untersucht, stammen von Susanne Mingers (1996) und Hermann Iding (2000).[25]



Beispiele für verschiedenartige Beratungstypen |



  • Sachberatung: Gespräch mit dem Ziel, Wissenslücken zu füllen, kritische Aufklärung zu leisten, um am Ende fundiert zwischen Alternativen wählen und eine Entscheidung fällen (und verantworten) zu können. Ein Gespräch dieser Form ist nach dem Muster der Experten-Laien-Interaktion angelegt. Sachberatung kann von qualifizierten Einzelpersonen oder im Kontext einer Beratungsstelle angeboten werden. Ihr Spektrum ist breit und reicht von der allgemeinen Verbraucher- bis zur Rechtsberatung bei sehr speziellen Fragen.


  • Erziehungsberatung: Gespräch mit dem Ziel, Eltern in schwierigen Entscheidungs-, Krisen- und Konfliktsituationen zu unterstützen, etwa bei Entwicklungs-, Anpassungs- und Lernstörungen von Kindern oder Jugendlichen; auch die so genannte Trennungs- und Scheidungsberatung gehört dazu. Neben Eltern zählen Kinder und Jugendliche zur Zielgruppe. Ein Gespräch dieser spezifischen Form findet als vergleichsweise offener kommunikativer Dialog statt, in dem u. a. Gründe und Hintergründe der vorgestellten Probleme zu finden und zu bearbeiten sind. Anders als bei der reinen Sachberatung kommen hier persönliche und intime Probleme der Ratsuchenden zur Sprache, die der allgemeinen öffentlichen Kommunikation eher entzogen sind. Sie im Hinblick auf neue Zukunftsmöglichkeiten zu besprechen, erfordert eine besondere beraterische Beziehung und Beziehungsgestaltung.


  • Schuldnerberatung: Gespräch mit dem Ziel, einen tragfähigen Weg zur Entschuldung, ggf. durch entsprechend formalisierte Pläne, zu erarbeiten. Dazu sind Informationen nach dem Muster von Sachberatung von Bedeutung. Bei der Schuldnerberatung existieren aber diverse Übergänge zur psychosozialen Beratung, dann nämlich, wenn es darum geht, die psychischen und psychosozialen Hintergründe für die eingetretene Überschuldung zu thematisieren.



Siehe auch |



  • Beratungsstelle

  • Counseling

  • Vertraulichkeit der Beratungen



Literatur |



  • Berit Ernst, Alfred Kieser: Versuch, das unglaubliche Wachstum des Beratungsmarktes zu erklären. In: Rudi Schmidt, Hans-Joachim Gergs, Markus Pohlmann (Hrsg.): Managementsoziologie. Perspektiven, Theorien, Forschungsdesiderate. Rainer Hampp Verlag, München / Mering 2002, ISBN 3-87988-658-X, S. 56–85. 

  • Rudolf Helmstetter: Guter Rat ist (un)modern: Die Ratlosigkeit der Moderne und ihre Ratgeber. In: Gerhart von Graevenitz (Hrsg.): Konzepte der Moderne: DFG-Symposion 1997. (= Germanistische Symposien. Berichtsbd. 20). Metzler, Stuttgart / Weimar 1999, ISBN 3-476-01684-6, S. 147–172.

  • Rudolf Helmstetter: Wenn ich Ihnen einen guten Rat geben darf: Experten für erfolgreiches Leben im falschen. In: Merkur. 66,9/10: Macht und Ohnmacht der Experten (September/Oktober 2012), S. 957–970.

  • Hermann Iding: Hinter den Kulissen der Organisationsberatung. Qualitative Fallstudien von Beratungsprozessen im Krankenhaus. Leske und Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2559-3.


  • Thomas Macho: In: Thomas Prechtl (Hrsg.): Das Buch von Rat und Tat: Ein Lesebuch aus drei Jahrtausenden. Diederichs, München 1999, ISBN 3-424-01470-2.

  • Susanne Mingers: Systemische Organisationsberatung: Eine Konfrontation von Theorie und Praxis. Campus, Frankfurt am Main, 1996, ISBN 3-593-35535-3.

  • Thomas Muhr: Beratung und Macht. Organisationsberatung aus mikropolitischer Perspektive. In: Michael Göhlich, Eckard König, Christine Schwarzer (Hrsg.): Beratung, Macht und organisationales Lernen (= Organisation und Pädagogik 4). VS, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2007, ISBN 978-3-531-15360-5.

  • David Oels, Michael Schikowski (Hrsg.): Ratgeber. (= Non Fiktion. Arsenal der anderen Gattungen. 7,1/2 [2012]). Wehrhahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-86525-295-1.

  • Markus Pohlmann, Thorsten Zillmann (Hrsg.): Beratung und Weiterbildung. Fallstudien, Aufgaben und Lösungen. Oldenbourg, München / Wien 2006, ISBN 3-486-57996-7.

  • Adrian Steiner: Rat und Beratung. Eine kleine Begriffsgeschichte. In: Navigationen. Siegener Beiträge zur Medien- und Kulturwissenschaft. 4,1/2 (November 2004), S. 155–168.

  • Stefan Scheurer, Winfried Abele: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Managementberatung – Kunst, Handwerk oder Geschäft mit der Angst. Orell Füssli, 2006, ISBN 3-280-05200-9.

  • Haiko Wandhoff: Was soll ich tun? Eine Geschichte der Beratung. Corlin, Hamburg, 2016, ISBN 978-3-981-81560-3.



Weblinks |



 Wikiquote: Beratung – Zitate


 Wikiquote: Berater – Zitate


 Wiktionary: Berater – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Beratung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Consultant – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: Konsultation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Wiktionary: konsultieren – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


Einzelnachweise |




  1. Konsultation – Duden, Bibliographisches Institut; 2017


  2. Beratungsgespräch – Duden, Bibliographisches Institut; 2017


  3. consultation (Memento des Originals vom 17. Februar 2017 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.duden.de (englisch-deutsch) – Duden, Langenscheidt; 2015


  4. Konsultant – Duden, Bibliographisches Institut; 2017


  5. consultant (Memento des Originals vom 17. Februar 2017 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.duden.de (englisch-deutsch) – Duden, Langenscheidt; 2015


  6. Wilhelm Braune, Althochdeutsches Lesebuch, 1875, S. 203


  7. Friedrich L. Weigand, Deutsches Wörterbuch, Band 1, 1968, S. 534


  8. Duden: Das Herkunftswörterbuch: Etymologie der deutschen Sprache, Band 7, 2014, S. 678


  9. Rainer Paris, Raten und Beratschlagen, in: Sozialer Sinn 6/2, 2005, S. 355


  10. Lutz Mackensen, Ursprung der Wörter: Das etymologische Wörterbuch der deutschen Sprache, 2013, S. 320


  11. Peter M. Fuchs/Enrico Mahler, Form und Funktion von Beratung, in: Soziale Systeme 6/2, 2000, S. 359


  12. Kai Buchholz, Professionalisierung der wissenschaftlichen Politikberatung?, 2008, S. 36


  13. Rainer Schützeichel, Soziologische Kommunikationstheorien, 2004, S. 277


  14. Ingo R. Müller, Spanisches Anwaltshaftungsrecht, 2010, S. 176


  15. Otto Palandt/Hartwig Sprau, Kommentar BGB, 73. Auflage 2014, § 675 Rn. 32


  16. Tobias Platzen, Zivilrechtliche Haftung bei Informationsverschulden in der Versicherungsvermittlung, 2014, S. 52


  17. Peter Derleder/Kai-Oliver Knops/Heinz Georg Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2009, S. 115


  18. Tobias Platzen, Zivilrechtliche Haftung bei Informationsverschulden in der Versicherungsvermittlung, 2014, S. 53


  19. BGZ 123, 126, 128


  20. BGH, Urteil vom 7. Januar 1965, Az.: VII ZR 28/63


  21. Als Grundlage auch der folgenden Abschnitte, siehe: Markus Pohlmann, Beratung als Interaktionsform – Perspektiven, Trends und Herausforderungen. In: Pohlmann, Zillmann: Beratung und Weiterbildung, S. 32–36.


  22. Vgl. Markus Pohlmann: Beratung und Weiterbildung als alternative Formen des ‚Wissenstransfers‘ in der Wissensgesellschaft. In: Pohlmann, Zillmann: Beratung und Weiterbildung, S. 61f.


  23. H. Arimond: Zeitgemäße Berufsaufklärung. In: Psychologische Beiträge, Band 9, o. O. 1966, S. 186.


  24. Luitgard Brem-Gräser: Handbuch der Beratung für helfende Berufe, Band 2. 11. Auflage, München / Basel 1993, S. 15.
    Helmut Willke: Systemtheorie II. Interventionstheorie. Stuttgart / Jena 1994, S. 30ff.



  25. Thomas Muhr: Beratung und Macht. S. 49.









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