Swap (Wirtschaft)




Ein Swap (englisch (Aus-)Tausch) stellt im wirtschaftlichen Sinne einen Sammelbegriff für derivative Finanzinstrumente dar, deren Gemeinsamkeit ein Austausch von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flows) ist.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Anwendung


  • 2 Arten


  • 3 Swapsatz


  • 4 Swappolitik


  • 5 Besondere Vorschriften für Kreditinstitute


  • 6 Einzelnachweise





Anwendung |


Swaps gehören zu den außerbörslichen Geschäften.[1] Das Swapgeschäft ist ein standardisierter Finanzkontrakt, der auf Grundlage der Musterverträge der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschlossen werden kann. Die Verträge bestimmen, wie die Zahlungen zu berechnen und die Laufzeiten oder Fälligkeiten auszugestalten sind.


Mit Swaps können Zahlungsströme fast beliebiger Natur getauscht werden. Dadurch können gezielt finanzielle Risiken in der Finanzierung, in der Bilanzstruktur oder in der Absicherung eines Portfolios verringert werden. Swaps können leichter handelbar sein und ihre Märkte liquider sein als die Märkte ihrer Basiswerte. Außerdem erlauben Swaps wie andere Derivate, Risiken einzeln und getrennt von den zugehörigen Basiswerten zu handeln.



Arten |


Zu den am häufigsten vorgenommenen Swaps zählen



  • Asset-Swap


  • Credit Default Swap (CDS; dt. auch Kreditausfall-Swap)


  • Devisenswap (auch FX-Swap)

  • Equity Swap

  • Subordinated Risk Swap


  • „Total Return Swap“ bzw. „Total Rate of Return Swap“ (TRS bzw. TRORS)

  • Währungsswap


  • Zinsswap und zugehörige Spezialformen, z. B. Constant Maturity Swaps


Darüber hinaus gibt es weitere Swaps, etwa Derivate auf Wettergeschehen oder Rohstoffswaps (Commodities).


Auch bei jedem herkömmlichen Termingeschäft wird getauscht. Der Unterschied zum Swap liegt darin, dass es beim Termingeschäft in der Regel nur einen einzigen Austauschtermin gibt. Zudem kommt es bei einem Swap nicht zu einer physischen Erfüllung.



Swapsatz |


Da Kassa- und Terminkurse in aller Regel nicht übereinstimmen, errechnet sich der Swapsatz bei zinsbezogenen Finanzprodukten als die auf den Kassakurs bezogene relative Differenz zwischen dem Terminkurs und dem Kassakurs (Prozent per annum):


Swapsatz=Terminkurs−KassakursKassakurs⋅3601⋅100{displaystyle {text{Swapsatz}}={frac {{text{Terminkurs}}-{text{Kassakurs}}}{text{Kassakurs}}}cdot {frac {text{360}}{text{1}}}cdot 100}

Diese Differenz wird auch als Kurssicherungskosten bezeichnet. Ist die Differenz zwischen Kassakurs und Terminkurs größer als der Swapsatz, eröffnen sich Arbitragemöglichkeiten – die allerdings bei Commodities durch gegenzurechnende Lagerkosten vermindert werden. Die Differenz zwischen Kassa- und Terminkurs wächst – bis auf eine verbleibende Indifferenzmarge – so weit, bis sich Arbitrage nicht mehr lohnt.[2]



Swappolitik |


Die Swappolitik ist ein außenwirtschaftlicher Ansatz der Geldpolitik, um mit Swaps Geldmenge und Zins in einer Volkswirtschaft beeinflussen zu können. Geldimporte und Geldexporte können über die Veränderung der offiziellen Swap-Sätze der Nationalbanken mehr oder weniger attraktiv gestaltet werden. So können unerwünschte Devisengeschäfte behindert und erwünschte Geschäfte gefördert werden. Zudem wird der Devisenkurs und damit auch die Geldmenge des Landes beeinflusst. Die Geldmenge eines Landes wird zudem durch Liquiditätsbeschaffung oder Liquiditätsabschöpfung reguliert[3].


Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 waren zwischen den Zentralbanken Ende 2007 zunächst befristet Devisen-Swap-Abkommen abgeschlossen worden. Die Europäische Zentralbank (EZB), die US-amerikanische Federal Reserve, die Bank von Japan, die Bank von England, die Bank von Kanada und die Schweizerische Nationalbank haben im Oktober 2013 angekündigt, diese Swap-Abkommen auf Dauer einzurichten.[4]



Besondere Vorschriften für Kreditinstitute |


Die meisten Swaps werden von Kreditinstituten – untereinander oder mit Nichtbanken – abgeschlossen. Nach Artikel 286 Abs. 2a Kapitaladäquanzverordnung müssen die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit ihrer Geschäftspartner („Gegenparteien“) einer Kreditwürdigkeitsprüfung unterziehen. Dabei müssen Kreditentscheidungen zur Einräumung bankinterner Kreditlinien für Gegenparteien führen, um das Geschäftsvolumen für jede einzelne Gegenpartei zu limitieren. Das besondere Risiko liegt für Banken in der Laufzeit der Swapgeschäfte, weil sich während dieser Laufzeit der Marktwert des Swapgeschäfts verändern kann. Eine Ausfallgefährdung der Gegenpartei liegt vor, wenn das Swapgeschäft einen positiven Wiederbeschaffungswert aufweist und aus Sicht der Bank durch die Marktentwicklung eine Forderung gegen die Gegenpartei entsteht.[5]



Einzelnachweise |




  1. Alois Geyer/Michael Hanke, Grundlagen der Finanzierung, 3. Auflage, 2009, S. 271 ff.


  2. John Maynard Keynes, A Tract on Monetary Reform, 1923, S. 127


  3. Einführung in die Swappolitik


  4. Philip Plickert, Patrick Welter und Jürgen Dunsch in faz.net vom 31. Oktober 2013: „Zentralbanken leihen sich dauerhaft Devisen“.


  5. Burkhard Vamholt: Kreditrisiko-Management, 1997, S. 141.









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