Paragraph
Der Paragraph oder Paragraf (lateinisch paragraphus, von griechisch παράγραφος parágraphos „das Danebengeschriebene“) dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum, wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern. Er wird in der Regel zur besseren Bezugnahme (insbesondere bei Gesetzestexten) in Absätze, Sätze, Nummern und Buchstaben (literae) unterteilt – in Österreich sind Ziffern (Z) für Nummern gebräuchlich – und ist in Gesetzeskommentaren zusätzlich mit Randnummern (Rn), bei Gerichtsentscheidungen auch mit Randziffern (Rz) versehen. Völkerrechtliche Verträge, Gesetze des öffentlichen Rechts sowie europäische Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien sind meist anstelle von Paragraphen durch Artikel gegliedert. In der Schweiz ist dies bei sämtlichen Bundesgesetzen der Fall, in Deutschland beim Grundgesetz und bei den so genannten Artikelgesetzen sowie bei bayerischen Gesetzen.
Inhaltsverzeichnis
1 Paragraphenzeichen
2 Schreibweise
3 Lesebeispiele
4 Literatur
5 Weblinks
6 Einzelnachweise
Paragraphenzeichen |
Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen „§“ verwendet. Bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen, werden zwei Paragraphenzeichen nebeneinandergestellt: „§§“. Die Herkunft des Paragraphenzeichens ist umstritten und wird im Artikel Paragraphenzeichen diskutiert.
Schreibweise |
Die neue deutsche Rechtschreibung hat, wie bei allen zusammengesetzten Wörtern mit -graph, als neue Schreibweise zusätzlich Paragraf eingeführt, die zuweilen schon im 18.–19. Jahrhundert verwendet wurde; sie gilt als gleichberechtigt mit der früheren und weiterhin richtigen Schreibweise Paragraph. Der Duden empfiehlt die Schreibung mit f.[1]
Lesebeispiele |
§ 4 AO: Paragraph vier der Abgabenordnung
§§ 14 f. EStG: Paragraphen 14 und folgender des Einkommensteuergesetzes
§§ 33 ff. BauNVO 69: Paragraphen 33 und folgende der Baunutzungsverordnung von 1969.
In deutschen Bundesgesetzen wurden bei Zitaten von Gesetzesstellen Absätze, Sätze und Nummern, soweit sie nach dem Paragraphen stehen, immer abgekürzt (Abs., S. oder Nr.), also:
- § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- § 433 Abs. 1 S. 2 BGB
Seit Anfang 2009 werden diese Bezeichnungen ausgeschrieben. Ausnahmen finden sich nur noch in wenigen Anlagen.
In Österreich gliedern sich – in Bundes- wie Landesgesetzen – die Paragraphen in Absätze, die Absätze in Ziffern, und/oder in Buchstaben, und allenfalls auch kleingeschriebene römische Ziffern (analog bei den Gesetzen, die sich in Artikel gliedern); in Österreich ist es überdies unüblich, nach den abgekürzten Bezeichnungen Punkte zu setzen:[2]
- § 79 Abs. 1 Z 1 GTG
- § 16 Abs. 1 lit a StVO
- § 16 Abs. 1 lit a sublit ii FBG
- eine Bebuchstabung kommt nur unterhalb der Absätze vor, um Verwechslung mit eingeschobenen Paragraphen zu vermeiden, die ebenfalls immer mit einem Kleinbuchstaben gebildet werden:
§ 16a ROG folgt auf § 16 ROG, danach folgt § 17 ROG: Paragraph 16-„A“ des Raumordnungsgesetzes
Eine insbesondere in der deutschen Rechtswissenschaft ebenfalls gängige (weil kürzere) Schreibform ist folgende:
§ 346 II 1 Nr. 3 BGB: Paragraph 346, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 19 S. 1 KrW-/AbfG: Paragraph 19, Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
In Österreich ist eine ähnlich gekürzte Schreibweise in der Rechtswissenschaft völlig unüblich.
Kommentare werden nach Rechtsgrundlage mit Randnote bzw. Randnummer „Rn.“ zitiert:
- § 50 Abs. 3 BGB, Rn 5 (Palandt, 73. Auflage. Kommentar zum BGB)
In Österreich hingegen mit Randzahl (Rz):
- Bollenberger in KBB4 § 864 ABGB Rz 5 (2014)
Im Deutschen eher unüblich sind folgende Schreibweisen:
§ 25.2 StGB, § 70 1 1 GTG
Literatur |
Manfred Harder: Der Paragraph. In: Klaus Slapnicar (Hrsg.): Tradition und Fortentwicklung im Recht. Festschrift zum 90. Geburtstag von Ulrich von Lübtow. (= Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. Recht. 33). Schäuble, Rheinfelden u. a. 1991, ISBN 3-87718-933-4, S. 9–13.- Christian Ahcin, Claudia Carl: Der Paragraph – ein obskures Subjekt des Rechts. Zur Geschichte eines Zeichens. In: Juristenzeitung. 1991, S. 915–917.
- Stephan Keiler, Christoph Bezemek: leg cit3 – Leitfaden für juristisches Zitieren. 3., akt. und erw. Auflage. Wien 2014, ISBN 978-3-7046-6258-3.
Weblinks |
Wiktionary: Paragraph – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Gummiparagraph – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise |
↑ Duden: Die deutsche Rechtschreibung. 25. Auflage. Bibliographisches Institut (Dudenverlag), Mannheim 2009, ISBN 978-3-411-04015-5.
↑ Siehe Stephan Keiler, Christoph Bezemek: leg cit3 - Leitfaden für juristisches Zitieren, 2014, Rz 3.
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