Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
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Rechtsform | GmbH |
Gründung | 1. September 1987 |
Sitz | Köln, Deutschland |
Leitung | Michael Vogel, Norbert Reinkober |
Branche | öffentlicher Personennahverkehr |
Website | www.vrsinfo.de |
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) wurde am 1. September 1987 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Sieg-Kreis, von den kreisfreien Städten Bonn, Köln und Leverkusen sowie der Stadt Monheim am Rhein im Kreis Mettmann und von den kommunalen Verkehrsunternehmen sowie der Deutschen Bundesbahn gegründet.
Der VRS grenzt im Norden an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, im Norden und Westen an den Aachener Verkehrsverbund, im Osten an den Westfalentarif, sowie im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Mosel und den Verkehrsverbund Region Trier.
Inhaltsverzeichnis
1 Strukturentwicklung und Aufgaben
1.1 Aufgaben
1.2 Geschäftsführung
2 Daten zum VRS
2.1 Verkehrsgebiet
2.2 Beförderungszahlen
2.3 Betriebsdaten
2.4 Verkehrsunternehmen
2.5 Städte und Gemeinden (Auswahl)
2.6 Übergangstarife
3 Siehe auch
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Strukturentwicklung und Aufgaben |
1996 wurde im Zuge der Bahnreform die Struktur verändert. Die Verbundgesellschaft wurde um eine Aufgabenträgerschaft im Kooperationsraum 2 (Rhein-Sieg) erweitert. Seit dem 1. Januar 2004 ist sie eine 100%ige Tochter des Zweckverbandes. Alleiniger Eigentümer ist seitdem also der Zweckverband VRS (ZV VRS).
Aufgaben |
Wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes ist es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region Rhein-Sieg zu planen, zu organisieren und auszugestalten.
Insbesondere gehören dazu
- Ausschreibungen von SPNV-Leistungen
- Mobilitätsmanagement
- Koordination regionaler und lokaler Verkehrsangebote sowie
- Planung, Ausgestaltung und Kontrolle des SPNV.
Die Verbundgesellschaft koordiniert alle unternehmensübergreifenden Aktivitäten im Verbundraum. Eines der zentralen Gestaltungselemente ist der dabei der Verbundtarif. Für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen der Region übernimmt die VRS GmbH eine Vielzahl von Planungs-, Koordinierungs- und Serviceaufgaben.
Insbesondere gehören dazu
- Verbundtarif
- Vertrieb
- Marketing
- Kommunikation und
- Einnahmeaufteilung.
Geschäftsführung |
Geschäftsführer des Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind im Jahr 2018 Michael Vogel und Norbert Reinkober.[1]
Daten zum VRS |
Verkehrsgebiet |
Das Verkehrsgebiet umfasst eine Fläche von 5.111 km² mit 3,3 Millionen Einwohnern.[2]
Beförderungszahlen |
Während 1990 312 Millionen Fahrgäste befördert wurden, stieg die Zahl im Jahre 2000 auf 400 Millionen, 2009 auf 494 Millionen[3] und lag 2012 bei 523 Millionen Fahrgästen einschließlich diverser Sonderverkehre.[4] Die Zahl der Fahrgäste ist in den folgenden Jahren weiter gestiegen auf 552 Millionen Fahrgäste im Jahr 2017.[5]
Die VRS-Statistik weist für die Jahre 2000 bis 2012[6] folgende Werte aus, bereinigt um den Einfluss des NRW-Tickets, des +City-Tickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn und die BahnCard 100, sowie die Sondereffekte der Großveranstaltungen WJT 2005, WM 2006 und DEKT 2007:
Jahr | Fahrten in Mio. |
---|---|
2000 | 400 |
2010 | 499 |
2011 | 507 |
2012 | 515 |
2013 | 530 |
2014 | 533 |
2015 | 537 |
2016 | 544 |
2017 | 552 |
Betriebsdaten |
- 524 Verkehrslinien, davon
- 23 Eisenbahnlinien, davon 5 S-Bahnen
- 19 Stadt- und Straßenbahnlinien
- 478 Buslinien
- 23 Eisenbahnlinien, davon 5 S-Bahnen
- 7.448 Haltestellen.
Einige Linien verkehren in angrenzenden Städten und Gemeinden der Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Vulkaneifel sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis und Olpe.
Verkehrsunternehmen |
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Städte und Gemeinden (Auswahl) |
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1 Ort liegt außerhalb des Verbundraumes. VRS-Fahrausweise gelten hier im Übergang nur auf bestimmten Linien.
Übergangstarife |
Der VRS hat Übergangstarife zu etlichen der umliegenden Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsgesellschaften, das heißt, in den jeweiligen Grenzbereichen werden durchgehende Fahrscheine angeboten.
Eine Sonderform der Übergangstarife ist der so genannte Tarifkragen: In bestimmten Bereichen oder auf bestimmten Strecken außerhalb des VRS-Verbundgebietes gilt für grenzüberschreitende Fahrten der VRS-Tarif, während für Fahrten innerhalb eines Kragenbereiches dessen Tarif gilt. Insbesondere gelten alle Gesamtnetzfahrkarten des VRS auch in allen Tarifkragen. Tarifkragen sind:
- seit 1. Januar 2000 die Eisenbahnstrecke bis Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel) (VRT)
- seit 1. Januar 2002 auf den Schienenstrecken im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (VRM)
- seit 1. Januar 2002 auf den Schienenstrecken im Landkreis Ahrweiler (VRM)
- seit 28. Mai 2006 auf den Schienenstrecken im Landkreis Neuwied (VRM), (rechte Rheinstrecke bis Engers).
- seit 1. Februar 2005 die Städte Remscheid, Solingen, Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Langenfeld (VRR)
- seit 1. April 2006 die Stadt Düren und die Gemeinden Vettweiß und Nörvenich (Kreis Düren/AVV)
Den umgekehrten Fall, einen Tarifkragen in das VRS-Gebiet hinein, gibt es in den Gemeinden Bedburg, Elsdorf, Zülpich, Euskirchen und Schleiden. Dort gilt für Fahrten aus dem Kreis Düren oder der Städteregion Aachen auch der AVV-Tarif auf den örtlichen Buslinien.[7]
Seit dem 15. Juni 2008 kann außerdem aus dem VRS-Netz mit regulären VRS-Fahrscheinen das Tarifgebiet des Landkreises Ahrweiler befahren werden[8] (unter anderem die Ahrtalbahn sowie die linksrheinische DB-Rheinstrecke von Bonn-Mehlem über Remagen/Sinzig hinaus bis nach Brohl). Dies gilt nur für VRS-ein- und ausbrechenden Verkehr (siehe oben). VRS-Jobtickets, Semestertickets, Schülertickets oder XXL-Tickets werden im Landkreis Ahrweiler jedoch nicht anerkannt (eine Ausnahme existiert für Semesterticket-Inhaber mit Wohnsitz im Landkreis Ahrweiler). VRS-Jobticket-Inhaber aus dem Landkreis Ahrweiler können eine kostenpflichtige Zusatzberechtigung für das Kreisgebiet erwerben. Dies war bisher nur für den VRS/Ahr-Übergangsbereich möglich. Bis zum 15. Juni 2008 behielt jedoch noch der VRS/Ahr-Übergangstarif Geltung.
Seit 1. Januar 2015 wird für alle Fahrten zwischen AVV und VRS mit einigen Ausnahmen einheitlich der VRS‐Tarif angewendet.[9] Für Fahrten innerhalb des AVV bzw. innerhalb des VRS gilt weiterhin der jeweilige Verbundtarif.
Siehe auch |
- Zweckverband Nahverkehr Rheinland
- Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde
- NRW-Tarif
Weblinks |
Commons: Verkehrsverbund Rhein-Sieg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Offizielle Website des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS)
- Mobilitätsportal für die Region Rheinland, redaktionell verwaltet durch den Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Einzelnachweise |
↑ Das VRS-Team, Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
↑ vrsinfo.de: Strukturdaten (Abgerufen am 20. August 2010)
↑ Ministerium f. Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW: Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Daten und Fakten 2010
↑ siehe VRS-Verbundbericht 2013, Seite 56
↑ Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH: Erneuter Rekord bei Fahrgastzahlen und Einnahmen. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, 27. März 2018, archiviert vom Original am 26. September 2018; abgerufen am 25. September 2018.
↑ siehe VRS-Verbundbericht 2013, Seite 59
↑ http://www.avv.de/fileadmin/sites/avv/download_FTP/Tarif_Ticket_Flyer/kragentarif_vrs.pdf
↑ http://www.vrsinfo.de/3_11_3.php
↑ http://www.vrsinfo.de/tickets/tickets-zu-nachbarverbuenden/fahrten-zwischen-vrs-und-avv.html
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