Deregulierung




Deregulierung bedeutet in der Ordnungspolitik, einem Teilbereich der Wirtschaftspolitik, den Abbau oder die Vereinfachung von Marktregulierung durch staatliche Normen.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Wirtschaftliche Bedeutung


    • 1.1 Kritik




  • 2 Beispiele


    • 2.1 Rechtliche Deregulierung


    • 2.2 Regulierung




  • 3 Siehe auch


  • 4 Weblinks


  • 5 Einzelnachweise





Wirtschaftliche Bedeutung |


Absicht der Deregulierung ist die Liberalisierung der Märkte, mit dem Ziel




  • Innovationen durch Wettbewerb zu fördern


  • Investitionen zu fördern und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen

  • in den Unternehmen höhere Effizienz zu erreichen

  • dem Staat eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zu ermöglichen.


Diese Ziele können alle gemeinsam oder einzeln, getrennt verfolgt werden. Ansatzpunkte von Deregulierungen können die Stärke (Verringerung der Anzahl von Spezialvorschriften) und der Umfang (Verringerung der Anzahl der Bereiche) der Regulierung sein. Sie können sich auf Preise, Mengen, Normen, Vorschriften – wie z. B. Umweltschutzbestimmungen – beziehen.


Begründet wird Deregulierung mit den Grenzen der Steuerbarkeit[1] komplexer Prozesse. Geht die staatliche Regulierung zu weit, dann ergeben sich daraus negative mikro- und makroökonomischen Folgen, die z. B. wirtschaftliche Aktivitäten verhindern oder in eine falsche Richtung lenken.[2] Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll mit Hilfe von Deregulierungen eine Beseitigung von marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden. Viele Ökonomen gehen allerdings bei Marktversagen von der Notwendigkeit staatlicher Eingriffe aus, während er sich in Fällen, in denen kein Marktversagen vorliegt, aus dem Marktgeschehen zurückziehen sollte, etwa bei privaten Gütern.


Verschiedene Studien messen der Deregulierung eine jobschaffende Wirkung bei. Eine von BAK Basel Economics, dem Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen und der Prognos AG Basel erstellte Analyse der Daten von 20 OECD-Ländern für den Zeitraum 1980 bis 1998 ergab, dass eine Deregulierung der Gütermärkte mittelfristig eindeutig positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach sich zieht. Eine Deregulierung des Arbeitsmarktes beeinflusst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit laut der Studie jedoch nicht.[3] Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kam 2006 zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der gesamten Arbeitslosigkeit in Ländern mit weniger Regulierung mit knapp 20 Prozent sehr viel geringer sei als in Deutschland mit über 50 Prozent.[4]


Die Deregulierung alleine führt nicht immer zu (dauerhaft) funktionierenden Märkten. Beispielsweise hat die Zerschlagung des AT&T-Konzerns 1984, der durch die Regulierung des amerikanischen Telekommunikationsmarktes zum Monopolisten geworden war, zu vielen einzelnen Gesellschaften geführt, die miteinander im Wettbewerb standen. Inzwischen sind aber durch gegenseitige Aufkäufe aus dem ursprünglichen Kreis nur noch drei davon übrig. Um funktionierende Märkte zu erhalten, werden deswegen auch staatliche Eingriffe durch Kartellbehörden als erforderlich angesehen. Privatisierung geht insofern nicht nur mit Formen der Deregulierung, sondern auch mit Re-Regulierung Hand in Hand: neben dem Wettbewerbsrecht gilt dies etwa für die Preispolitik. So wurden im Zusammenhang mit Privatisierungen in OECD-Ländern zahlreiche Regulierungsbehörden eingerichtet. Giandomenico Majone spricht daher davon, dass Deregulierung „ein notorisch missverständlicher Terminus“ sei.[5] Aus der Perspektive der Theorie des regulativen Kapitalismus wird vertreten, dass das Ausmaß der Regulierung durch die Bemühungen um Privatisierung und Globalisierung seit Anfang der 1980er Jahre eher zu- als abgenommen habe.


Deregulierung auf den Finanzmärkten wird einer Studie zufolge nach der Finanzkrise ab 2007 als krisenverschärfend beurteilt. Stabilisierend wirkte sich dagegen ein deregulierter Arbeitsmarkt aus.[6]



Kritik |


Nach der Zulassung von privaten Unternehmen für Aufgaben, die früher Staatsbetriebe oder Kommunalbetriebe im Sinne der Grundversorgung erledigten (Mobilität, Postwesen, Arbeitsvermittlung etc.) pickten sich diese Privatunternehmen „die Rosinen aus dem Kuchen“, sie übernahmen am freien Markt nur die lukrativsten Geschäftszweige (Bahnverkehr auf Hauptstrecken, Paketdienst). Weniger lukrative Sparten (Bahnverkehr auf Nebenstrecken, Briefzustellung in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte) blieben im Aufgabengebiet der Betriebe der öffentlichen Hand. Da aber die ertragsstarken Sparten die ertragsschwachen Sparten in der Gemeinsamkeit querfinanzierten und dadurch erst diese ertragsschwachen Dienstleistungen ermöglichten, verblieben nach Verlust der „Cash Cows“ (englisch für „wirtschaftliche Zugpferde“ bzw. „Goldesel“) die kostenaufwendigen Dienstleistungen im Portfolio der öffentlichen Hand. Woraus sich ergibt, dass daraus folgende Defizite der Staat bzw. die Kommunen im Sinne der Grundversorgung abdecken müssen oder diese kostenaufwendigen Dienstleistungen werden eingestellt (Einstellung von Nebenbahnen, Einstellung der Postzustellung und nötige Selbstabholung der Briefpost bei Postfächern, Auflassung von Postfilialen und Briefkästen bzw. längere Wege des Einzelnen zu den wenigen verbliebenen).


Eine wirtschaftliche Optimierung von Staatsbetrieben oder Kommunalbetrieben kann auch ohne Deregulierung erfolgen. Ein Beispiel dafür ist die Koordinierung von Bahnlinien und dazu parallel geführten Bahnbus- und Postbus-Linien in Österreich. Dagegen spricht, dass die Personalpolitik der Staatsbetriebe oft mit Einflussnahme von Eigentümervertretern und politischen Parteien bestimmt wurde und die Betriebe „aufgebläht“ wurden, da allfällige daraus resultierende Defizite aus dem „Staatssäckel“ beglichen wurden.



Beispiele |



Rechtliche Deregulierung |



  • Privatisierungen in Deutschland durch das Postgesetz, Telekommunikationsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz

  • In den USA der Airline Deregulation Act



Regulierung |



  • Staatsmonopole

  • Flugsicherung in Deutschland

  • Ladenschlussgesetze

  • Buchpreisbindung


  • Schornsteinfeger hatten bis Dezember 2012 Gebietsmonopole (Kehrmonopol). In Deutschland hatte man nicht die Freiheit, sich seinen Schornsteinfeger frei auszusuchen. Im Jahr 2007 gab es 7.810 bestellte Bezirksschornsteinfegermeister.[7]

  • Glühbirnenverbot



Siehe auch |



  • Deregulierungskommission

  • Neoliberalismus

  • Privatisierung



Weblinks |



 Wiktionary: Deregulierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Christoph A. Müller: (De-)Regulierung und Unternehmertum. (PDF)

  • Samuel Klaus: DeRegulierung der netzbasierten Infrastruktur – Identifikation und Analyse von Lenkungsinstrumenten im Rahmen von De-/Regulierungsvorgängen in Primärinfrastruktursektoren. 2009



Einzelnachweise |




  1. Niklas Luhmann: Die Wirtschaft der Gesellschaft. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-28752-4, S. 324–349, Kapitel 10: Grenzen der Steuerung.


  2. J.I. Haidar: Impact of Business Regulatory Reforms on Economic Growth. In: Journal of the Japanese and International Economies, Vol. 26(3), Elsevier, S. 285–307.


  3. Böckler Impuls 20/2007


  4. Weniger Vorschriften bringen Jobs. (Memento des Originals vom 12. November 2013 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.iwkoeln.de In: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (iwd), Nr. 16, 20. April 2006, S. 4.


  5. Giandomenico Majone: Liberalization, Re-Regulation, and Mutual Recognition: Lessons from Three Decades of EU Experience. In: Scottish Jean Monnet Centre Working Paper Series. Vol. 1, Nr. 1, Januar 2009, S. 1–36, hier S. 11, Giandomenico Majone: Liberalization, Re-Regulation, and Mutual Recognition: Lessons from Three Decades of EU Experience (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive)(PDF; 367 kB)


  6. Olaf Storbeck: Weniger Staat, mehr Krise. In: Zeit Online, 2. Juli 2010.


  7. Antwort der Bundesregierung auf eine 'Kleine Anfrage' (PDF; 105 kB) bundestag.de; Stand 15. November 2007









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